Unter den romanischen Ländern sind Spanien und Portugal die zurückgebliebensten, obwohl auch ihre Universitäten, zum Teil sogar seit Jahrzehnten, den Frauen offen stehen. Es fehlt jedoch an den Mitteln zur nötigen Vorbildung. In Spanien sind auch die höheren Berufe den Frauen verschlossen, während in Portugal weibliche Aerzte praktizieren dürfen.286 Selbst die Türkei, wo ein Mädchengymnasium besteht, gestattet den Frauen schon seit 1894 das Studium der Medizin und ließ sie bereits ein Jahr früher zur ärztlichen Praxis zu. Griechenland, Serbien und Rumänien gewähren den Frauen in Bezug auf Bildung und Beruf fast völlig gleiche Rechte mit den Männern. Rumänien läßt sie zu den Lehrstühlen der Universität und zur Advokatur zu.287 Erklären läßt sich diese, für die kulturell im allgemeinen zurückgebliebenen Länder merkwürdige Erscheinung dadurch, daß der Zudrang zum Studium und zu den wissenschaftlichen Berufen seitens der Männer kein großer ist, und man nicht nur die Lücken durch Frauen ausfüllen, sondern auch durch ihren Wettbewerb die Leistungen der Männer steigern will. Hierzu kommt, daß weibliche Aerzte gerade in muhamedanischen Bevölkerungen, wo die kranken Frauen jeder ärztlichen Hilfe entbehrten, weil sie nur von Männern ausging, einem dringenden Bedürfnis entsprechen.
Aus diesem Grunde hat auch Oesterreich sich schon verhältnismäßig früh entschlossen, Aerztinnen anzustellen, obwohl seine Stellung zur Frauenbewegung damals noch eine reaktionäre war. 1890 wurde die erste Aerztin, Dr. Krajewska, nach Bosnien berufen, der bald drei andere folgten. Sie stehen in ihren amtlichen Rechten und Pflichten den männlichen Aerzten völlig gleich. Ihrer Ausbildung konnten sie jedoch nur auf nicht-österreichischen Universitäten nachgehen. Obwohl bereits im Jahre 1878 die ersten Frauen als Gäste einzelnen Vorlesungen an österreichischen Universitäten beiwohnen durften, wurden sie erst seit 1897 als Studentinnen zu den Vorlesungen und Prüfungen der philosophischen Fakultät zugelassen, während sie offiziell weder Medizin studieren noch darin geprüft werden konnten. Erst neuerdings ist es ihnen ermöglicht worden; es steht sogar zu erwarten, daß das Studium der Jurisprudenz ihnen an allen Universitäten gestattet wird. Günstiger stellt sich die Frage des Universitätsstudiums der Frauen in Ungarn, wo sie 1896 an der Universität Budapest zu allen Fakultäten zugelassen wurden.288 Die Vorbereitung zur Universität ist die Aufgabe einer Anzahl privater Mädchengymnasien, die seit Anfang der neunziger Jahre in Prag, Wien, Budapest, Krakau und Lemberg bestehen und auf die zähe Agitation verschiedener Frauenvereine zurückzuführen sind.
Die Berufsthätigkeit der österreichischen Frauen, die sich besonders im letzten Jahrzehnt rasch erweitert hat, beschränkt sich trotzdem nur auf wenige Berufe. Zwar steht ihnen die ärztliche Laufbahn offen, in Ungarn sind sie auch zum Apothekerberuf zugelassen, im allgemeinen aber wenden sich die meisten erwerbsuchenden Frauen aus bürgerlichen Kreisen noch dem traditionellen Lehrerinnenberuf zu. Dort hat die Regierung sich nach und nach immer mehr dazu verstanden, die Volksschule, vielfach auch die Knabenklassen, weiblichen Lehrkräften anzuvertrauen. Seit kurzem—1899—hat Galizien den Anfang gemacht, Frauen auch in den Bezirksschulrat aufzunehmen,—ein Vorgehen, das von den übrigen Ländern der österreichisch-ungarischen Monarchie bald nachgeahmt werden dürfte. Im Staats- und Gemeindedienst stehen, außer den Volksschullehrerinnen, die Post- und Telegraphenbeamtinnen, deren Zulassung erst nach hartem Kampf mit den männlichen Kollegen erfolgte, eine Anzahl Gerichtssachverständige und Bureaubeamte in untergeordneten Stellungen.
Noch ein Blick auf die außereuropäischen Länder vollende die Uebersicht: in Australien genießen die Frauen fast überall die gleichen Rechte auf Bildung und Beruf wie die Männer. Sie stehen als Fabrik- und Schulinspektoren, als Ministerialbeamte im Staatsdienst; sie wirken als Aerzte, Anwälte und Lehrer ungehindert. In Mexiko und Brasilien können sie als Advokaten und Aerzte praktizieren. Selbst in Asien hat die Frauenbewegung Fortschritte zu verzeichnen: weibliche Aerzte und Rechtsanwälte sind in Indien, dessen Universitäten den Frauen offen stehen, keine Seltenheit. Neuerdings nimmt auch die japanische Universität Studentinnen auf und die Gründung einer eigenen Frauenhochschule steht in Aussicht. Im japanischen Postdienst finden Frauen Verwendung. China hat kürzlich ein Mädchengymnasium gegründet und an der Universität Peking dozieren weibliche Professoren. Der Negus von Abessinien und der Emir von Afghanistan haben Aerztinnen an ihren Hof berufen, und in Arabien verbreitet eine Frauenzeitung die Ideen der Frauenbewegung.
Wenden wir uns nunmehr Deutschland zu, das wir absichtlich zurückgestellt haben, damit es sich um so deutlicher, gleichsam wie ein dunkles Relief von einem hellen Hintergrund, von der vorgeschrittenen Entwicklung der übrigen Länder abhebe.
Der Fortschritt der Frauenbewegung wurde hier zunächst allein durch die Organisation der Frauen bezeichnet. Für die deutsche Frau, die mehr als irgend eine andere an die Familie, an das Haus gebunden gewesen war, erschien die Gründung von Frauenvereinen an sich schon als ein bedeutsames Ereignis. Daß es einem Bedürfnis entsprach, bewies das zahlreiche ins Leben treten von Verbänden im Anschluß an den Allgemeinen deutschen Frauenverein und an den Letteverein. Einesteils drängte das von Sorgen und Zweifeln übervolle Frauenherz nach Aussprache, andererseits trieben die traurigen Vermögensverhältnisse Tausende auf die Suche nach Arbeit. Schon 1869 konnte daher der Letteverein an die Spitze eines Verbandes deutscher Bildungs- und Erwerbsvereine treten, deren Organ "Der Frauenanwalt" eine freilich recht gemäßigte Sprache führte, und der Allgemeine deutsche Frauenverein konnte für sich und seine Zweigvereine das Blatt "Die neuen Bahnen" ins Leben rufen, das etwas energischer auftrat. Auf eine bessere Ausbildung der Mädchen versuchten beide zunächst einzuwirken. Handels- und Gewerbeschulen, wie sie in Berlin, Leipzig und Hannover seit einigen Jahren bestanden289, wurden auch anderwärts eingerichtet, um die Mädchen vor allem zum kaufmännischen Beruf vorzubereiten; sie verdankten ihr Entstehen jedoch fast ausschließlich privater Unterstützung. Staat und Kommunalverwaltungen verhielten sich ganz ablehnend. Noch schroffer war ihre Haltung, sobald die Frage der wissenschaftlichen Erziehung der Mädchen an sie herantrat. Fanny Lewald hatte ihre Zulassung zu den bestehenden Gymnasien gefordert290; der Allgemeine deutsche Frauenverein war schon vorsichtiger, indem er auf einer seiner Generalversammlungen der Rede des Dr. Wendt zustimmte, der die Gründung von Realgymnasien für Mädchen befürwortete. Aber nicht nur außerhalb, auch innerhalb des Vereins gab es noch ängstliche Gemüter genug, die um die Gefährdung der Weiblichkeit zitterten, oder die Bestrebungen der Frauen mit Hohn und Spott überschütteten. Unter den Politikern, wie unter den Männern der Wissenschaft fand sich kein Verteidiger ihrer Sache. Die erste Petition des Lettevereins um Errichtung von Mädchengymnasien wurde mit Entrüstung zurückgewiesen291, und Heinrich von Sybel machte sich zum Wortführer der Gegner des Frauenstudiums, indem er sich scharf gegen jede Emanzipation wandte und das Schlagwort von dem "einzigen Beruf" des Weibes, dem, Gattin und Mutter zu sein, schuf, das die poetischen wie die prosaischen Feinde der Frauenbewegung mit gleicher Gewandtheit seitdem im Munde führen. Ganz blind konnte jedoch selbst er nicht an den thatsächlichen Verhältnissen vorübergehen, die es vielen Frauen unmöglich machten, ihren "einzigen Beruf" zu erfüllen und so entschloß er sich zu der Inkonsequenz, der Unverheirateten wegen, die Einrichtung von naturwissenschaftlichen, medizinischen und kaufmännischen Schulen für wünschenswert zu erklären.292
Eine ähnliche Stimmung zeigte sich überall: man gab die Notwendigkeit besserer Mädchenerziehung zu, aber man hütete sich ängstlich, sich einzugestehen, wodurch sie verursacht wurde. Charakteristisch hierfür waren die Verhandlungen der Töchterlehrerversammlung in Weimar 1872. Eine Neuorganisation des höheren Mädchenschulwesens, sogar ihre gesetzliche Regelung wurde allgemein gewünscht, die Erwerbsfrage aber feige verleugnet und ausdrücklich bestimmt, daß die Mädchenschule die Teilnahme an der allgemeinen Geistesbildung den Frauen ermöglichen solle, ihre Gestaltung aber auf die Natur und die Lebensbestimmung des Weibes Rücksicht zu nehmen habe. Der deutsche Verein für das höhere Mädchenschulwesen, der ein Jahr später ins Leben trat, fußte auf diesen Grundsätzen, und als sich im selben Jahre das preußische Unterrichtsministerium entschloß, sich mit der Frage zu beschäftigen, stellte es sich auf den gleichen Standpunkt, machte aber der Frauenbewegung insofern eine Konzession, als es erklärte, daß die Vorbildung für künftige Berufsarbeit besonderen Einrichtungen vorbehalten werden müsse. Solche Einrichtungen zu treffen, sollte jedoch ganz der privaten Initiative überlassen bleiben. Eine Ausländerin, Miß Archer, war es, die zuerst dazu den Mut gefunden hatte, indem sie unter dem Namen Viktoria-Lyceum in Berlin eine Anstalt ins Leben rief, in der Mädchen, die die Schule absolviert hatten, sich wissenschaftlich weiterbilden konnten. Fast zehn Jahre später wurde die Humboldt-Akademie in Berlin zu ähnlichem Zweck gegründet, ohne daß beide zunächst praktische Folgen aufweisen konnten, weil das Studium in den Anstalten zu keinerlei Prüfung berechtigte. In dieser ganzen Zeit war die Agitation der Frauen für ihre Sache eine sehr zaghafte. Sie beschränkte sich fast nur auf die Thätigkeit innerhalb der Vereine. Dagegen setzte die litterarische Fehde seit Sybels Auftreten ihr Für und Wider lebhaft fort. Die streitbare Feder Hedwig Dohms trat seit Anfang der siebziger Jahre in den Dienst der Frauenbewegung293, während die milde Luise Büchners durch Rücksichtnahme auf Tradition und Vorurteil die Leser zu gewinnen suchte294. So wurde zwar die Aufmerksamkeit mehr als bisher auf die Frauenfrage gelenkt, aber von öffentlichem Interesse war sie nicht.
Mit dem Ende der achtziger Jahre entwickelte sich eine lebhaftere Bewegung zu gunsten des wissenschaftlichen Unterrichts der Frauen. Unzufrieden mit dem vorsichtigen Vorgehen des Allgemeinen deutschen Frauenvereins, der außerdem seine Kräfte vielfach verzettelte, wurde der Verein Frauenbildungs-Reform ins Leben gerufen, der die Errichtung von Mädchengymnasien und Eröffnung von Universitäten zu seinem ausschließlichen Ziele nahm und sofort 1888-89 an die Unterrichtsministerien und Volksvertretungen aller Staaten eine Petition um Zulassung zu den Maturitätsprüfungen der Gymnasien und dem Studium an den Hochschulen versandte. Inzwischen war auch der Allgemeine deutsche Frauenverein lebendiger geworden; er reichte im selben Jahre allen Kultusministerien Deutschlands ein Gesuch ein, wonach das Studium der Medizin, sowie alle Studien und Prüfungen, durch welche die Männer die Befähigung zum wissenschaftlichen Lehramt erlangen, den Frauen freigegeben werden möchten. Die Antworten, die beide Vereine erhielten, gaben die Stimmung Deutschlands gegenüber den Frauen zu einer Zeit, wo sie in fast allen Kulturländern studieren, als Aerztinnen oder Advokatinnen praktizieren konnten und wichtige Staatsämter ihnen anvertraut wurden, deutlich genug wieder: dem Verein Frauenbildungs-Reform gegenüber erklärten sich die Einzelstaaten nicht kompetent zur Lösung der Frage, der Reichstag aber verwies wieder an die Einzelstaaten, und der Allgemeine deutsche Frauenverein bekam von 7 Staaten eine ablehnende, von 6 gar keine Antwort. Nur in einer Beziehung kam der Staat den Frauen entgegen, indem er dem Viktoria-Lyceum das Recht erteilte, Oberlehrerinnen auszubilden und sie durch eine offizielle Prüfungsbehörde examinieren ließ.
Inzwischen war noch ein anderer Verein mit radikaleren Zielen unter dem Namen "Frauenwohl" entstanden, der sich zur Gründung von Realkursen für Mädchen entschloß, aus denen einige Jahre später unter der Leitung von Helene Lange Gymnasialkurse sich entwickelten. Ihrer klugen und energischen Agitation war es auch zu danken, daß endlich, 1893, die Zulassung zum Abiturientenexamen den Mädchen gestattet wurde. Die Gymnasien selbst blieben ihnen verschlossen,—nur die Gymnasien von Pforzheim und Mannheim nehmen neuerdings auch weibliche Schüler auf,—man sah sich daher wieder auf Selbsthilfe angewiesen. Allmählich entstanden in einer Reihe deutscher Großstädte Gymnasien nach dem Muster der Knabengymnasien oder Gymnasialkurse, die Mädchen nur nach der absolvierten Töchterschule aufnehmen wie das Berliner Vorbild. Von großer Bedeutung war es, daß die Stadt Karlsruhe das Gymnasium schließlich selbst übernahm, es schien gewissermaßen die öffentliche Sanktion der bisher privaten Bestrebungen der Frauen zu sein. Die Städte München und Breslau gingen noch weiter, indem sie Mädchengymnasien selbständig errichten wollten. Aber die Erlaubnis wurde ihrem staatsgefährlichen Beginnen versagt! Der damalige preußische Kultusminister Dr. Bosse sprach in Bezug auf das Breslauer Unternehmen von einem Flämmchen, das er ersticken müsse, ehe es zur verheerenden Flamme werde. Und das geschah im Jahre 1898, zu einer Zeit, wo Rußland schon 30 Jahre lang staatliche Mädchengymnasien besaß, und China im Begriffe stand, das erste zu gründen! Daß die Haltung der Regierung und der Volksvertretung gegenüber der Forderung der Zulassung der Frauen zu den Universitäten keine freundliche war, wo schon ihre Vorbereitung dafür keine Unterstützung fand, ist nicht zu verwundern. Als 1891 die erste Petition um Freigabe des ärztlichen Studiums im deutschen Reichstage zur Verhandlung kam, wurde sie wie ein revolutionärer Akt betrachtet. "Das deutsche Weib", "die deutsche Familie", "die deutsche Sittsamkeit", wurden mit großem Aufwand an Pathos ihr gegenüber verteidigt. Nur die Sozialdemokraten, Bebel an ihre Spitze, traten mit nachdrücklichem Ernst für die Sache der Frauen ein295,—gefährliche Bundesgenossen, denn nun war in den Augen aller Konservativen die Frauenbewegung rot abgestempelt. Als in den folgenden Jahren die Petition aufs neue zur Verhandlung kam, zeigten sich die Vertreter liberaler Parteien zwar der Sache geneigter, das Resultat aber blieb dasselbe: die Wünsche der Frauen wurden durch einfachen Uebergang zur Tagesordnung erledigt.296
Seitdem hat eine Aenderung der Verhältnisse sich im stillen vorbereitet. Die Universitäten fingen an, Frauen als Hospitantinnen zuzulassen, zunächst—wahrscheinlich aus Ehrfurcht vor dem "deutschen Weibe"—wesentlich Ausländerinnen, von denen einige sogar deutsche Doktordiplome erringen durften, dann aber auch Deutsche. Die Erfahrungen, die man machte, mußten keine schlechten sein, denn, obwohl die Aufnahme weiblicher Hörer von dem Wohlwollen jedes Dozenten abhing, steigerte sich ihre Zahl von Jahr zu Jahr. Und zwar ließen, im Unterschied zu anderen Ländern, Professoren aller Fakultäten, auch der theologischen, Frauen zu ihren Vorlesungen zu. Aber einen praktischen Wert besaß ihr Studium insofern nicht, als sie immer nur geduldet und nicht geprüft wurden. Erst im Jahr 1899 beschloß der Bundesrat die Zulassung der weiblichen Studierenden zu den medizinischen und pharmazeutischen Staatsprüfungen. Gegenwärtig hat er auf Antrag des Reichskanzlers beschlossen, den Frauen weitere Zugeständnisse zu machen, indem ihnen die Studienzeit auf ausländischen Universitäten,—auf die sie bisher allein angewiesen waren, wollten sie mit dem Examen abschließen,—bei der Meldung zur deutschen Staatsprüfung voll angerechnet werden soll. Das ist für Deutschland ein großer Fortschritt, auch wenn man in Betracht zieht, daß in Italien schon seit zehn Jahren weibliche Dozenten der Medizin Lehrstühle der Universitäten bekleiden, Griechenland dem Deutschen Reich um zwei, die Türkei gar um fünf Jahre voraus ist, und in Rußland schon seit nahezu 18 Jahren die Staatsprüfungen den Frauen offen stehen.