Nur ein flüchtiger Ueberblick,—die Schilderung der Frauenbewegung eines jeden Landes würde ins Endlose führen und im großen und ganzen dieselben Entwicklungslinien zeigen, die wir schon verfolgt haben,—soll den Beweis dafür erbringen.
In Rußland, das schon in den sechziger Jahren Universitäts- und medizinische Kurse eingerichtet hatte, vermochte selbst die mehr als zehnjährige Reaktionszeit von 1882 an, während der das Studium der Medizin den Frauen nicht gestattet wurde, dem Fortschritt ihrer Sache nicht Einhalt zu gebieten. Schon 1883 wirkten allein in Petersburg 52 Aerztinnen. 1896 erfolgte dann die Neueröffnung der medizinischen Hochschule, die den Frauen dieselbe Ausbildung zu teil werden läßt, wie sie die Männer erhalten, und sie denselben Prüfungen unterwirft. Sowohl in Moskau als in Kiew können sie unter gleichen Verhältnissen Medizin studieren, außerdem steht ihnen in Petersburg ein orientalisches Seminar zur Verfügung. Die Vorbereitung zur Universität vermitteln die schon 1868 von Frauen gegründeten und geleiteten höheren Frauenkurse, die mit der Zeit in Bezug auf den Unterrichtsstoff und die Organisierung immer besser ausgebildet wurden. Außer ihnen bestehen noch klassische Mädchengymnasien, deren Besuch ebenfalls zum Universitätsstudium berechtigt, und 350 Mädchenlyceen, die in manchen Punkten unseren höheren Töchterschulen ähnlich sind, in anderen wieder,—z.B. werden die klassischen Sprachen gelehrt, wenn auch dieser Unterricht nur fakultativ ist,—weit über sie hinaus gehen.280 Besonders hoch steht in Rußland die Ausbildung der Lehrerinnen. Nicht nur, daß sie großenteils Universitätsbildung besitzen, es wird ihnen auch in den "Instituten der Kaiserin Maria", die der kaiserlichen Kanzlei unterstehen, eine ebenso billige wie vortreffliche Erziehung geboten, die sie, nach Absolvierung der Prüfungen, zum Gouvernanten- und Volksschullehrerinnenberuf berechtigt. Es ist wohl nicht zu viel gesagt, wenn man behauptet, daß unter den russischen Frauen die Lehrerin die Trägerin nicht nur der Frauenbewegung, sondern auch die wichtigste Beförderin der Volksaufklärung und des sozialen Fortschrittes ist. Ihre Leistungen fanden soweit öffentliche Anerkennung, daß Mädchenschulen und Mädchengymnasien großenteils weibliche Lehrkräfte und sogar weibliche Direktoren haben, die allerdings zum Direktor des Knabengymnasiums in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis stehen.
Einer großen Beliebtheit erfreuen sich die weiblichen Aerzte, deren staatliche Anstellung immer allgemeiner wird. Im Gegensatz zu der herkömmlichen Ansicht, daß Frauen großen körperlichen Strapazen nicht gewachsen sind, hat es sich gezeigt, daß gerade die Landärztinnen, die gezwungen sind, unter elenden Verhältnissen, inmitten einer rohen Bevölkerung, auf schlechten Landwegen, bei allen Schauern eines russischen Winters, ihrer Praxis nachzugehen, sich außerordentlich bewähren. Aber auch in den Großstädten sind sie mit Erfolg thätig. In Petersburg, wo neben 21 männlichen 15 weibliche Bezirksärzte und außerdem 35 Aerztinnen in staatlichen Krankenhäusern Anstellung fanden281, hat der Magistrat in einem offiziellen Bericht festgestellt, daß auf einen männlichen Arzt 5400 bis 8000 Patienten, auf einen weiblichen 7000 bis 11000 fallen, diese also vom Publikum bevorzugt werden. Außer ihnen erfreuen sich auch die weiblichen Apotheker eines guten Rufs. Noch ein anderer für die russischen Verhältnisse wichtiger Frauenberuf findet die Unterstützung des Staates: Seit kurzem hat das Ministerium für Landwirtschaft landwirtschaftliche Lehranstalten für Frauen in allen Teilen des Landes eingerichtet, in denen sie sich für alle in Betracht kommenden Fächer ausbilden können. Die ersten, die ihre Studien zu Ende führten, wurden von der Regierung teils in den Bureaux des Ministeriums, teils als Inspektorinnen angestellt. Auch der Frage der Fabrikinspektoren ist Rußland in ähnlicher Weise nahegetreten, indem es zunächst die Einrichtung von Unterrichtskursen plant, deren Schülerinnen dann als Aufsichtsbeamte Verwendung finden sollen. Als ein großer Erfolg kann es ferner betrachtet werden, daß die Staatsbank Frauen beschäftigt. Diese Unterstützung, die seitens der öffentlichen Verwaltung der Frauenbewegung zu teil wird, läßt sich wesentlich aus dem Mangel an Arbeitskräften erklären und der geringe Widerstand, der ihr seitens der Männer entgegengesetzt wird, hat seinen Grund darin, daß das riesige Land und das große Volk besonders für Lehrer und Aerzte noch unendlich viel Platz haben.
Noch weiter vorgeschritten als Rußland ist Finland, wo Gymnasien und Universität dem weiblichen Geschlecht mit gleichen Rechten offen stehen, wie dem männlichen. Hier finden sich neben staatlich angestellten Aerztinnen auch weibliche Armenpfleger und Direktoren von Armenhäusern. In den Privatberufen haben die Frauen sich vor allem als Leiterinnen und Lehrerinnen der weit verbreiteten Volkshochschulkurse hervorgethan.
Das benachbarte Schweden, das schon 1870 zwei Universitäten den Frauen eröffnete und ihnen die medizinische Laufbahn erschloß, gewährt ihnen heute fast überall dieselben Rechte wie den Männern. Die Mädchenschulen, an die sich Gymnasialklassen anschließen, bereiten zum Abiturientenexamen vor, das auch von den Mädchen mit Vorliebe gemacht wird, die nicht das Universitätsstudium daran schließen; infolgedessen ist die Bildung der Schwedinnen eine im allgemeinen hohe. Seit Sonja Kowalewska als erster weiblicher Dozent den Lehrstuhl für Mathematik in Stockholm bestieg, steht auch diese Laufbahn den Frauen offen. Dr. Ellen Fries war ihre nächste Nachfolgerin, und 1897 wurde Dr. Elsa Eschelson zum Professor der Jurisprudenz an die gleiche Universität berufen. Ein Jahr später wurde eine Aerztin am Pathologisch-Anatomischen Institut der Stockholmer medizinischen Hochschule angestellt. Die Lehrerinnen, die an der Lehrerschaft Schwedens mit 63 Proz. beteiligt sind, können schon seit 15 Jahren Mitglieder der Schulaufsichtsbehörden werden, auch als Armenpfleger und im Dienste der Sittenpolizei finden Frauen Verwendung. Seit dem Jahre 1898 sind sie offiziell zur Advokatur zugelassen. Norwegen war darin mit gutem Beispiel vorangegangen. Der erste juristische Verein hatte sich mit solchem Nachdruck auf die Seite der Frauen gestellt, daß sogar ihre Zulassung zum Verwaltungsdienst und zum Notarberuf erfolgte,282 Die Universität, die ihnen erst 1880 eröffnet wurde, läßt sie heute zu jedem Studium und zu allen Prüfungen zu, ebenso sind die Gymnasien ihnen geöffnet. Apothekerinnen und Aerztinnen, Gymnasiallehrerinnen und Schulinspektorinnen sind schon lange eine gewohnte Erscheinung. Im Post- und Telegraphendienst befinden sich Frauen in Norwegen und Schweden schon seit 1857 resp. 1860.
Dänemark steht hinter den genannten Ländern zurück. Zwar läßt die Universität Kopenhagen seit 1825 Frauen mit gleichen Rechten zu, Aerztinnen sind den Aerzten gleichgestellt, und die Schulbehörden haben weibliche Mitglieder, aber der Anwaltsberuf ist ihnen verschlossen und der Staat stellt nur selten weibliche Beamte an.
Ein ähnliches Verhältnis besteht in Belgien, wo sogar die Aerztinnen ihrem Beruf nicht ungehindert nachgehen können. Besonders gut eingerichtet ist dagegen hier die gewerbliche und landwirtschaftliche Ausbildung der Frauen, die auch vom Staat dadurch unterstützt wird, daß landwirtschaftliche Lehrerinnen zur Abhaltung von Vortragskursen und Leitung praktischen Unterrichts auf das Land geschickt werden. Einen heftigen, aber bisher ganz vergeblichen Kampf kämpfen bisher die Frauen unter Führung der Juristin Marie Popelin um Zulassung zur Advokatur.283
Weit größere Fortschritte hat die holländische Frauenbewegung zu verzeichnen. In Bezug auf wissenschaftliche Ausbildung genießen die Frauen genau dieselben Vorteile wie die Männer. Auch die Gymnasien besuchen Knaben und Mädchen gemeinsam. Ebenso ist kein wissenschaftlicher Beruf ihnen verschlossen. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich die weiblichen Aerzte. Eine von ihnen, Fräulein Dr. von Tussenbroek, wurde 1898 als Professor der Frauenheilkunde an die Universität Utrecht berufen. Unter den drei von der Kommunal-Verwaltung Amsterdams angestellten Aerzten ist einer eine Frau, und die medizinische Examinationskommission hat seit 1898 auch ein weibliches Mitglied. Im Staatsdienst steht außerdem eine Assistentin der Fabrikinspektion, deren Anstellung allerdings erst das Ergebnis einer sehr langen Agitation gewesen ist.
Die Schweiz, die zuerst Frauen zum Universitätsstudium zuließ, ist ihrem frauenfreundlichen Prinzip seitdem treu geblieben. Zunächst spricht die steigende Verwendung von Lehrerinnen dafür: seit 1871 haben sie um 87 Proz., die Lehrer nur um 9 Proz. zugenommen. Einen noch stärkeren Beweis liefert der Umstand, daß die Frauen nicht nur als Schulräte, Schulinspektoren, Armenpfleger und,—wenn auch vorläufig in geringem Umfang,—als Arbeitsinspektoren thätig sind, sondern daß ihnen auch das Recht gewährt wurde, Lehrstühle der Universitäten einzunehmen, sowie seit 1899 als Rechtsanwälte zu praktizieren.
Italien hat gleichfalls seine alten Traditionen nicht verleugnet. Wie im Mittelalter, so lehren auch jetzt noch weibliche Dozenten an den Universitäten, die den weiblichen Studenten nie verschlossen waren, und in denen sie seit 1890 den männlichen in jeder Beziehung gleichstehen. Die Knabengymnasien werden auch von Mädchen besucht, außerdem existieren noch besondere Mädchengymnasien mit dem gleichen Lehrplan, von denen das erste 1891 vom Kultusministerium in Rom eröffnet wurde. Schon 1868 stellte der Staat die erste Schulinspektorin an284; heute sind doppelt soviel Lehrerinnen als Lehrer thätig und wirken sowohl an Knaben- wie an Mädchenschulen. Aerztinnen und Apothekerinnen stehen den Männern völlig gleich. Nur um die Zulassung zur Advokatur kämpfen die Frauen, seitdem Laida Poët, nach glänzend absolviertem Doktorexamen, energisch dafür eintrat285, bis heute ebenso vergebens wie in Belgien, und im Staatsdienst stehen, außer den Post- und Telegraphenbeamtinnen, nur wenige Frauen.