Sonntagsarbeit:

Verboten. Durch die höhere Verwaltungsbehörde und den Bundesrat sind Ausnahmen gestattet: Bei Bedürfnisgewerben, Saisongewerben und aus technischen Gründen, sowie bei besonderen Notlagen oder Unglücksfällen.

Arbeitsbeschränkung:

Die Arbeit unter Tage ist verboten. Der Bundesrat ist ermächtigt durch besondere Verordnungen die Arbeit in gesundheitsgefährlichen Betrieben gleichfalls zu verbieten oder einzuschränken.

Schutzzeit der Schwangeren:

Keine.

Schutzzeit der Wöchnerinnen:

6 Wochen, doch kann die Zeit auf Grand ärztlichen Attestes um 14 Tage verkürzt werden.

Oesterreich

Betriebe, auf die sich die Gesetzgebung bezieht: