„Gelogen wird in den Gerichtssälen! Am tatsächlichen Geschehen vorbeigesehen! Die Ursachen liegen tief. Man will sie nicht sehen. Man will nicht! . . . Weil man sonst erkennen müßte, daß man mitschuldig ist.“
Die zwei Gerichtsdiener an seinen Seiten drehten die Köpfe auf ihn zu, scharf ins Profil; ihre Augäpfel lagen in der Nasenecke. So blieben sie griffbereit stehen.
Auffallend ruhig sagte der Einäugige: „Ich sehe keinen Beweis dafür, daß dieser Mann den Lehrer wegen des Hundertmarkscheins getötet hat. Die Gründe, die er dafür angibt, erscheinen mir viel glaubhafter . . . Sie erscheinen mir jetzt glaubhaft.“
Der Vorsitzende unterbrach: „So etwas können Sie . . . nur im Geschworenenzimmer äußern.“
Scheinbar zu allen sprechend, sagte der Staatsanwalt zum Einäugigen — und Überzeugung pulste kräftig in seinen Worten: „Da könnte ja jeder Mensch mit Recht seinen Lehrer ermorden . . . jeder Sohn seinen Vater!“
Noch eine Sekunde lang hielt die neue Ansicht, die sich der Einäugige erst im Laufe der Verhandlung erkämpft hatte, der des Staatsanwaltes stand. Dann wurde sie von dessen schlagkräftigem Ausruf wieder zertrümmert.
Er senkte ratlos den Blick.
Der Vorsitzende sagte, plötzlich nachdenklich und ernst: „Können Sie selbst denn daran glauben, daß Sie Ihren Lehrer deshalb umgebracht haben, weil er Sie vor zweiundzwanzig Jahren . . . sagen wir: falsch behandelt hat? . . . Wirklich, wir können damit nichts anfangen.“
„Er allein ist ja nicht an meinem Unglück schuld“, sagte der Dichter unwillig.