Frankreich
Betriebe, auf die sich die Gesetzgebung bezieht:
Fabriken, Bergwerke, Steinbrüche, Bauplätze, Werkstätten, außer denjenigen, in denen nur Familienmitglieder arbeiten, und alle damit in Zusammenhang stehenden industriellen Betriebe, öffentliche, private, religiöse.
Arbeitszeit: a) Der jungen Leute.
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Arbeitszeit: b) Der Frauen.
11 Stunden, 1 Stunde Pause. Vom Jahre 1902 ab 10-1/2 Stunden. Vom Jahre 1904 ab 10 Stunden für Fabriken, in denen Männer und Frauen zusammen arbeiten.
Ueberstunden: a) Der jungen Leute.
Verboten.
Ueberstunden: b) Der Frauen.