Nachtarbeit:
Nur für Fabrikbetriebe soweit Frauen über 16 Jahre alt von 8-1/2 Uhr abends bis 5 Uhr morgens verboten. Ausnahmen wie in Deutschland zugelassen, für Jugendliche auch im Gewerbebetriebe.
Sonntagsarbeit:
Verboten, Ausnahmen ähnlich wie in Deutschland gestattet.
Arbeitsbeschränkung:
Die Arbeit unter Tage ist verboten. Durch besondere Verordnungen können Arbeiten in gesundheitsgefährlichen Betrieben gleichfalls verboten werden.
Schutzzeit der Schwangeren:
Keine.
Schutzzeit der Wöchnerinnen:
4 Wochen. Bei Arbeiten über Tage im Bergbau 6 Wochen.