Nur der oberflächliche Betrachter vermag aus dieser Tatsache einen Einwand gegen die Existenzberechtigung der Philosophie herzuleiten. Es sind erfahrungsgemäß nicht die unfruchtbarsten Wissenschaften, die ihr spezielles Untersuchungsgebiet, den ihnen eigenen Standpunkt der Betrachtung und die dazu gehörige Methode erst spät finden; und alle Wege zur wahren Einsicht führen über Irrtümer und Täuschungen.
Dennoch gibt es heutzutage eine Anzahl Forscher, meist Vertreter der Naturwissenschaften, die der Philosophie mit mehr oder minder offen eingestandener Mißachtung gegenüberstehen und ihr den Rang einer Wissenschaft aberkennen wollen. Sehr zu Unrecht! Denn wer so denkt, übersieht ganz und gar die eigentümliche Stellung, welche die Philosophie bisher in der Geschichte der Wissenschaften eingenommen, und die außerordentlichen Leistungen, die sie für Ursprung und Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis vollzogen hat. Gerade die Philosophie ist es (die Geschichte bietet dafür die bündigsten Beweise), die fast alle anderen Wissenschaften, insbesondere die von der äußeren Natur, gewissermaßen geboren und an ihrer Mutterbrust großgezogen hat. Zur Zeit des Aristoteles, des größten Forschers des Altertums, gibt es nur eine Wissenschaft, die Philosophie, und alle besonderen Erkenntnisse sind Zweige und Äste dieser einen. Dieselbe Auffassung findet sich der Hauptsache nach auch noch zu Anfang der Blütezeit der neueren Philosophie, im 17. Jahrhundert, bei Bacon, bei Gassendi, Hobbes und Descartes, nur daß hier bereits Wissenschaften wie die Theologie und Mathematik sich zum Teil emanzipiert haben, und die Philosophie selbst sich in einzelne Disziplinen zu sondern beginnt, wie Hobbes z. B. eine „philosophia naturalis“ und „philosophia civilis“ (Natur- und Bürgerphilosophie) unterscheidet, und wenig später in der englischen Philosophie des 18. Jahrhunderts (mit den Bezeichnungen „natural philosophy“ und „moral philosophy“) die Scheidung in die Philosophie des Geistes und der Natur aufkommt. Nennt doch auch selbst Newton sein großes wissenschaftliches Hauptwerk noch „philosophiae naturalis principia mathematica“ (Mathematische Prinzipien der Naturphilosophie, erschienen im Jahre 1687). Das 18. und das 19. Jahrhundert sind die Epochen der Differenzierung der Wissenschaften, d. h. der allmählichen Loslösung der Einzeldisziplinen von ihrem philosophischen Mutterboden, und zugleich Blütezeiten philosophischer Arbeit. Und gerade jetzt, in unseren Jahrzehnten, erleben wir wieder das Schauspiel, daß Wissenschaften, die bereits als Teile philosophischer Erkenntnis eine jahrhundertelange Geschichte aufweisen, nun sie genügende Reife erlangt haben, sich aus dem Schoße der Philosophie entfernen und zu selbständigen Forschungen heranwachsen: die Psychologie und die Ästhetik.
Diese allmähliche fortschreitende Absonderung philosophischer Disziplinen von ihrer Mutterwissenschaft ist nun freilich nicht einer völligen Trennung gleich zu erachten, dergestalt, daß die Philosophie, nachdem sie alle ihre Zweige und Äste zu selbständigen Einzelwissenschaften erhoben hätte, zuletzt selbst gleichsam leer und ohne Gegenstand ausginge. Vielmehr bleibt zwischen der Philosophie und den Einzelforschungen ein eigentümliches Verhältnis derart bestehen, daß die Philosophie die Einzelwissenschaften zwar nicht ihrem Inhalt, wohl aber ihrer Form nach als Objekte der Forschung beibehält. Die Philosophie als Mutter aller wissenschaftlichen Erkenntnis ist in ihrem theoretischen Teil zugleich Wissenschaft aller wissenschaftlichen Erkenntnis. Ihre Gegenstände sind das wissenschaftliche Denken und Erkennen, das wissenschaftliche Untersuchungs- und Begründungsverfahren schlechthin, kurzum das geistige Instrument, dessen sich der Forscher in seinem Wirken bedient, das er selbst aber als gegeben hinnimmt und zumeist nach Bestand und Voraussetzungen ununtersucht läßt.
Alle Wissenschaften bedürfen, um zu Resultaten zu kommen, als Mittel dazu des Denkens und des Erkennens. Ist die Philosophie Wissenschaft der wissenschaftlichen Verfahrungsweisen, so ist sie damit Wissenschaft vom Denken und Erkennen. Nun aber sind das Erkennen und Denken bereits Gegenstände einer anderen Wissenschaft, der Psychologie, die diese wie alle anderen psychischen Vorgänge nach ihrem Bestande und Verlaufe analysiert und ihre gesetzlichen Beziehungen untereinander sowie zu den physiologischen Korrelaten festzustellen sucht. Wozu bedarf es außerdem noch einer Philosophie, die das Denken und Erkennen zum Gegenstande besonderer Forschung macht?
Dieser naheliegende Einwand löst sich sofort, wenn wir den Begriff der Philosophie auf eine genauere Formel bringen, als es bisher geschehen ist. Philosophie ist (nach ihrem theoretischen Teile betrachtet) nicht schlechthin die Wissenschaft vom Erkennen und Denken. Sie untersucht diese nicht wie die Psychologie auf die tatsächlichen Elemente ihres Aufbaues; sie ist vielmehr die Wissenschaft von den im Denken und Erkennen immanent liegenden allgemeinen Regeln und Gesetzen, die allem speziellen Denken und Erkennen Gesetz und Regel vorschreiben. Diese allgemeinen Gesetze und Regeln bleiben in den sogenannten positiven Einzelwissenschaften ununtersucht; sie gelten als selbstverständliche und darum unerörtert gelassene Voraussetzungen aller Wissenschaft. Solcher Voraussetzungen gibt es zweierlei Art: Voraussetzungen des Erkennens und des Denkens. Voraussetzungen des Erkennens sind z. B. die Annahme einer vom Wahrnehmen unabhängig-realen Welt von Körpern, die Annahme der objektiven Realität und Dreidimensionalität des Raumes, der Gültigkeit der Anwendung von Zeit, Zahl und Kausalbegriff auf die als real vorausgesetzte Körperwelt u. a. m.; wir nennen diese mit B. Erdmann (Logik I2, S. 18) materiale Voraussetzungen der Wissenschaft. Voraussetzungen des Denkens sind die Annahme der absoluten Allgemeingültigkeit der Formen unseres Urteilens und Schließens und deren ungeprüfte Anwendung in den Methoden der Wissenschaften; wir nennen diese — im Gegensatz zu den materialen — formale Voraussetzungen der Wissenschaft. Entsprechend dieser Unterscheidung zerfällt die Philosophie (wenn wir, wie es hier geschehen ist, sie nur in ihrem theoretischen Teile betrachten) in zwei Hauptdisziplinen: sie ist, wo sie die materialen Voraussetzungen untersucht, Wissenschaft von der Erkenntnis oder Erkenntnislehre; wo sie die formalen Voraussetzungen prüft, Wissenschaft vom Denken oder Logik.
2. Über Begriff, Aufgabe und Einteilung der Logik.
Betrachten wir das an die Funktionen der Sprache geknüpfte Denken nicht nach seinem Ursprunge und Verlaufe, sondern nach seinen gedanklichen Ergebnissen, den Urteilen und Fragen, so können wir an allem Gedachten unterscheiden zwischen der Materie (Stoff, Inhalt), welche gedacht, und der Form, in der das Gedachte uns zum geistigen Eigentum wird. Um das an einem Beispiel zu erläutern: Nehmen wir die Urteile: „Friedrich der Große regierte 6 Jahre länger als Maria Theresia; Das spezifische Gewicht des Wismuts ist in flüssigem Aggregatzustande höher als in festem; Die Lichtstrahlen pflanzen sich in der Luft im allgemeinen ungefähr eine Million mal so schnell fort wie die Schallwellen“, so ist leicht zu ersehen, daß diese drei zwar einen verschiedenen Inhalt, aber die gleiche Form haben. Sie sind sogenannte „quantitative Relationsurteile“, deren logisches Prädikat (P) das logische Subjekt (S) in ein bestimmtes Größen- oder Maßverhältnis zu einem im Prädikat bezeichneten Vergleichs- oder Beziehungsobjekt rückt. Und doch ist das eine dem Bestande der Geschichte, das andere dem Bestande der Chemie und das dritte dem der Physik entnommen. Geringe Überlegung lehrt demnach, daß das Denken zwar über unendlich viele verschiedene Stoffe, aber nur über relativ wenige Formen verfügt, in denen es diese gedanklich fixiert. Es dürfte daher ganz treffend sein, das Denken etwa mit einer Art Münze zu vergleichen, in der die verschiedensten Metalle in verhältnismäßig wenigen festen Formen geprägt werden.
Wäre die Logik schlechthin die Wissenschaft vom Denken, untersuchte sie also sowohl den Inhalt des Denkens wie dessen Formen, so müßte sie offenbar dem Inbegriff aller Wissenschaften identisch sein. Mit anderen Worten: sie wäre eine Art Universalwissenschaft, und der Logiker müßte, wollte er zu Werke gehen, vorerst die Ergebnisse aller bisherigen wissenschaftlichen Arbeit beherrschen. Damit aber wäre sie eine überflüssige und fruchtlose Betätigung, abgesehen davon, daß sie in diesem Sinne ein für den Einzelmenschen unmögliches Unterfangen darstellte. Gegenstand der logischen Untersuchung ist nach dem Gesagten aber nicht der Inhalt des Denkens, sondern dessen Form. Die Logik ist mithin die Wissenschaft von den Formen des Denkens, also eine formale Wissenschaft. Das ist sie aber nicht in dem Sinne, in dem Kant sie definierte, daß sie nämlich von allem und jedem Inhalt des Denkens schlechthin abstrahiere. Form und Materie sind nur in bedingtem Maße voneinander zu trennen; denn wie die Form nicht ohne Inhalt, so ist der Inhalt nicht ohne Form möglich. Beide bedingen und ergänzen einander dergestalt, daß der Inhalt sich die Form schafft, und die Form wiederum dem Inhalt das logische Gepräge gibt. Die Logik kann also — obschon eine formale Wissenschaft — nur von allem besonderen und bestimmten Inhalte abstrahieren, nicht aber vom Inhalte des Denkens überhaupt und im allgemeinen (vgl. Drobisch, Neue Darstellung der Logik, 1863, § 5). — Die Formen des Denkens sind es, die diesem — gegenüber seinen mannigfachen Materien — einen festen, gesetzlichen Charakter verleihen. Sie sind das Stetige im Flusse; der ruhende Punkt in der Erscheinungen Flucht; das Beharrende, Bleibende und Unveränderliche des Denkprozesses gegenüber dem wechselvollen Inhalte unserer Gedanken. Sie bilden mithin Gesetz und Regel des Denkens. Ist der Inhalt dasjenige, was wir denken, so die Form das, wie wir denken. Und diese Formen festzustellen, in den einfachsten wie in den kompliziertesten Denkprozessen, ihre Beziehungen zueinander, die Bedingungen ihrer Gültigkeit sowie ihre Bedeutung und ihren Wert speziell für die wissenschaftliche Forschung — das ist die Aufgabe, die die logische Untersuchung des Denkens zu leisten hat. Danach ist die Logik — als die Wissenschaft von den Formen des Denkens — zugleich die Wissenschaft von den Gesetzen des Denkens.
Mit dem Gesagten ist die Begriffsbestimmung der Logik noch nicht erschöpft. Als Wissenschaft von den Formen (und dementsprechend von den Gesetzen) des Denkens ist die Logik eine Disziplin, welche ihren Gegenstand in der Erfahrung vorfindet, ihn dort analysiert und auf Grund der Ergebnisse dieser Analyse durch synthetisches Fortschreiten zu den von ihr gesuchten Resultaten gelangt. Mit der Erreichung dieses Zieles sind die Aufgaben, die der Logik gestellt sind, erfüllt. Diese Auffassung widerspricht nun einer weitverbreiteten Annahme, der zufolge die Logik nicht bloß eine feststellende, sondern vielmehr eine lehrende (normative) Disziplin sei. Nach dieser bestehe ihre Aufgabe darin, dem ungeübten Denker wahres und falsches Denken zum Bewußtsein zu bringen und ihn darüber zu unterrichten, wie man beides unterscheide und zu sicheren Resultaten im Denken gelange. Vornehmlich die deutschen Logiker des 18. Jahrhunderts, (so Christian Wolff und seine Schüler), haben diese Definition mit aller Entschiedenheit zum Ausdruck gebracht und demzufolge die Logik als eine „Vernunft-lehre“, „Vernunft-kunst“ oder auch geradezu als „Kunst-lehre“ (Schule) des Denkens bezeichnet. — In dieser Aufgabebestimmung steckt gewiß insofern ein richtiger Kern, als die Logik — mehr vielleicht denn andere Wissenschaften — die Eigenschaft hat, die Fähigkeit des Denkens bei dem, der sich mit ihr beschäftigt, zu schärfen. Ob sie indessen in dieser Hinsicht mehr zu leisten vermag als die Mathematik, ist zum mindesten sehr zweifelhaft. Und es wird gewiß keinem einfallen, etwa die Mathematik wegen ihrer das formale Denken fördernden Wirkungen eine normative Wissenschaft zu nennen. Der normative Charakter der Logik wird damit im Prinzip zugestanden; aber dieses Zugeständnis geht nicht weiter als bis zu der Behauptung, daß die Logik ihrem Wesen nach zunächst eine feststellende Wissenschaft sei; und daß ihre Eigenschaft, darüber hinaus noch die Fähigkeit des Denkens zu stärken, nicht die Erfüllung einer ihrer unmittelbaren Aufgaben, sondern nur einen aus ihrem Wesen resultierenden Nebenerfolg darstellt.
Um Begriff und Aufgabe der Logik noch genauer zu kennzeichnen, ist es zweckmäßig, ihr Verhältnis zur Erkenntnistheorie, zur Psychologie des Denkens und zur Grammatik kurz zu beleuchten. Die Erkenntnistheorie untersucht, wie oben gesagt, die allgemeinen, von den Einzelwissenschaften ununtersucht gelassenen Voraussetzungen des Erkennens, ihrem Wesen nach die materialen; die Logik die von den Wissenschaften ungeprüften Voraussetzungen des Denkens, ihrem Wesen nach die formalen. Was sind nun Erkennen und Denken, und wie verhalten sie sich zueinander? — „Erkennen“ bezeichnet im logischen Sinne den Inbegriff derjenigen Vorgänge, durch die ein Bestandteil des Bewußtseins als Gegenstand erfaßt wird. Einen Bewußtseinsbestandteil als Gegenstand erfassen heißt aber: ihn nach seinem wesentlichen Inhalt bestimmen als das, was er ist, und ihn als von seinem Vorgestelltwerden unabhängig wirklich voraussetzen. Nun ist ersichtlich, daß sowohl das „nach seinem Inhalt bestimmen“ wie das „als unabhängig wirklich voraussetzen“ Funktionen sind, die Urteilscharakter tragen. Da ferner alles Denken ein Urteilen ist, und danach das Erkennen selbst eine — und zwar komplizierte — Form des Denkens bildet, so sind die Voraussetzungen des Denkens (die formalen) auch zugleich mittelbare Voraussetzungen des Erkennens, die des Erkennens (die materialen) aber nicht solche des Denkens. Demzufolge ist die Logik als Grundwissenschaft der Philosophie zu bezeichnen, die der Erkenntnistheorie ihrem Wesen nach notwendig voranzugehen hat. (Über die Probleme der Erkenntnistheorie vergl. man August Messer, Einführung in die Erkenntnistheorie, Leipzig 1909.)