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Gez. v. M. Retzsch

Lith. v. E. Otte. Gedr. v. E. Böhme.

Abb. 1 Winzerzug

Kein Mensch ahnte in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts den Feind, der, an den Wurzeln der Reben saugend, all dieser Rebenherrlichkeit und Weinfröhlichkeit ein Ende bereiten sollte. Ein winziger Schnabelkerf »die Reblaus« war unter der sommerdurchwärmten Erde an der Arbeit; jahrzehntelang hatte sie sich unbemerkt in das Wurzelwerk des europäischen Weinstockes, unserer Vitis vinifera eingenistet.

Sie senkte ihre Stechborsten tief hinein in das weiche Gewebe der Wurzelspitzen und saugte die Bildungssäfte auf ([Abb. 2f]). Wohl wehrte sich das Wurzelende und suchte durch Anschwellungen und hakige Krümmungen ([Abb. 2h]) den Feind zu überwuchern und zu erdrücken; aber die Vermehrungskraft der Reblaus war zu gewaltig! Die Altläuse ([Abb. 2d]) legten unbefruchtet, als sogenannte Ammen, mehr denn vierzig Eier, denen nach zehn Tagen schon Jungläuse ([Abb. 2c]) entschlüpften, die nach kurzer Saugtätigkeit wiederum unbefruchtet zur Eiablage fähig waren. Bis zu fünf Generationen wuchsen in einem Jahre heran, so daß eine einzige Wurzellaus die Stammutter von etwa dreiundsiebzig Millionen Nachkommen sein konnte. Da eine so ungeheuere Nachkommenschaft am Geburtsstocke nicht genügend Nahrung fand, mußte die jugendliche, ziemlich bewegliche Reblaus neue Nahrungsquellen aufsuchen und dabei unterirdisch einen mühsamen Weg von Rebstock zu Rebstock zurücklegen. Im sächsischen Weinbau war zur Vermehrung der Weinstöcke das sogenannte Senkverfahren üblich: von einem Mutterstock wurden die Reben niedergebogen und in die Erde eingegraben, damit die Zweigspitzen, über der Erde hervorragend, zu neuen Rebstöcken heranwuchsen. Hierdurch wurden für die wandernden Jungläuse von Stock zu Stock bequeme unterirdische Brücken geboten, und wir dürfen in den meisten Fällen die rasche Verheerung der sächsischen Berge auf dieses Senkverfahren zurückführen. – Mit jedem Karstschlag, mit jedem vom Winzerfuße weitergetragenen Erdklümpchen verbreitete sich der tückische Feind über alle Weingelände der Lößnitz, und bald konnte ein Kundiger an dem Gilben des Stockes, an der nachlassenden Wuchskraft der Reben, an dem jährlich geringer werdenden Ertrag herausfühlen, daß dem Weinbau der Lößnitz, ja dem sächsischen Weinbau, eine Katastrophe drohte. Im Jahre 1885 wurde durch einen Gärtner der Lößnitz in den Königlichen Weinbergen daselbst die Reblaus aufgefunden und der sächsischen Regierung darüber pflichtgemäß Bericht erstattet.

Der damalige Garteninspektor Lämmerhirt, als Vertreter des Landes-Obstbauvereins wurde mit Feststellung und Untersuchung des Schädlings betraut, und als die Verseuchung größerer Flächen durch die Reblaus erwiesen war, wurde der Reichsregierung Mitteilung gemacht.

Dieselbe ordnete für Sachsen als Reichskommissar den Oberförster Koch aus Trier ab und verfügte die durch die internationale Konferenz der weinbautreibenden Staaten festgesetzten Bekämpfungsmaßregeln. Es zeigte sich nun, daß die Ausdehnung der Reblausschädigungen in Sachsen bereits einen großen Umfang angenommen hatte; zumal die königlichen Weinberge durften infolge ihres starken Befalles als die Herde der Kalamität betrachtet werden.

Es erregte schon damals großes Erstaunen, daß die Weinbergsinspektoren nicht vorher auf den schon lange bekannten furchtbaren Rebfeind aufmerksam geworden waren. Inwieweit einer oder der andern Behörde, beziehentlich deren Vertretern, entsprechende Vorhalte zu machen wären, ist jetzt eine müßige Frage.