Arbeitszeit: a) Der jungen Leute.

10 Stunden, 1 Stunde Mittagspause, je 1/2 Stunde Pause vor- and nachmittags.

Arbeitszeit: b) Der Frauen.

11 Stunden. An Vorabenden der Sonn- und Festtage 10 Stunden, 1 Stunde Mittagspause; für die, welche ein Hauswesen zu besorgen haben und einen Antrag stellen 1-1/2 Stunde.

Ueberstunden: a) Der jungen Leute.

Nur durch besondere Verordnung des Bundesrats gestattet.

Ueberstunden: b) Der Frauen.

Auf 2 Wochen nicht über 13 Stunden täglich, im Jahr nicht mehr als 40 Tage gestattet. Länger als 2 Wochen durch Erlaubnis der höheren Verwaltungsbehörde, aber auch dann dürfen 40 Tage im Jahr nicht überschritten werden. Außerdem kann der Bundesrat für ganze Fabrikationszweige Dispensation erteilen: für Fabriken mit ununterbrochenem Feuer, für Betriebe, die auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt sind, für Saisonindustrien.

Nachtarbeit:

Von 8-1/2 Uhr abends bis 5-1/2 Uhr morgens verboten. Durch die höhere Verwaltungsbehörde und den Reichskanzler Ausnahmen gestattet, unter denselben Voraussetzungen wie bei den Ueberstunden.