Freie Kur nebst Angehörigenunterstützung zur Verhütung der Invalidität. Beitragserstattung bei Tod oder Heirat. Nach vollendetem 70. Lebensjahr eine Altersrente nach Lohnklassen abgestuft von 110 bis 230 Mk. jährlich. Nach eingetretener Invalidität eine nach der Zahl der Beitragswochen und der Lohnklassen abgestufte Rente, deren unterste Grenze 116,40 Mk. beträgt, deren oberste bis 450 Mk., nach 50 Jahren Beitragszahlung in der obersten Lohnklasse, betragen kann.
Oesterreich
Krankenversicherung: Umfang:
Zwangsversicherung für Arbeiter und Betriebsbeamte im Gewerbe.
Freiwillig: für Landwirtschaft und Hausindustrie.
Krankenversicherung: Leistungen:
Wie in Deutschland aber: Unterstützungsdauer bis zu 20 Wochen. Krankengeld 60% des ortsüblichen Lohns.
Unfallversicherung: Umfang:
Zwangsversicherung für Arbeiter und Betriebsbeamte in der Industrie, im Baugewerbe, in maschinellen Betrieben der Landwirtschaft. Freiwillig für Unternehmer und nicht versicherungspflichtiges Personal.
Unfallversicherung: Leistungen: