Die 34 Angeklagten trennten sich in zwei Lager – zur Linken saßen 25 Männer und Frauen – die Offiziere der Partei:
Gotz, Abram Rafalowitsch
Donskoi, Dmitri Dmitrijewitsch
Gerstein, Lew Jakowlewitsch
Lichatsch, Michail Alexandrowitsch
Iwanow, Nikolai Nikolajewitsch
Ratner-Eljkind, Jewgenija Moisjewna
Rakow, Dmitrij Fedorowitsch
Fedorowitsch, Florian Florianowitsch
Wedenjapin, Michail Alexandrowitsch
Gendeljmann-Grabowski, Michail Jakowlewitsch
Morosow, Sergej Wladimirowitsch
Artemjew, Nikolai Iwanowitsch
Ratner, Grigoric Moisjewitsch
Timofejew, Jewgenij Michajlowitsch.
Gotz, Donskoi, Wedenjapin und Gendeljmann, Gerstein, Lichatsch, Iwanow, Ratner-Eljkind, Ratner, Fedorowitsch, Timofejew saßen seit 1917 im Zentralkomitee der Partei; Artemjew, Morosow und Ratner waren Mitglieder des Moskauer Bureaus des Zentralkomitees.
Diese 14 Personen werden angeklagt, ihre Partei so geleitet zu haben, um den Sturz der von der proletarischen Revolution eroberten Macht der Arbeiter- und Bauernräte herbeizuführen. Sie haben alle Mittel und Kräfte der Partei zu diesem Zwecke verwandt.
Man beschuldigt sie:
1. Der Vorbereitung bewaffneter Aufstände gegen die Sowjetmacht in Petrograd und Moskau. Bildung militärischer Stäbe und besonderer Kampforganisationen. Sie unterhielten Verbindung mit anderen konterrevolutionären Organisationen und nahmen ihre finanzielle Hilfe in Anspruch; gemeinsam mit ihnen organisierten sie technische Organe, Stäbe, Stadtkommandos für bewaffnete Aufstände.
2. Im Namen der Partei traten sie in Verbindung mit den Vertretern des internationalen Kapitals – mit den offiziellen Vertretern der kapitalistischen Ententestaaten zur Zeit, als diese sich im Kriegszustande mit der R.S.F.S.R. befanden. Sie halfen diesen Staaten das Gebiet der Sowjetrepublik besetzen, verschafften ihnen Nachrichten und informierten sie über die innere Lage des Landes. Sie nahmen die militärische, finanzielle und technische Hilfe dieser Staaten in Anspruch.
3. Verbindung mit weißgardischen Heeresleitungen, mit den Generalen Krasnow, Alexejew und Denikin, mit den in den Randgebieten der R.S.F.S.R. entstandenen bürgerlich-nationalistischen gegenrevolutionären Zentren, den sogenannten Regierungen der Ukraine, des Kuban und Dongebietes. Sie haben mit allen Mitteln unter dem Namen der „Regierung, der Mitglieder der Konstituante“ zur Befestigung der entstehenden gegenrevolutionären Zentren beigetragen, besonders in Samara, im Norden, in Ufa und Omsk. Sie halfen diesen gegenrevolutionären Zentren in ihrem bewaffneten Kampfe gegen die Sowjetregierung durch Hochverrat und Spionage.
4. Organisation von Kampfgruppen zwecks Verübung terroristischer Akte gegen die Funktionäre der Sowjetmacht Sprengung von Eisenbahngeleisen, Ausraubung von Sowjetinstitutionen. Sie leiteten die Tätigkeit dieser Gruppen. Und benutzten die auf diese Weise erlangten Mittel für die Fortsetzung ihrer gegenrevolutionären Arbeit.
Gegen einzelne Angeklagte wird noch besondere Anklage erhoben: