Sonntagsarbeit:
Verboten. Durch die höhere Verwaltungsbehörde und den Bundesrat sind Ausnahmen gestattet: Bei Bedürfnisgewerben, Saisongewerben und aus technischen Gründen, sowie bei besonderen Notlagen oder Unglücksfällen.
Arbeitsbeschränkung:
Die Arbeit unter Tage ist verboten. Der Bundesrat ist ermächtigt durch besondere Verordnungen die Arbeit in gesundheitsgefährlichen Betrieben gleichfalls zu verbieten oder einzuschränken.
Schutzzeit der Schwangeren:
Keine.
Schutzzeit der Wöchnerinnen:
6 Wochen, doch kann die Zeit auf Grand ärztlichen Attestes um 14 Tage verkürzt werden.
Oesterreich
Betriebe, auf die sich die Gesetzgebung bezieht: