Dies Urteil ist ein Friedensvertrag heutiger Zeit. Mit seiner Ratifikation schließt eine große Periode russischer Geschichte ab, die jedoch nicht nur die Geschichte der revolutionären Bewegung des Proletariats geworden ist, sondern zugleich auch die Geschichte der Eroberung des Staatsapparates durch das Proletariat. Erst seit diesem Prozeß ist ein einheitliches proletarisches Rußland geschaffen; die S.R. Partei hat nach diesem Prozeß in Rußland jeden Boden verloren und ihre illegale konspirative Tätigkeit eingestellt. Außenpolitisch haben die Interventionsversuche vorläufig einen Abschluß gefunden. Soweit bekannt geworden ist, beschränkt sich die S.R.-Presse der Emigranten auf den Papierkrieg gegen Sowjetrußland. Der russischen Arbeiterregierung blieb eine Atempause, in der sie ihren Staat ausbauen konnte.
So war dieser Prozeß mehr als ein politischer Prozeß kriminellen Charakters. Nur so läßt sich auch die tiefe Erregung erklären, die seine Verhandlungen in Europa auslösten. Noch einmal standen sich die Mächte der Vergangenheit und Gegenwart gegenüber, allerdings mit ungleichen Waffen. Nie ist so klar geschieden worden: Vertreter des Proletariats – Verführer des Proletariats. Der S.R.-Prozeß war der Abschluß einer großen historischen Epoche, aber er war zugleich eine erste große öffentliche gerichtliche Abrechnung jener Vertreter des Proletariats, die die Souveränität des Proletariats forderten, die Klassenkampfauffassung bis in ihre letzten Konsequenzen verfochten, während die S.R. eine Volksgemeinschaft nach westeuropäischen Prinzipien verlangten, in der die Klassengegensätze verwischt werden. Der neue Staat schloß diese Männer aus seiner Gemeinschaft aus, für ihn waren sie Außenseiter, für jene aber wie für die bürgerliche Welt waren die Vertreter jenes Staatsprinzips Außenseiter. So bekämpften sich zwei Welten. Die Tragik der S.R. ruht in ihrer Halbheit, ihrem Schwanken.
Wir müssen noch einmal auf den Terror zu sprechen kommen. Das Gericht gewann die Überzeugung, daß die Partei einen gemeinsamen Beschluß nicht gefaßt hat, es gab Strömungen für und wider den Terror. Aber selbst wenn man annehmen wollte, das Gericht hätte sich geirrt und Gotz oder Donskoi hätten wirklich nicht ihre Sanktion gegeben, oder sie nur als Privatpersonen erteilt, bleibt immer wieder die Frage offen: aber weshalb rückte das Z.K. nicht von der Terrorgruppe ab, weshalb erfolgte keine Mißbilligung dieser Taten, weshalb gab man nur öffentlich die Erklärung ab, die Partei sei an den Taten nicht beteiligt?! Wie anders verhielten sich die S.R. in der Zarenzeit! Da verteilte man Flugblätter und verkündete das Todesurteil öffentlich, da ging man vor Gericht und zur Hinrichtung wie ein Märtyrer, ein Bote der Freiheit. Weshalb jetzt diese Unklarheiten, diese Unaufrichtigkeit, dies Leugnen, diese Widersprüche? Weil man mit sich selbst im Hader lag und nicht mehr an seinen Sieg glaubte. Gotz konnte kein vernichtenderes Geständnis machen, als er das Resumé der Tätigkeit seiner Partei zog: „Wir hatten die Massen nicht hinter uns!“
Es ist immer gesagt worden, die Sowjetrepublik hatte nicht das Recht, über die S.R. zu Gericht zu sitzen; sie hatte durch die „Neue ökonomische Politik“ das Recht verwirkt, über Konterrevolutionäre zu richten. Der Prozeß fand in einem Zeitpunkt statt, in dem der Kriegskommunismus aufgegeben und zu einer Art Staatssozialismus übergegangen wurde. Aber gerade in dieser Zeit war die Sowjetrepublik verpflichtet, die Grenzen zwischen sich selbst und den Vertretern der Demokratie scharf zu ziehen. Und bis zum heutigen Tage sieht die kapitalistische Welt im Außenhandelsmonopol das schwerste Hindernis ihrer Expansions- und Kolonisationsbestrebungen in Rußland, ein Hindernis, das Austen Chamberlain nicht anders als durch einen neuen „Heiligen Krieg“ überwinden zu können glaubt. Die Republik hatte kein Recht, sich gegen eine Partei zu wehren, die bis zum Tage der Verhandlungseröffnung alle Hebel in Bewegung setzte, um die Republik zu stürzen und dem europäischen Proletariat, das immer stärker in die Defensive gedrängt wurde, den letzten Rückhalt zu rauben?! Der Staat sollte sich nicht gegen seine erbittertsten Feinde wehren, deren Schlußwort noch vor dem Tribunal lautete: „Wir werden euch mit allen Mitteln bekämpfen!“?
Auch die deutsche Republik hat Prozesse gegen ihre Feinde führen müssen. Wir brauchen hier nicht auseinanderzusetzen, wie der Prozeß gegen Hitler, wie er gegen die sogenannte Tscheka geführt wurde. Zwischen Extremen schwankt die deutsche Justiz, nach Willkür, nach Zeit; sie scheint subjektiv. In denselben Tagen, in denen Rathenau ermordet wurde, verhandelte man in Moskau gegen die S.R. Im Rathenau-Prozeß wurde an die Drahtzieher nicht gerührt, nie wurde versucht, die Geldgeber festzustellen, nie wurde das Netz von Verschwörercliquen zerstört, nie wagte man sich an die wahren Auftraggeber heran. Im S.R.-Prozeß spielten die Attentäter die geringere Rolle – man drang in die Hinterzimmer vor, man stieg in die Abgründe und entdeckte die Auftraggeber in den Kabinetten der Ententemissionen, in den geheimnisvollen Absteigequartieren der Mitglieder des Z.K. der S.R. Im Hitler-Prozeß sind nie gewisse Verbindungen zwischen Parteiführern und Hitler enthüllt worden, die Geldgeber blieben diskret hinter dem Vorhang – Geld spielt in der bürgerlichen Welt eine diskrete Rolle. Wie anders im S.R.-Prozeß! Die ganze Front der Gegenrevolution wird entlarvt, geheime Verbindungen werden ans Licht gezogen, illegale Organisationen festgestellt – es gab kein Geheimnis, vor dessen Enträtselung man zurückschreckte, nirgends ein Vertuschungsmanöver, nirgends ein Versuch zu verschweigen, zu beschönigen. Die Republik hatte ihre Feinde erkannt, entlarvt, sie wollte sie vernichten.
Das Oberste Tribunal war ein Klassengericht. Daraus wurde kein Hehl gemacht. Der Staatsgerichtshof der Deutschen Republik tat sich etwas zugute auf seine Objektivität und fällte seine Urteile im Interesse der mächtigsten Klasse. Das Oberste Tribunal hatte die Interessen der Schichten im Auge, die der Staat repräsentierte. Der Staatsgerichtshof entschied im Interesse der Mächte, die den Staatsapparat wieder fest in ihre Hand zu gewinnen suchten. Das Oberste Tribunal wollte ein Klassengericht sein, der Staatsgerichtshof ist es. Man braucht nicht immer erst zu bekennen, was man ist. Man ist, was man ist. Das Wesen der Staatsform deckt sich nicht immer mit den Interessen der stärksten Mächte im Staate, in einer Demokratie, der biegsamsten Form, nun schon gar nicht, ja sie gerade liefert heterogensten Machtgruppen je nach den Umständen die besten Werkzeuge, so lange man nicht wagt an den ökonomischen Grundlagen zu rütteln. Die Bolschewiki haben diese Grundlagen revolutioniert und eine Einheit zwischen Staatsform und Klasseninteresse geschaffen, die sich nicht je nach den Umständen maskieren läßt.
„Anfangs trat Mitjä dicht an Aljoscha heran, und plötzlich küßte er ihn. Seine Augen brannten.
..., Aljoscha, ich habe in diesen zwei letzten Monaten einen neuen Menschen in mir entdeckt ... Dieser Mensch war immer in mir verborgen, doch es wäre mir nie zum Bewußtsein gekommen, daß ich ihn in mir trug, wenn Gott nicht dieses Gewitter geschickt. Unheimlich ist das Leben! ... Man kann auch dort in den Erzgruben Sibiriens neben sich in genau solch einem Zwangsarbeiter und Mörder ein menschliches Herz finden ... Und ihrer gibt es so viele dort unter der Erde, Hunderte, und wir alle haben schuld an ihnen! ... Denn alle sind für alle schuldig ... Und so gehe ich denn für alle, denn irgend jemand muß doch für alle gehen! Ich habe meinen Vater nicht erschlagen, aber ich muß hingehen. Ich nehme es auf mich!“
Gotz und Donskoi und Timofejew und die anderen haben Wolodarski erschlagen lassen, sie wollten die Revolution töten, aber sie nahmen es nicht auf sich. Ihre Freunde im Ausland schlossen sich zu konspirativen Umtrieben zusammen, und als vor Gericht den Angeklagten die Dokumente unterbreitet wurden, nahmen sie es wieder nicht auf sich. Aus falscher Solidarität, mehr noch vielleicht aus Unvermögen, einen furchtbaren Konflikt lösen zu können. „Sind die Dokumente echt?“ fragten zweifelnd, zögernd die Gotz und Timofejew. Lag nicht in dieser Frage schon ein Geständnis? rückten sie nicht mit ihr schon von den Auslandsdelegierten ihrer Partei ab? Und dennoch zögerten sie, ein entscheidendes Wort zu sagen. Die bürgerliche Meinung hätte ihnen zugeschrien: Feiglinge, Verräter. Vielleicht war diese Zwangslage für die Angeklagten der ersten Gruppe der furchtbarste seelische Konflikt. Das Material belastete die Partei vor den russischen Arbeitern und Bauern am stärksten. Nun stand ihre Partei so offensichtlich als die Partei der Interventionsmethoden da – im Bunde mit dem Ausland, den Mächten des Versailler Vertrags, den erbittertsten Feinden der Sowjetrepublik. Wer dachte nicht noch schaudernd der Bürgerkriege, der gräßlichen Kämpfe mit den Weißen auf allen Fronten; und hatte nicht gerade dieser siegreiche Kampf gegen Entente und Weiße die Masse des Volkes geeint? Und nun war diese S.R. Partei im Begriff, das Verbrechen wider die Nation zu erneuern? und diese Angeklagten rückten nicht von solchen Methoden ab?! „Wir sind nicht für diese Umtriebe verantwortlich, wir sitzen seit Jahr und Tag in Haft.“ „Doch, ihr seid verantwortlich nach den Grundsätzen der Kollektivität, nach der Auffassung, daß die Geschichte der Menschheit eine Geschichte der Klassenkämpfe ist. Steht ihr diesseits oder jenseits der Barrikade?“
Und im bitteren Konflikt entschieden sich die Angeklagten für ihren Untergang – vielleicht waren sie dann „moralisch“ gerettet, hatten sie moralisch gesiegt. So nahmen sie es nicht auf sich.