(Phot. Dr. Bachmann)
Abb. 11 Erneuerungsarbeiten am Zwinger-Wallpavillon, Südostseite
Der große Fensterbogen und die Girlanden sind alt, Kopf und die Voluten rechts und links davon sind neu
Noch bleibt freilich unendlich vieles am Zwinger ungetan und schon im Gutachten der staatlichen Kommission von 1898 wurde z. B. auf den ruinösen Zustand des schönen »Nymphenbades« besonders hingewiesen. Wir können so nur hoffen, daß Sachsens Wirtschaftslage sich bald wieder genügend kräftigen möge, um das begonnene Erneuerungswerk an einem der bedeutendsten Kunstdenkmäler Deutschlands glücklich fortführen zu können.
Das mit dem Landesamt für Denkmalpflege verbundene Archiv hat in den vergangenen beiden Jahren sein reiches Material beträchtlich erweitern können, vor allem durch Überweisung von annähernd zweitausend alten Bauplänen aus den staatlichen Bauämtern, wo diese für den unmittelbaren Dienstbetrieb nicht mehr benötigt werden. Der gesamte wertvolle Bestand an Plänen, Abbildungen, Negativen usw. wird zur Zeit genau katalogisiert und damit nunmehr der Wissenschaft und der Öffentlichkeit in bester Form zugänglich gemacht. Es sei hierbei noch ausdrücklich bemerkt, daß die Sammlungen des Landesamtes in Dresden-N., Niedergraben 5, jedem Besucher offen stehen und daß Photobilder von Dresdner und sonstigen sächsischen Bauten nach Maßgabe des vorhandenen Negativmaterials auf Wunsch von dort bezogen werden können.
Die Neuinventarisation der sächsischen Bau- und Kunstdenkmäler, ein Hauptzweig der Tätigkeit des Landesamtes konnte, wenn auch in beschränktem Umfang im Sommer dieses Jahres mit Stadt und Bezirk Pirna wieder aufgenommen werden. Diese umfassende Arbeit dient nicht nur als Grundlage kunstwissenschaftlicher Forschung und Erkenntnis überhaupt, sondern hauptsächlich auch der Überwachung des staatlich geschützten Kunstbesitzes, soweit er sich in Händen der Orts- und Kirchgemeinden befindet. Daß aber gerade hier eine dauernde Kontrolle mehr als je erforderlich ist, hat die Erfahrung des Landesamtes in der Nachkriegszeit mit besonderer Deutlichkeit erkennen lassen. Gerade hierbei ist aber das Landesamt auch auf die Mitwirkung aller Freunde der Heimatschutzbewegung angewiesen und jederzeit besonders dankbar für zweckdienliche Mitteilungen über die im Lande verstreuten Kunstschätze. Sind wir doch alle kommenden Geschlechtern gegenüber verantwortlich für das von den Vätern ererbte Kulturgut, gleichgültig ob es sich um hochragende Dome und stolze Burgen, oder um den schlichten Abendmahlskelch und Zinnleuchter in einer stillen Dorfkirche handelt.
Vom Natur- und Heimatschutz
Die Eibe auf dem Löbauer Berge. Der basaltne Rothstein ist als Standort einer Anzahl bodeneigener Eiben oder Taxusbäume bekannt. Nur wenige wissen aber davon, daß auch auf dem Löbauer Berg eine stattliche Eibe – ob an ihrem jetzigen Standorte von jeher vorhanden oder dahin verpflanzt, entzieht sich unsrer Kenntnis – zu finden ist. Sie steht an dem westlichen Stufenaufgange nach der ältesten Bergwirtschaft, dem sogenannten Berghäuschen, und zwar am letzten Treppenabsatz unweit der gegenwärtig zu Wohnzwecken benutzten Gebäudeteile der Wirtschaft. Der Baum, dessen Höhe zurzeit ungefähr zwölf Meter beträgt, ist am Anfange der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts in seiner Krone verstutzt worden, als zu dieser Zeit auf genanntes Haus ein Stockwerk aufgesetzt und zu einer Gaststube eingerichtet wurde. Es geschah dies mit Rücksicht auf die Aussicht, die durch den Wipfel der Eibe verdeckt wurde. An Höhe und Stärke übertrifft dieselbe die älteste Rothsteineibe ganz bedeutend, die nur gegen sechs Meter hoch ist. Der Stammumfang unsers Baumes, der sicher als mehrhundertjährig zu bezeichnen ist, beträgt dicht über dem Erdboden neunzig Zentimeter, ein schlanker gerader Wuchs zeichnet ihn aus. Leider krankt der schöne Baum in einigen Ästen seiner Krone, braunes Nadelgezweig unterbricht das dunkle Grün seines Hauptes. Schuld daran sind vielleicht die unmittelbare Nähe der Treppenstufen oder die erwähnte Verstutzung oder die inzwischen hochgewachsenen Eschen wenig unterhalb seines Standortes. Es ist vom Standpunkte des Naturschutzes entschieden zu begrüßen, daß die letztgenannten Bäume seitens der städtischen Forstverwaltung demnächst gefällt werden sollen. Es wären aber auch noch weitere Maßnahmen zum Schutze dieses Naturdenkmales, als welches unsre Eibe zweifellos bezeichnet werden darf, zu empfehlen. Denn das ist wohl anzunehmen, daß die Eibe auf dem Löbauer Berge dereinst wie auf dem Rothstein mit zu des Berges ursprünglicher Bewaldung gehört hat, als deren letzter Rest nun unser Baum anzusehen ist. Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang eine Bemerkung des städtischen Försters in einem »Kulturanschlage« vom Jahre 1816, nach welcher damals in der Bergwaldung Eiben »ausgesät« werden sollten.
O. Schöne.