Nachtarbeit:

Nur für Fabrikbetriebe soweit Frauen über 16 Jahre alt von 8-1/2 Uhr abends bis 5 Uhr morgens verboten. Ausnahmen wie in Deutschland zugelassen, für Jugendliche auch im Gewerbebetriebe.

Sonntagsarbeit:

Verboten, Ausnahmen ähnlich wie in Deutschland gestattet.

Arbeitsbeschränkung:

Die Arbeit unter Tage ist verboten. Durch besondere Verordnungen können Arbeiten in gesundheitsgefährlichen Betrieben gleichfalls verboten werden.

Schutzzeit der Schwangeren:

Keine.

Schutzzeit der Wöchnerinnen:

4 Wochen. Bei Arbeiten über Tage im Bergbau 6 Wochen.