Neuntes Kapitel: Die Sozialpolitische Gesetzgebung Und Ihre Aufgaben

Der Arbeiterinnenschutz: Seine historische Entwicklung.—Synoptische Uebersicht des geltenden Rechts.—Die Regelung der Arbeitszeit in der Großindustrie.—Der Ausschluß der verheirateten Frauen aus den Fabriken.—Die Ueberarbeit und die Nachtarbeit.—Die Sonntagsarbeit.—Arbeitsverbote in gesundheitsgefährlichen Betrieben.—Der Schutz der Schwangeren und Wöchnerinnen.—Die Ausdehnung des Arbeiterschutzes auf die Hausindustrie.—Sanitäre Vorschriften in Bezug auf die Hausindustrie.—Unterdrückung der Heimarbeit.—Der Arbeiterschutz im Handelsgewerbe.—Die Aufgaben der Gesetzgebung gegenüber den Landarbeitern.—Der Kellnerinnenschutz.—Die Trinkgelderfrage.—Die Gesindeordnungen.—Arbeiterschutz für Dienstboten.—Die genossenschaftliche Hauswirtschaft.—Die Fortbildungsschulen.—Die freie Verfügung über den Arbeitsertrag.—Die Gewerbegerichte.—Das Koalitionsrecht.

Die Arbeiterinnenversicherung: Ihre historische Entwicklung.— Synoptische Uebersicht des geltenden Rechts.—Die Krankenversicherung.— Die Mutterschaftsversicherung.—Die Unfallversicherung.—Die Alters- und Invaliditätsversicherung.—Die Versorgung der Witwen und Waisen.—Die Frage der Arbeitslosenversicherung.—Die kommunale und staatliche Arbeitsvermittlung.—Die Ausdehnung der Arbeiterversicherung.

Die Grenzen der Gesetzgebung: Der Gegensatz der Interessen zwischen Unternehmern und Arbeitern.—Die Prostitution.—Die Frauenarbeit, das revolutionierende Element in der sozialen Entwicklung.

Erster Abschnitt.

Die Entwicklung der Frauenfrage bis zum XIX. Jahrhundert.

1. Die Frauenfrage im Altertum.

Die Entwicklungsgeschichte der Frau nimmt in der allgemeinen Menschheitsgeschichte, wie sie uns von Kindheit an überliefert wird, einen verschwindend kleinen Raum ein. Es ist vor allem eine Geschichte der Kriege und daher eine der Männer, die wir unserem Gedächtnis haben einprägen müssen. Erst in neuester Zeit scheint sich fast unmerklich ein Umschwung vorzubereiten. Neben die politische tritt die Kulturgeschichte, neben die Thaten und Abenteuer der Fürsten und Helden des Schwertes tritt das Leben und Leiden des Volks und seiner geistigen Führer. Der natürliche menschliche Egoismus hatte der Geschichtschreibung einen Klassencharakter verliehen. Die Herrschenden und Gebildeten sahen über ihren Kreis nicht hinaus; wie man in den Feldzugsberichten nur von dem Heerführer als dem Sieger spricht, ihm allein Lorbeeren weiht und Denkmäler baut, und die Tausende, die eigentlich die Schlachten schlugen, wenig beachtet, so wurde auch das Volk, der Träger der Menschheitsgeschichte, über denjenigen fast vergessen, die, begünstigt von Glück oder von der Begabung, weithin sichtbar aus der Masse hervorragten. Die fortschreitende ökonomische Entwicklung befreite diese Masse mehr und mehr aus ihrem Sklavenverhältnis, und während auf der einen Seite die Unterschiede zwischen Reichtum und Armut sich verschärften, wurde andrerseits eine gewisse Gleichheit der Bildung und Aufklärung befördert. Mit der Sklaverei und der Leibeigenschaft verschwand der Absolutismus: das zum Selbstbewußtsein erwachte Volk erhob Anspruch auf das Recht, bei der Bestimmung über sein Wohl und Wehe mitzusprechen, und gedieh zu einem Machtfaktor, mit dem gerechnet werden muß. Als es anfing, sich bemerkbar zu machen, wurde es von der Wissenschaft gleichsam erst entdeckt, man begann, sein Leben, Fühlen und Denken in Vergangenheit und Gegenwart zu erforschen, und eröffnete damit ein Gebiet, das einen fast unerschöpflichen Reichtum neuer Erkenntnis in sich birgt.

Einen ähnlichen Werdegang wie das Volk hat auch die Frau durchmessen. Sie steht jetzt in allen Kulturländern auf dem Punkt, sich ihre wirtschaftliche, rechtliche und sittliche Gleichberechtigung zu erkämpfen. Nur für denjenigen, der die Entwicklungsgeschichte kennt, der weiß, welch langen, mühevollen Weg sie bis zu diesem Punkt zurücklegen mußte, wird die große, weit über ihr Geschlecht hinausreichende Bedeutung dieses Emanzipationskampfes klar. Aus der Tiefe des weiblichen Wesens und seiner Geschichte ist die Frauenfrage herausgewachsen, und sie muß bis in ihre Wurzeln hinein verfolgt werden, um die ganze Schwierigkeit der in ihr enthaltenen Probleme zu erkennen und die richtigen Mittel zu ihrer Lösung zu finden.

Die Entwicklungsgeschichte des weiblichen Geschlechts stellt sich, soweit wir auf historischem Boden stehen, als eine lange, im Dunkeln sich abspielende Leidensgeschichte dar. Aber auch wenn wir diesen Boden verlassen und uns auf Grund gelehrter Forschungen ein Bild des Lebens der Frau in grauer Vorzeit zu machen versuchen, finden wir sie immer in einem Zustand der Enge und Begrenztheit des persönlichen Daseins. Er war zunächst durch die Natur ihres Geschlechts selbst begründet. Die Mutterschaft beschränkte ihre Bewegungsfreiheit und machte sie schutzbedürftig, obgleich—was wir berechtigt sind anzunehmen—die Geschlechtsfunktionen weit weniger als heute mit pathologischen Erscheinungen sich verbanden. Das kleine Kind jedoch bedurfte infolge seiner völligen Unselbständigkeit der mütterlichen Fürsorge und während der Mann—in welcher Periode der Menschheitsentwicklung immer—ungehindert durch Geschlechtsbeschränkungen seinen Trieben folgen konnte, erschien es als das erste, dem Menschen zum Bewußtsein kommende Naturgesetz, daß die Mutter an das Kind gefesselt war. Es machte die Frau im Vergleich, zum Mann von vornherein unfrei; es lud ihr Lasten und Leiden auf, die niemand ihr abnehmen konnte. Es trug aber auch den Keim der Entwicklung aller Zivilisation und aller Sittlichkeit in sich.