Von Cornelius Gurlitt

Eines Tages besuchte mich Prof. William Lossow, der Mitbesitzer der Architektenfirma Lossow und Viehweger, und zeigte mir den Entwurf zu einem Geschäftshaus für die Firma Herzfeld, das am Altmarkt zu errichten sei. Bedingung sei, daß die Fassade als Reklame für die Firma wirke, und daß das alle Geschosse in Anspruch nehmende Warenhaus möglichst ein großes Schaufenster darstelle, also möglichst viel Glasfläche biete. Lossow hatte den damals üblichen Barockstil gewählt, d. h. den Stil, der sich im Überbieten des heimischen Barock gefiel. Er erklärte, daß er versucht habe, die Firma Herzfeld zu einem Herabstimmen ihrer Anforderungen an Aufwand und Auffälligkeit zu bewegen, daß das aber vergeblich gewesen sei.

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Es war wohl auf Lossows Einfluß zurückzuführen, daß mich die Baupolizei einlud, an der entscheidenden Sitzung teilzunehmen. Wenigstens ist dies der einzige Fall geblieben, in dem ich gehört wurde. Der Dezernent, Stadtrat Kretschmar, stellte mir nach dem Wortlaut der Bauordnung für die Stadt Dresden die Frage, ob der Bau »der Stadt zur Unzierde gereiche«. Ich wies auf einzelne Punkte hin, nämlich zunächst auf die Gestalt der Öffnungen und die praktischen Fehler, die die Kaufleute machen, wenn sie zu große Glasflächen verlangen. Wer heute solche an anderen Bauten betrachtet, wird sehen, daß sie in den Obergeschossen bis zu zwei Meter vom Fußboden mit Teppichen oder dergleichen verhängt sind, weil sie die Benutzung des Innenraumes beeinträchtigen, ohne für den Beschauer von außen nur einigermaßen ersprießliche Schaufläche zu bieten. Zweitens, daß an Schmuckwerk gespart werden könne. Allerdings seien ähnlich überladene Schauseiten nicht lange vorher am Rathausplatze genehmigt worden. Und drittens bat ich, daß die Abschrägung der Ecke unterbliebe, da sie die Geschlossenheit der Marktwand beeinträchtige. Sollte die Schauseite etwa am Ende einer Straße als Abschluß stehen, so sei ihre Ablehnung nicht berechtigt. Aber da sie durch Maßstab und Formgebung den älteren Bauten des Altmarktes widerspreche, lautete mein Gutachten: Die Fassade gereicht nicht der Stadt, wohl aber dem Altmarkt zur Unzierde!

Dabei sprach ich mein Bedauern darüber aus, daß nicht auf Grund des Gesetzes gegen Verunstaltung von Stadt und Land ein Ortsregulativ für den Altmarkt geschaffen worden sei. Man sagte mir, dies sei im Augenblick nicht möglich und die Bewilligung oder Ablehnung der Fassade dränge. Ich mußte zugeben, daß dies berechtigt sei. Denn es hat wenig Aussicht auf Erfolg, wenn man in die Feuerversicherungsgesellschaft geht mit dem Ruf: Schnell versichern, mein Haus brennt schon! Mein Gutachten wurde als »unstatthaft« abgelehnt, die Fassade genehmigt.

Nun hat J. A. Bohlig, Architekt (BDA.), mit verständnisvoller Unterstützung der Bauherrin, der Disconto-Gesellschaft, den Bau umgestaltet, und zwar dabei so gründlich als möglich mit dem Beiwerk aufgeräumt. Es ist nichts mehr »dran« an der Schauseite, aber sie ist ruhig, einfach, der Umgebung angemessen geworden, hat somit an sich und als Teil der Wand des Marktes in künstlerischer Beziehung ganz außerordentlich gewonnen. Die Schäfte sind breiter, die Teilungen der Fenster schlichter und würdiger geworden, das Ganze hat Ruhe und Vornehmheit erlangt. Das zu erreichen war auch in technischer Hinsicht keine Kleinigkeit. Aber Dresden kann sich beglückwünschen, nun dort ein Haus zu haben, das dem Altmarkt nicht zur Unzierde gereicht, wie so manche andere es noch tun.

Wann aber kommt das Ortsgesetz für den Altmarkt? Dabei handelt es sich viel weniger um die Erhaltung der einzelnen Formen: Es ist nicht mehr eben viel, was an ihm Altertumswert hat. Aber es handelt sich um die Fortsetzung seiner Entwicklungsgeschichte: Im Mittelalter umgaben ihn Häuser mit einem Obergeschoß und Giebeln; Renaissance, Barock und Rokoko bauten auf diese mehrere Geschosse auf. Ich halte es nicht für unkünstlerisch, wenn die Not an umbauten Raum drängt, in diesem »Aufstocken« noch weiterzugehen, wenn dabei nur eine feste Hand unkünstlerische Lösungen verhindern kann, wenn nur ein einheitlicher Wille den verschiedenen zum Bau berufenen Architekten nicht etwa Formen aufzwingt, sondern sie vor lästigen Eigenbrödeleien des Bauherrn schützt.