Das Mutterrecht mußte dem Rechte des Vaters weichen. Als Arbeiterin und als Mutter rechtmäßiger Kinder hatte das Weib einen Wert bekommen, der sich dadurch ausdrückte, daß sie vielfach gekauft, d.h. gegen Vieh, Waffen oder Erz eingetauscht wurde. Man beraubte sie jeglicher Freiheit, die grausamsten Strafen standen auf ihrer Untreue, denn ihr Gebieter mußte sich die möglichste Sicherheit verschaffen, daß sie ihm legitime Erben gebar.
Der für die Entwicklung der Menschheit so bedeutungsvolle Fortschritt zur Einzelehe war daher für die Frau zunächst nichts als eine Station auf ihrem Kreuzesweg.7 Denn die monogame Familie entstand nicht infolge der Erkenntnis ihres höheren sittlichen Werts, sondern auf Grund ökonomischer Rücksichten. Die Monogamie bestand nur für die Frau, wie die Tugend der Gattentreue auch nur von der Frau gefordert wurde.
Sich, wie es häufig geschieht, über diese einseitige Monogamie und über die nur dem Weibe auferlegte Verpflichtung der Treue sittlich zu entrüsten, hieße ihren Ursprung verkennen, der nicht in der Niedertracht des männlichen Geschlechtes, sondern in den wirtschaftlichen Verhältnissen zu suchen ist.
Recht und Sitte, die auf ihrem Boden erwuchsen, wurden von Religion und Gesetz sanktioniert. Da besonders im Orient alles Recht, von der Manava an bis zum Koran, als göttliches Gesetz betrachtet wurde und auf religiöser Basis8 ruhte, so war das Sklavenverhältnis des Weibes hier das festeste und überdauerte alle Zeiten. Alle Vorschriften, die sich mit ihr, ihren Pflichten und Rechten beschäftigen, lassen sich dahin zusammenfassen, daß sie nur als Mutter legitimer Kinder, vor allem der Söhne, eine Existenzberechtigung hat. Das Interesse des Vaters an rechtmäßigen Leibeserben, das in der patriarchalischen Familie seinen stärksten Ausdruck fand, erweiterte sich bald zum Interesse des Staates an einer genügenden Zahl kampffähiger Männer. Die Heirat war eine Pflicht gegenüber dem Staat, daher wurden z.B. in China in jedem Frühjahr die unverheirateten Männer von 30 und Frauen von 20 Jahren einer harten Bestrafung unterworfen, und es bestanden genaue gesetzliche Vorschriften über die ehelichen Pflichten zum Zweck der Kindererzeugung9. Bei den Indern konnte eine unfruchtbare Frau im achten Jahre der Ehe mit einer anderen vertauscht werden, eine, deren Kinder gestorben waren, im zehnten, eine, die nur Töchter geboren hatte, im elften Jahre10. Der Israelit hatte die Pflicht, eine unfruchtbare Frau zu verstoßen oder mit ihrer Magd Kinder zu zeugen, die unter Beistand der rechtmäßigen Gattin zur Welt kamen und dadurch als legitime Erben anerkannt wurden. So sagte Sarah, die kinderlose, zu Abraham: "Lege dich zu meiner Magd, ob ich doch vielleicht aus ihr mich bauen möge."11 Und obwohl bei allen Völkern des Orients die Untreue der Frau mit dem Tode bestraft werden konnte, wurde sie zu einer religiösen Pflicht, sobald die Frau kinderlos blieb. Sie mußte sich in Indien einem Mitglied der Familie des Mannes unter religiösen Ceremonien vor den Augen ihrer Angehörigen hingeben;12 sie fiel in Israel, wenn ihr Gatte starb, ehe sie ihm Kinder geboren hatte, seinem ältesten Bruder zu, damit er dem Verstorbenen noch Nachkommen zeuge.13 Sie war des Mannes unbeschränktes Eigentum und stand auch insofern auf derselben Stufe mit den Sklaven, als es ihr verboten war, eigenes Vermögen zu besitzen. Die heiligen Gesetze Indiens erklären ausdrücklich, daß alles, was eine Frau oder ein Sklave etwa erwirbt, selbständiges Eigentum des Herrn ist, "dem sie gehören".14 Von Geburt an bis zum Tode sind die Frauen vollständig unfrei; als Mädchen sind sie von ihrem Vater, als Frauen von ihrem Gatten, als Witwen von ihren Söhnen oder Blutsverwandten abhängig.15
Aus alledem geht hervor, daß die Frauen im Orient nur ein Werkzeug zur Fortpflanzung des Geschlechtes waren. Außerhalb ihres einzigen Berufes, dem der Mutterschaft, hatten sie keinerlei Wert und Bedeutung, ja sie wurden so ausschließlich als Werkzeug, als Mittel zum Zweck betrachtet, daß von jener ehrfürchtigen Verehrung, welche die in den Phantasiegestalten zahlreicher Göttinnen personifizierte Mutterschaft unter den Völkern des Abendlandes genoß, im Orient, mit Ausnahme von Aegypten, nichts zu finden ist. Auch als Mutter wurde hier das Weib verachtet und zwar um so mehr, wenn sie statt des einzig erwünschten Sohnes eine Tochter gebar.16 Die Jüdin, die einen Knaben zur Welt brachte, blieb sieben Tage unrein; war ihr Kind ein Mädchen, so blieb sie es vierzehn Tage. Sie mochte von noch so hoher Abkunft und die Mutter eines blühenden Geschlechtes sein, sie blieb immer ein unheiliges, von Staat und Religion nur als ein notwendiges Uebel gekennzeichnetes Geschöpf. Dieser Auffassung entsprach auch der Mythus von der Stammmutter Eva, von der alle Sünde und alles Unglück der Menschheit ausging. Das Weib, sagte Manu, ist niederträchtig wie die Falschheit selbst, es muß wie Kinder und Geisteskranke mit der Peitsche oder dem Strick gezüchtigt werden.17 Nur der Mann hat, nach dem Glauben der Chinesen, eine unsterbliche Seele;18 Brahma verbietet dem Weibe, die Veda, das heilige Buch der Inder, zu lesen; der Koran lehrt, daß die Pforten des Paradieses den Frauen ewig verschlossen bleiben; mit den Kindern und Sklaven stehen die Hebräerinnen auf einer Stufe, wenn auch ihnen die Berührung des Gesetzes nicht gestattet ist. Der Talmud schätzt die Ehre der Frau nach ihrem Vermögen, denn nur dann gilt sie als rechtmäßige Gattin, ihre Kinder als legitime Erben, wenn sie eine Mitgift in die Ehe bringt, andernfalls ist ihre Verbindung mit dem Mann nur ein Konkubinat.19
Die Kulturentwicklung der alten orientalischen Völker stand schon weit genug im Banne des Begriffs vom "heiligen" Eigentum, um das Verbrechen, arm zu sein, durch Schande zu strafen. Groß war daher die Zahl der armen Weiber, die mit ihrer Arbeitskraft ihren Leib verkaufen mußten. So hart aber auch das Los der als Mägde und Sklavinnen in strengem Dienstverhältnis zu ihrem Herrn stehenden Frauen war, ein merkbarer Unterschied zwischen dem der begüterten und der rechtmäßigen Gattinnen war nicht vorhanden; das weibliche Geschlecht als Ganzes stand gleichmäßig tief.
Gegenüber den Orientalen sind wir gewohnt, die Griechen für die Repräsentanten einer bedeutend höheren Kultur zu halten. Nehmen wir jedoch die Stellung der Frau zum Maßstab für unser Urteil, so muß es ganz anders lauten, denn sie weist neben kaum bemerkbaren Fortschritten sogar erhebliche Rückschritte auf.
Die Familie war im Orient ein Staat für sich gewesen, der Vater der Patriarch, der König darin. Sie wurde in Griechenland fast bedeutungslos, denn der Staat übernahm viele ihrer wichtigsten Funktionen; der Familienvater war nicht mehr Herrscher, sondern Unterthan, seine Bürgerpflichten entrissen ihn vollkommen seiner Häuslichkeit, sein Leben als Gesetzgeber, Soldat, Advokat, Philosoph und Künstler spielte sich außerhalb des Hauses ab, dessen Geschäfte und Obliegenheiten er ausschließlich der Gattin und den Sklaven überließ. Eines freien Mannes waren sie unwürdig und wurden um so verachteter, je mehr die Sklaverei zu einem wichtigen Faktor im sozialen Leben sich entwickelte. Während der Orientale, besonders der Israelit, in der Arbeit keine Schande sah und die Züchtung und Hütung der Herden zu seinen Pflichten gehörte, während der Schwerpunkt seines Lebens in seiner Familie, seinem Besitztum lag, und die Frau ihm dadurch, trotz aller Unterdrückung, menschlich näher stand, sank sie in Griechenland vollständig in die Reihen der Sklaven hinab.
Sie war, wie im Orient, das willenlose Eigentum des Mannes. Der Vater, wie der Vormund konnten sie, wem sie wollten, zur Gattin geben; der Gatte konnte sie verschenken oder vertauschen; blieb sie unfruchtbar, so galt es für ein Verbrechen gegen die Götter, wenn sie nicht verstoßen wurde. Die Pflicht, zum Zweck der Zeugung legitimer Kinder, die Ehe zu schließen, wurde vom Staate den Männern auferlegt;20 durch Solons Gesetzgebung wurden die Unverheirateten einer Strafe unterworfen. Denn noch waren die Länder nur schwach bevölkert und vom Zuwachs tüchtiger Bürger hing das Bestehen und der Wohlstand des Staates ab. Daher beschäftigt sich die Gesetzgebung jener Periode der Geschichte in einer so eingehenden Weise mit der Frage der Volksvermehrung.
Die Monogamie war Gesetz. Der Mann durfte nur eine legitime Frau haben; die Zahl der Konkubinen, die er sich neben ihr hielt, war aber unbeschränkt, und der einzige Fortschritt gegenüber den orientalischen Zuständen bestand darin, daß ihre Kinder nicht ohne weiteres Mitglieder der Familie waren, sondern es erst durch die Legitimation ihres Vaters werden konnten. Die aus dem väterlichen Hause meist in sehr jungen Jahren in das des Gatten eintretende Frau lebte hier wie dort in völliger Abgeschlossenheit, ohne irgend welche Berührung mit der Außenwelt; sie durfte weder am öffentlichen noch am geselligen Leben Anteil nehmen. Das Haus war ihre Welt, über deren Grenze die tugendhafte Frau nicht hinwegschreiten durfte. Und wenn Dichter und Schriftsteller auch versuchten, sie ihr zu verklären21 —genau wie es heute geschieht—so war ihre Lage doch die einer physisch und geistig allen Lichts beraubten Gefangenen, die auch wie eine solche verachtet wurde. Von einem Griechen stammt jener bekannte Ausspruch, wonach diejenigen Frauen am meisten Ruhm verdienen, von denen am wenigsten gesprochen wird,22 und er bedeutet nichts anderes, als daß die Frau im Guten ebensowenig wie im Bösen aus der Masse hervorragen darf. Es entsprach nur der allgemeinen niedrigen Meinung von den Frauen, wenn Demosthenes der Ansicht seiner Zeitgenossen von der Ehe Ausdruck verlieh, und sagte, daß man Frauen nur nehme, um rechtmäßige Kinder zu zeugen, Beischläferinnen, um eine gute Pflege zu haben, und Buhlerinnen, um die Freuden der Liebe zu genießen. Die eheliche Verbindung aus Liebe kannte der Grieche nicht.23 Im besten Fall war sein Gefühl für die Gattin die wohlwollende Anhänglichkeit eines Patrons zu seinem Klienten.24 Nicht die in strenger Zurückgezogenheit lebende, von klein auf zu kühler Keuschheit und Zurückhaltung erzogene Frau war der Gegenstand seiner Leidenschaft, sondern die freie Priesterin Aphrodites, die Hetäre.