Die Mutterliebe, jenes ursprünglichste Gefühl, war die erste Erhellung moralischer Finsternis. Durch die Mutterliebe ging vom Weibe jede Erhebung der Gesittung aus.1 Denn nicht der Bund zwischen Mann und Weib war, wie uns viele glauben machen wollen, die erste, unumstößliche Vereinigung, sondern der Bund zwischen Mutter und Kind.2

Die Entstehung des neuen Lebens aus dem Weibe war zugleich das erste Mysterium, das sich dem Menschen offenbarte. In den Mythologieen vieler Völker finden wir daher die Spuren göttlicher Verehrung des weiblichen Prinzips in der Natur: In der Göttin Isis beteten die Aegypter die fruchtbare Erde an. Neith, deren geheimnisvoller Tempel in Sais stand, war die Personifikation der mütterlichen, gebärenden Kraft. Von der Urmutter Themis erfährt Zeus das nur ihr bekannte Geheimnis des Alls. Ueber Odin, den Göttervater und alle Götter der Germanen stehen. Die Schicksalsgöttinnen, die Nornen. Gunnlöd, ein Weib, verwahrt den Trank der höchsten Weisheit; durch sie erst wird er Odin zu teil.

Aber die Bedeutung des Weibes als Mutter, die Urgemeinschaft zwischen Mutter und Kind liegt nicht nur der primitiven Religion, sondern auch dem primitiven Recht zu Grunde. Für das natürliche, durch keinerlei Klügeleien beirrte Rechtsbewußtsein war das Kind Eigentum der Mutter, die es unter ihrem Herzen trug, an ihrer Brust ernährte, seine ersten Schritte leitete, ihm Obdach und Nahrung gab. Es ist daher nicht zu verwundern, daß sich übereinstimmend bei zahlreichen Völkern eine Periode des geltenden Mutterrechts nachweisen läßt.

Vielfach ist diese Bezeichnung so verstanden worden, als ob sie mit Weiberherrschaft identisch wäre, und es giebt sogar Vorkämpfer der Frauenbewegung, die in der Gynäkokratie das goldene Zeitalter der Freiheit und Gleichheit des weiblichen Geschlechtes preisen, das verlorene Paradies, das wieder gefunden werden muß. Wer dagegen die Forschungen Morgans, Bachofens und anderer nüchtern prüft, vor dessen Augen erscheint die Zeit des Mutterrechts ohne jede poetische Verklärung als ein Zustand primitivster Kultur für Mann und Weib, und er findet keinerlei Zeichen dafür, daß das Weib eine "Oberherrschaft" nach unseren Begriffen ausgeübt hat.3

Versuchen wir es, uns ein Bild jenes Zustandes zu machen. Nach jahrtausendelanger Entwicklung hat sich der Mensch aus dem Tierreich losgelöst; er ist aus den Baumwipfeln, wo er sich zum Schutz vor den wilden und stärkeren Tieren vermutlich aufgehalten hat, zur Erde herabgestiegen und hat den ersten Triumph seines entwickelten Geistes gefeiert, indem er nicht nur den Stein gegen die Bedroher seines Lebens schleudern lernte, sondern ihn durch Bearbeitung zur Waffe gestaltete. Nun wird der Verfolgte zum Verfolger. Wohl kann das Weib, wie er, jagen und kämpfen, giebt es doch noch heute wilde Völkerschaften, in denen die Geschlechter einander an Kraft nicht nachstehen,4 aber sobald sie Kinder gezeugt hat, ist sie an sie gebunden. Dadurch entsteht zugleich die erste Arbeitsteilung; die Frau baut das schützende Dach für sich und ihren hilflosen Säugling; in die Felle der Tiere, die der Mann erlegt, hüllt sie instinktiv das kleine frierende Geschöpf und gewinnt dadurch die Anregung, schließlich auch für sich ein deckendes und wärmendes Kleidungsstück zu schaffen. Sie muß, wenn die Nahrungsquelle in ihrer Brust versiegt, den Hunger ihrer Kinder auf andere Weise stillen, und so lernt sie die Mahlzeit zubereiten, indem sie nicht nur das Fleisch des Wildes, der Fische und Vögel dazu verwendet, das ihr der Mann von seinen Jagdzügen bringt, sie benutzt auch die Knollen, Körner und Früchte, die sie selbst findet, und gewinnt schließlich die Fertigkeit, sie für den Gebrauch anzupflanzen.5

Die Frau wurde immer seßhafter und der Mann, dessen Leben sich zwischen Kampf und Jagd abspielte, sah ihre Hütte bald als den Zufluchtsort an, wo er nicht nur zu flüchtiger Ruhe einkehrte und Obdach, Nahrung und Kleidung fand, sondern wo er auch seine Beute verwahren konnte. Noch anziehender wurde die Hütte für den Mann und noch wichtiger die Gebundenheit der Frau, als die Menschheit das Feuer kennen und schätzen lernte. Wahrscheinlich ist es ihr durch die Zündkraft des Blitzes bekannt geworden, und es wurde wie ein Heiligtum—ein echtes Geschenk des Himmels—gehütet, weil die Fertigkeit, es selbst hervorzurufen, erst in weit späterer Zeit erworben wurde. Die natürliche Hüterin und Bewahrerin des Feuers war die Frau.6 Und so war es nicht der dem Urmenschen so häufig angedichtete Familiensinn oder die Liebe zu Weib und Kind—Gefühle, die nur die Produkte einer höheren Kultur sein können—, welche ihn an den häuslichen Herd immer wieder zurückzogen, sondern lediglich die rohen, physischen Bedürfnisse.

Von einer Ehe in unserem Sinn war natürlich keine Rede; dem regellosen Geschlechtsverkehr folgte die sogenannte Blutgemeinschaftsfamilie, in der die einzelnen Generationen sich nicht mehr miteinander vermischten. Bei der geringen numerischen Ausdehnung, die die Menschheit ursprünglich gehabt haben muß, ist zur Befriedigung des Geschlechtstriebs die Vermischung von Blutsverwandten selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich ist es aber auch, daß diese Form der Familie nicht auf irgend welchen Vorschriften beruhte, sondern sich vielmehr von selbst auflöste, sobald sie durch ihre Größe im Bereich des mütterlichen Herdes weder Raum noch ausreichende Nahrung fand. Die Aufgabe der Blutgemeinschaftsfamilie und die Entstehung der Schwägerschaftsverbände (Punaluafamilie, nach Morgan) ist nicht auf eine höhere sittliche Erkenntnis zurückzuführen, sondern auf die uralten Triebkräfte der Natur; Hunger und Liebe. Daraus entstand die Sitte und aus der Sitte die Moral einer jeden Zeit.

Auch die neue Familienform kannte die Ehe nicht. Der Mann des einen Stammes, der sich mit der Frau des anderen verband, heiratete sozusagen alle ihre Schwestern mit; der Begriff der Keuschheit und der ehelichen Treue war beiden Geschlechtern fremd. Infolgedessen wurde ein väterliches Recht an den Kindern nicht geltend gemacht, sie gehörten ausschließlich der Mutter, die sie geboren hatte, und deren Stamm. Der Mann führte das Weib nicht wie ein persönliches Eigentum in sein Haus, sondern er kam in das ihre. Wie wir gesehen haben, ist dieser Rechtszustand, der zur Zeit der Blutgemeinschafts- wie der Punaluafamilie der herrschende war, nicht auf eine hohe moralische Wertschätzung der Frau zurückzuführen, sondern auf die ursprüngliche Differenz der Geschlechter und auf wirtschaftliche Ursachen, er hatte auch keine Machtstellung der Frau zur Folge, sondern er legte vielmehr den Grund zu der feststehenden Meinung, daß das Arbeitsgebiet der Frau allein auf das Haus zu beschränken sei.

Mit der Ausbildung des Handwerks in seinen verschiedenen Zweigen, mit der Zunahme der Bebauung des Bodens—lauter Arbeitsarten, die im Bereiche des ursprünglichen Hauswesens lagen und daher hauptsächlich der Frau zufielen—, wurde die Frau dem Manne immer unentbehrlicher. Er selbst war, je dichter sich die Erde bevölkerte, immer mehr in Kämpfen mit den Nachbarn oder mit den Volksstämmen, durch deren Land er als Nomade zog, verwickelt. Zunächst waren es nur Kämpfe um die tägliche Nahrung, um die Jagdgründe; als er es aber verstand, die Tiere nicht nur zu erlegen, sondern zu zähmen und zu züchten, da kämpfte er für den Schutz und um die Vergrößerung seines Besitzes. In früheren Perioden, wo er nichts besaß, als was er täglich gebrauchte, hatte er den gefangenen Feind entweder getötet, oder als Gleichen und Freien in seine Blutsfreundschaft aufgenommen, jetzt, wo er mehr besaß, als er gebrauchte, bedurfte er der Arbeitskräfte in seinem Dienst, daher machte er den Feind zu seinem Untergebenen. So entwickelte sich im unmittelbaren Gefolge der Entstehung des Privateigentums die Sklaverei. Aber ehe noch der erste Sklave sich unter der Knute des Herrn beugen mußte, war das Weib, die Mutter seiner Kinder, zur ersten Sklavin geworden.

Die Frau war, wie wir gesehen haben, infolge der angedeuteten Verhältnisse, von jeher die geschickteste Arbeiterin gewesen. Durch sie erst wurde aus dem, was der Mann erjagte oder erkämpfte, ein Gebrauchsgegenstand. Je mehr sich nun der Besitz vergrößerte, desto wichtiger wurde ihre Arbeitskraft; sie war auf den Stufen primitivster Kultur auch eine erwerbende gewesen, verwandelte sich aber mit den steigenden Bedürfnissen immer mehr zu einer nur erhaltenden und umwandelnden. Der Mann wurde zum Erwerber. Die Hütte, die das Weib einst zusammenfügte, war nichts als ein Obdach, das alle im Notfall benutzen konnten, das Haus, das aus Steinen geschichtet oder aus behauenen Blöcken aufgerichtet wurde und Waffen, Vorräte, Erz und Felle barg, war ein wertvoller Besitz. Das Wild, das der Mann früher täglich erlegte, war nichts als ein Mittel, den Hunger zu stillen; die Herden, die jetzt auf seinem Boden weideten, repräsentierten ein Kapital, das durch Männerfäuste gegen den Nachbarn geschützt werden mußte. Und die Kinder, die früher das unbestrittene Eigentum der Mutter waren, wurden zu wertvollen Arbeitskräften und Kampfgenossen für den Vater. Es kam aber noch ein sehr wichtiger Umstand hinzu. Der Besitz hatte nächst der Habsucht jenen Egoismus gezeitigt, der über den Tod hinaus reicht und dem Fremden das Erworbene auch dann nicht zufallen lassen will: der Besitzende wünschte rechtmäßige Erben für seinen Besitz.