Freiwillig: für Dienstboten.
Krankenversicherung: Leistungen:
Freie ärztliche Behandlung und Arznei längstens für 13 Wochen oder Krankengeld: 50-75% des zu Grunde zu legenden Lohns. Wochenbettunterstützung: bis auf die Dauer von 6 Wochen. Sterbegeld: das Zwanzig- bis Vierzigfache des Tagelohns (letzteres beides nur durch Orts-, Betriebs-, Bau-, oder Innungskassen). Rekonvalescentenfürsorge bis auf die Dauer eines Jahrs.
Unfallversicherung: Umfang:
Zwangsversicherung für: Arbeiter und Betriebsbeamte in Gewerbe und Landwirtschaft. Statutarisch: für Betriebsbeamte mit Jahresgehalt über 2000 Mk., Kleinunternehmer in Baugewerbe und Landwirtschaft. Freiwillig für Unternehmer und nicht versicherungspflichtiges Personal.
Unfallversicherung: Leistungen:
Freie Kur und Unfallrente bis 66-2/3% des Jahreslohns, oder freie Anstaltspflege nebst Angehörigenrente von der 13. Woche an bis 60% des Jahreslohns. Sterbegeld in der Höhe des zwanzigfachen Tagelohns, Hinterbliebenenrente bis 60% des Jahreslohns. Schadenersatz bei Verletzungen.
Invaliden- und Altersversicherung: Umfang:
Zwangsversicherung für alle Lohnarbeiter und Angestellte. Durch Beschluß des Bundesrats Ausdehnung auf Kleinunternehmer und Hausindustrielle.
Invaliden- und Altersversicherung: Leistungen: