Schutzzeit der Wöchnerinnen:

Keine.

Schweiz

Betriebe, auf die sich die Gesetzgebung bezieht:

Fabriken, Werkstätten mit Motorbetrieb, die mehr als 5 Personen, alle industriellen Betriebe, die mehr als 10 Personen, und alle gefährlichen Betriebe, die weniger als 6 Personen beschäftigen, mit Ausnahme der Werkstätten, in denen nur Familienmitglieder arbeiten und in denen ungefährliche Gewerbe betrieben werden.

Arbeitszeit: a) Der jungen Leute.

Arbeitszeit: b) Der Frauen.

11 Stunden. An Vorabenden der Sonn- und Festtagen 10 Stunden, 1 Stunde Pause. Für Frauen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, 1-1/2 Stunde.

Ueberstunden: a) Der jungen Leute.