In einzelnen Industriezweigen dürfen Frauen bis 11 Uhr abends beschäftigt werden, doch nicht öfter als während 60 Tagen im Jahr, bei besonderen Anlässen auch sonst noch Ausnahmen zugelassen.
Dispensationen für ganze Fabrikationszweige wie in Deutschland zulässig.
Nachtarbeit:
Von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens verboten. Ausnahmen ähnlich wie in Deutschland zugelassen.
Sonntagsarbeit:
Verboten. Ausnahmen für besondere Industrien zeitweise gestattet, doch muß als. Ersatz im Laufe von 7 Tagen ein anderer vollständiger Ruhetag gewährt werden.
Arbeitsbeschränkung:
Wie in Deutschland und Oesterreich.
Schutzzeit der Schwangeren:
Keine.