Ueberstunden: b) Der Frauen.

Für nicht mehr als 14 Tage im Jahr durch besondere Erlaubnis der Behörden gestattet.

Dispensationen für ganze Fabrikationszweige wie in Deutschland zulässig.

Nachtarbeit:

Von 8 Uhr abends bis 5 resp. 6 Uhr morgens verboten.

Sonntagsarbeit:

Verboten.

Arbeitsbeschränkung:

Wie in Deutschland und Oesterreich.