Beweisende Fiktionen weist die Geschichte des wissenschaftlichen Denkens zahlreich auf. Sie dienen — ungeachtet ihrer ziemlich geringfügigen Argumentationskraft — meist dazu, aufgestellte Theorien, also Erklärungsversuche, durch den Nachweis ihres widerspruchslosen Zusammenstimmens mit den empirisch gesicherten Tatsachen zureichend zu begründen; im umgekehrten Falle, sie zu widerlegen (widerlegende Fiktionen). Beispiele der ersteren sind die Rousseausche Fiktion eines reinen (d. h. von aller Kultur unberührten) Naturmenschen zum Beweise der Theorie von der ursprünglichen Güte des menschlichen Charakters; die dem entgegengesetzte Fiktion eines in einsamer Wildnis zum Tier gewordenen Menschen bei Comenius zum Beweise der Notwendigkeit der Erziehung; die Condillac-Bonnetsche Fiktion eines in eine Marmorhülle gekleideten Menschen zum Beweise der sensualistischen Theorie vom Ursprung aller seelischen Erscheinungen; die Fiktion eines einsinnigen Menschen (nur Gesichtssinn!) bei Berkeley, Lotze und Helmholtz (zu anderem Zwecke auch schon bei Th. Hobbes) zum Beweise der empiristischen Theorie der Tiefenwahrnehmung; die Fiktion einer chaotischen Fixsternregion bei John Stuart Mill zum Beweise seiner empiristischen Theorie der Kausalität; endlich die J. H. v. Thünensche Fiktion eines isolierten Staates zum Beweis der von ihm (auf Grund praktisch gewonnener Erfahrungen) begründeten „Intensitätstheorie“ des landwirtschaftlichen Betriebes (Terminus nach Richard Krzymowski, Kl. Abh., 1900, S. 10).[25] — Beispiele widerlegender Fiktionen bilden die bekannte, aus der Scholastik stammende Fabel vom Buridanschen Esel zur Widerlegung der deterministischen Theorie des Willens; sowie die Lamettriesche Fiktion eines in völligster Einsamkeit aufgewachsenen Menschen (so schon bei Arnobius, zirka 300 n. Chr. Geb.) zum Beweis der Ungültigkeit der Lehre von den angeborenen Ideen.
Den Fiktionen der zuletzt besprochenen Art logisch verwandt, aber von noch geringerer Beweiskraft als diese, sind die staatswissenschaftlichen, pädagogischen und religiös-ethischen Utopien. Diese haben zumeist den Zweck, gewisse Theorien des politischen, sozialen oder religiösen Lebens durch die Fiktion eines auf ebendiese aufgebauten Gemeinwesens zureichend zu begründen. Aus diesem Gesichtspunkte heraus sind Staatsromane wie Platons Politeia, Thomas Morus’ „Über den besten Staat oder die neue Insel Utopia“, Campanellas Sonnenstaat und ähnliche Werke von Morelly, Fourier, Cabet u. a. entstanden; aus diesem Gesichtspunkt heraus haben auch Erziehungsromane wie Xenophons Kyropädie, Fénélons Telemaque, Rousseaus Emile sowie religiös-ethische Träumereien nach der Art von Johann Valentin Andreaes Christianopolis, ebenso die utopischen Zukunftsschilderungen Auguste Comtes, Saint-Simons u. a. ihren Ursprung genommen. — Stehen die Fiktionen bereits zu einem nicht geringen Teil hart auf der Grenze der Wissenschaft, so haben wir mit den Utopien diese schon überschritten und das breite Zwischenland betreten, das sich von der Wissenschaft zur Kunst hin dehnt.
Das logische Problem der Fiktion und Utopie ist in den letzten Jahren besonders zur Erörterung gelangt durch das Erscheinen von Hans Vaihingers umfangreichem Jugendwerk: „Die Philosophie des Als-Ob“ (2. Aufl., Berlin 1913), das eine in vieler Hinsicht sehr anregende, jedoch nach keiner Richtung hin abschließende Untersuchung über die „theoretischen, praktischen und religiösen Fiktionen der Menschheit“ enthält. Der Grundfehler des Vaihingerschen Werkes liegt in der mangelhaften begrifflichen Scheidung zwischen den Fiktionen im eigentlichen Sinne und gewissen damit verwandten methodischen Faktoren des wissenschaftlichen Denkens. Weder wissenschaftliche Abstraktionen (wie der Begriff des leeren Raumes, des Bewußtseins überhaupt) noch hypothetische Erklärungsversuche (wie die Annahme von Atomen, Molekülen, Elektronen, Ionen, Kräften, des Äthers, der Gedächtnisspuren usw.) sind den Fiktionen zuzurechen; denn bei den ersteren fehlt entweder die Annahme, daß dem auf sie gerichteten Existentialurteile Gültigkeit zukomme, gänzlich (so beim „Bewußtsein überhaupt“); oder aber, wo diese nicht fehlt (wie beim Begriff des leeren Raumes), ist doch zum mindesten das Bewußtsein der tatsächlichen Ungültigkeit jenes Existentialurteils keinesfalls vorhanden. Bei den letzteren fällt ferner ebendieses Bewußtsein tatsächlicher Ungültigkeit durchgängig aus, wie wir denn Kräfte, Atome und Moleküle, Gedächtnisresiduen und ähnliches zur Erklärung der physikalisch-chemischen und psychologischen Erscheinungen nicht nur zum Schein annehmen, sondern vielmehr als wirklich vorhanden postulieren.
[21] Der Universalienstreit des Mittelalters drehte sich, roh gesagt, um die Frage, ob die Allgemeinbegriffe (Universalia) als selbständige Wesenheiten (Platons und Plotins Ideen) vor den Dingen (ante res) seien oder aber dadurch, daß sie in den erkennenden Geistern gebildet würden, erst nach den Dingen (post res) kämen.
[22] „Ich weiß nicht, ich werde nicht wissen“; nach dem bekannten Vortrag Dubois-Reymonds.
[23] Vgl. dazu die schon früher erwähnte Darstellung von Oswald Külpe (ANuG Bd. 146).
[24] Analoges gilt für die ergänzende Induktion.
[25] Zum letzteren vergleiche auch Max Büchler, Joh. Heinr. v. Thünen und seine nationalökonomischen Hauptlehren, Bern 1907, S. 16 ff.
Literaturnachweise.
(Die für das Studium unentbehrlichen Hauptwerke sind durch ein Sternchen hinter dem Verfassernamen kenntlich gemacht.)