»Ach nein, Herr Neureich, jeder – Sie und ich, – sind ein Glied in einer Kette, ein einziges Rädchen der gigantischen Maschine, und wir haben die Pflicht – verstehen Sie mich recht: die Pflicht! – das Erbe nicht zu verschleudern, sondern zu erhalten und zu mehren!
Sehen Sie nur einmal einem Wanderfalkenpaar bei seinen Flugspielen zu, beobachten Sie eine Marderfamilie und – wenn Sie dann den rechten Finger nicht auch mal vom Abzug lassen können, tun Sie mir leid – Sie Schießer!!«
Nun werden meine liebwerten Leser wohl bald aufsässig werden und sagen: »Nächstens verlangt der Kerl noch eine gesetzliche Schonzeit für das Raubzeug!« Ganz recht, meine Herren, das tue ich auch, wenigstens für einige seltene Arten: Fischreiher, Adler, Edelfalken, Baummarder, Uhu usw. Warum soll denn bei uns etwas nicht gehen, das z. B. in Mecklenburg schon seit einiger Zeit Landesgesetz ist?!
Freilich – wie viele unsrer jetzigen Jäger können wohl einen Rauhfußbussard von einem Mäusebussard, Wespenbussard oder Hühnerhabichtweibchen unterscheiden? (Daß es – hm – »Jagdkarteninhaber« gibt, die jeden Kuckuck als Sperbermännchen ansprechen, sei nebenbei erwähnt.)
Und – ich kenne Leute, die jedes Stück Raubwild grundsätzlich auf die unglaublichsten Entfernungen beschießen mit der drastischen Entschuldigung: »Ach was, das ist ja »nur« Raubzeug, hoffentlich kriegt es ein paar Schrote ab!«
Diesen Schindern und Aasjägern soll ein dreifaches Donnerwetter in die Knochen fahren! Wie sagt Riesenthal?
»Bewahr’s vor Mensch und Tier zumal,
Verkürze ihm die Todesqual!
Sei außen rauh und innen mild,
Dann bleibet blank dein Ehrenschild!«