Frankreich

Betriebe, auf die sich die Gesetzgebung bezieht:

Fabriken, Bergwerke, Steinbrüche, Bauplätze, Werkstätten, außer denjenigen, in denen nur Familienmitglieder arbeiten, und alle damit in Zusammenhang stehenden industriellen Betriebe, öffentliche, private, religiöse.

Arbeitszeit: a) Der jungen Leute.

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Arbeitszeit: b) Der Frauen.

11 Stunden, 1 Stunde Pause. Vom Jahre 1902 ab 10-1/2 Stunden. Vom Jahre 1904 ab 10 Stunden für Fabriken, in denen Männer und Frauen zusammen arbeiten.

Ueberstunden: a) Der jungen Leute.

Verboten.

Ueberstunden: b) Der Frauen.