Geographische Namen, die auf einen Zischlaut ausgehen, nehmen in der Regel keine Flexionszeichen an; man bezeichnet bei denselben das Genitivverhältnis durch Hinzufügung eines Gattungsnamens, z. B. der Stadt Graudenz, der Landschaft Argolis, oder durch die Präposition von, z. B. die Umgegend von Graudenz, die Bewohner von Argolis.
Wenn Personennamen mit dem Artikel stehen, so bleiben sie unflektiert, z. B. des Karl, des Fritz, der Julie, des Cäsar, des Antonius, eines Cicero, eines Sokrates; ebenso, wenn noch ein Attribut hinzutritt, z. B. des großen Karl, des Kaisers Karl, der Kaiserin Augusta.
— Dativ und Accusativ.
Als Endung für den Dativ und Accusativ von Eigennamen galt früher en oder n, z. B. gieb Wilhelmen das Buch, ich habe Friederiken gesehen. Jetzt ist diese Endung veraltet, und der Dativ und Accusativ erhalten kein Flexionszeichen.
— Plural.
Da der Plural von Eigennamen selten gebraucht wird, so lassen sich aus dem Gebrauche nur schwer allgemein gültige Regeln feststellen. Doch beachte man folgendes:
Männliche Personennamen, die auf einen Konsonanten ausgehen, haben in der Regel e, z. B. zwei Wilhelme, Friedriche, Konrade, Felixe; zuweilen s, z. B. zwei Karls; zuweilen bleiben sie unflektiert, z. B. zwei Alexander.
Weibliche Personennamen, die auf unbetontes e ausgehen, nehmen immer n an; z. B. Marieen, Brunhilden, Julien.
Namen, die auf einen vollen Vokal ausgehen, nehmen fast immer ein s an, z. B. zwei Emmas, die Tassos; doch nehmen einige auf o, indem sie sich an das Lateinische anlehnen, ein nen an, z. B. die Scipionen, die Ottonen.
Vereinzelt merke man, daß bei dem Namen Jesus Christus meist die lateinische Flexion beibehalten wird: Jesus Christus, Jesu Christi, Jesu Christo, Jesum Christum.