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Ueberstunden: b) Der Frauen.
Für nicht mehr als 14 Tage im Jahr durch besondere Erlaubnis der Behörden gestattet.
Dispensationen für ganze Fabrikationszweige wie in Deutschland zulässig.
Nachtarbeit:
Von 8 Uhr abends bis 5 resp. 6 Uhr morgens verboten.
Sonntagsarbeit:
Verboten.
Arbeitsbeschränkung:
Wie in Deutschland und Oesterreich.