Nur das mag hier nicht unerwähnt bleiben, dass der Einfluss des Erbrechts im Vergleich mit dem Eigentumsrecht als Antrieb zur Arbeit als ein ziemlich untergeordneter betrachtet werden darf. Allerdings können wir alle Tage von solchen, welche einer übertriebenen Sparsamkeit huldigen und unnötigerweise Schätze aufhäufen, die Versicherung hören, dass sie nur für ihre Kinder sparten. Aber derjenige müsste ein schlechter Kenner der menschlichen Natur sein, der dieser Versicherung einen mehr als sehr bedi41ngungsweisen Glauben beimessen wollte, Man spart zumeist für sich selbst und aus Freude am Besitz, und betrügt nur sich oder andere mit dem Vorwand, dass man es der Nachkommen halber thue, — was ja schon daraus erhellt, dass gerade unter denjenigen, welche keine Leibeserben haben, die grössten Geizhälse und Sparsimpel angetroffen werden. Im Gegenteil würde es ein viel natürlicherer Gesichtspunkt sein, wenn solche, die ihre Reichtümer oder ihren Wohlstand durch eigne Anstrengung erworben haben, von ihren Kindern oder Erben dieselben Anstrengungen, dieselbe Arbeit verlangten oder erwarteten, statt dass sie sich mit Anstrengung aller Kräfte bemühen, denselben ein Lotterbette zu bereiten, auf dem sie sich von Kindesbeinen an nur behaglich auszustrecken haben. Wir könnten in dieser Beziehung von den Tieren lernen, welche ja auch mit rührendster Sorgfalt für die Ernährung und Erziehung ihrer Kleinen sorgen, aber dieselben von dem Augenblick an, wo sie im stande sind, sich durch eigne Anstrengung zu erhalten, sich selbst überlassen. So sollte es mutatis mutandis auch bei den Menschen sein. In der That hat sich Verfasser während seines Aufenthaltes in Amerika erzählen lassen, dass dort, namentlich in der Stadt Newyork, sehr reiche Familien die Gewohnheit haben, einen grossen oder grössten Teil ihres Vermögens wissenschaftlichen, künstlerischen oder humanitären Anstalten zuzuwenden oder zur Gründung sog. Philantropien herzugeben und ihre Angehörigen auf diese Weise zur Arbeit zu zwingen, geleitet von dar Erfahrung, dass Söhne sehr reicher Familien in dem Bewusstsein dieses Reichtums sehr häufig in Faulheit und Liederlichkeit verderben. Aber im ganzen mögen dieses wohl nur 42rühmliche Ausnahmen sein. Denn Reichtum und Geld bergen leider eine dämonische Gewalt der Anziehung in sich, welche diejenigen, die einmal auf diesem Wege sind, nicht ruhen und die Begierde nach mehr in demselben Grade wachsen lässt, in welchem dieselbe befriedigt wird. Der Durst nach Geld und Besitz hat daher das Eigentümliche, dass er durch Befriedigung nicht gestillt, sondern nur stärker angeregt wird. Gleichzeitig übt diese Befriedigung bei der Mehrzahl der Menschen einen nachteiligen Einfluss auf den Charakter aus, macht geizig, hartherzig und egoistisch und gibt nur ausnahmsweise einzelnen Anlass, mit ihrem Reichtum aus eignem innerem Antrieb den schönen und edlen Seiten der menschlichen Natur Genüge zu thun.
Alledem wird ein klug angelegtes Erbschaftssteuergesetz, welches das Erbschaftsamt ermächtigt, die Erbschaften im Namen des Staates mit Beschlag zu belegen und die Erbschaft, soweit es notwendig und zweckmässig ist, für die Kinder, im übrigen aber für den Staat zu verwalten, auf die wohltätigste Weise entgegenwirken. Es wird der übertriebenen Sparsamkeit, dem Geiz, der Habgier, dem nutzlosen Aufspeichern und der allzu grossen Anhäufung des Reichtums in den Händen einzelner einen gewissen Damm entgegensetzen, ohne dabei den Einzelnen desjenigen Antriebs zum Erwerb zu berauben, welcher in der ersten Sorge für die Nachkommenschaft und in der Liebe zur Arbeit ruht. Denn, wie Prof. Hallier[6] treffend bemerkt, »es kann kaum etwas Ehrloseres geben, als die Arbeit als eine Last zu betrachten und sie nicht um ihrer selbst willen hochzuschätzen. Wer gesund ist und bei guten körperlichen oder geistig43en Kräften, für den ist die Arbeit der höchste Lebensgenuss. Und der Reiche sollte so ehrlos sein, sich auf die Faulbank zu legen, weil er weiss, dass der Mehrerwerb nicht zum Verderben seiner Kinder, sondern zum Wohl des Staates, zum Wohl seiner Mitbürger verwendet wird? Ist jemand mit Glücksgütern gesegnet, so hat er doppelt und dreifach die Pflicht, sich durch Arbeit dieser Güter wert zu zeigen. Der Müssiggänger ist ehrlos.«
Im Anschluss an diese schönen Worte darf man die gegründete Hoffnung aussprechen, das Bewusstsein, dass er mit seiner Arbeit nicht bloss für sich und die Seinigen, sondern auch bis zu einem gewissen Grade für die Gesamtheit wirkt, werde erhebend und veredelnd auf den Einzelnen wirken und damit jenen Zustand vorbereiten helfen, wo das Glück des Einzelnen mit dem Glück der Gesamtheit zusammenfällt, und wo somit der Einzelne das, was er auf der einen Seite zu verlieren glaubt, auf der andern wieder mit Zinsen zurückerhält.
Was meinen dritten und letzten Vorschlag betrifft, so geht derselbe, wie bereits gesagt, auf Umwandlung des Staates in eine grosse, allgemeine, solidarisch verbundene Versicherungsgesellschaft gegen Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, unverschuldete Not und Tod. Schon mit dieser einen Massregel würde der grösste Teil des sozialen Elends mit einem Schlage aus der Welt geschafft und die kostspielige, oft mehr Schaden als Nutzen bringende Armenpflege entbehrlich gemacht werden, Es würde keine Elenden und Verlassenen ohne eigne Schuld mehr geben, und das grosse Prinzip gesellschaftlicher Gegenseitigkeit würde zur Richtschnur n44icht bloss für einzelne Kreise, sondern für die ganze menschliche Gesellschaft werden. Die Gesellschaft selbst mit ihren verschiedenen Gliederungen würde dabei keine Änderung erleiden, sondern gerade so fortbestehen, wie bisher, und jedem Einzelnen würde gegeben oder geholfen werden je nach seinen Verhältnissen oder Bedürfnissen, seiner Lebenslage, seiner sozialen Stellung und nach den Opfern, welche er durch seine Arbeit oder sein Vermögen zur Erhaltung des Staates bringt oder gebracht hat. Allerdings wird man entgegnen, dass diese Opfer dadurch nicht vermindert, sondern wesentlich erhöht werden müssten. Aber eine solche Rücksicht kann nicht in das Gewicht fallen gegenüber den enormen Vorteilen einer derartigen Einrichtung, auch würde die Last dadurch, dass sie auf den Schultern aller Staatsbürger ohne Ausnahme ruht, für den Einzelnen nicht allzuschwer werden. Man vergesse nicht, welche enormen Opfer jetzt schon von privater Seite für alle die verschiedenen Versicherungs- und Ersparniszwecke gebracht, und welche kaum mehr erschwingliche Lasten den Gemeinden durch die fortwährend steigenden Ausgaben für Armenpflege auferlegt werden. Auch übersehe man nicht den enormen moralischen Vorteil, welcher darin liegt, dass jeder in dem Bewusstsein lebt und arbeitet, dass er nicht jeden Augenblick unverschuldet ein Ausgestossener oder Verlassener der Gesellschaft werden, oder dass seine Hinterbliebenen nicht die Beute des Hungers und Elends werden können; man vergesse endlich nicht, dass die materiellen Opfer, welche der Staat fortwährend zur Abwehr der Verbrechen gegen Person und Eigentum aufzuwenden genötigt ist, um ein sehr Bedeutendes reduziert werden müssten. Wenn der Staat, wie dieses z. B, im Grossherzogtum Hessen geschieht, jeden 45einzelnen Gebäudebesitzer zwingt, an einer staatlichen Versicherung seines Besitzes gegen Feuersgefahr teilzunehmen, und auf diese Weise eine Solidarität aller hausbesitzenden Staatsbürger gegen Schädigung ihres Eigentums durch Feuer herstellt, warum soll er nicht das Recht haben, die gleiche Solidarität der Staatsbürger gegen die weit bedenklichere Schädigung durch Krankheit, Alter, Invalidität und Tod herzustellen? Und wie leicht und einfach würde eine solche Maschinerie zu lenken oder zu leiten sein im Vergleich mit den komplizierten und persönlich belästigenden Gesetzesbestimmungen des Bismarckschen Staatssozialismus, in dem sich kaum ein Rechtsgelehrter zurechtzufinden vermag.
Immerhin ist es mit Freuden zu begrüssen, dass die Einführung dieses Staatssozialismus den schlagenden Beweis dafür geliefert hat, dass die Notwendigkeit einer meinem Vorschlag ähnlichen Massregel in offiziellen wie parlamentarischen Kreisen genügend anerkannt ist. Nur wird man dabei leider allzusehr an das bekannte Sprichwort erinnert: »Wasch mir den Pelz und mach mich nicht nass.« An sich recht verdienstlich, ist dieser Staatssozialismus doch nur ein schwacher Versuch auf dem Wege sozialer Reformen und ganz unfähig das soziale Elend als solches zu heben. Ja er kann insofern gefährlich werden, als er, weil er nicht halten kann, was er verspricht, zu schädlichen Täuschungen führt und damit radikaleren Reformen entgegenwirkt. Dasselbe gilt von den vielen Privatwohlthätigkeitsanstalten gegen Bettel, Trunksucht, Armut, Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot u. s. w., sowie von den Bestrebungen zur religiösen, sittlichen oder intellektuellen Hebung der unteren Volksklassen oder zur Hebung der landwirtschaftlichen Kleinbetriebe oder zur gemeinsamen Beschaffung von Produkti46ons- und Konsumtionsmitteln auf dem Weg der Selbsthilfe, oder von den Versuchen, das alte Innungswesen wieder neu zu beleben oder durch Feststellung eines Normallohnes und einer Normalarbeitszeit die Lage der arbeitenden Klassen zu verbessern, und dergl. Alle diese Dinge sind, wie Backhaus (a. a. O.) richtig bemerkt, Scheinmittel, Schönheitspflästerchen, welche wohl hier und dort den Anblick der sozialen Not verbergen oder eine vorübergehende Linderung herbeiführen, aber in der Tiefe das Übel weiter wuchern lassen.
Ebenso unzureichend wie der Staatssozialismus ist das private Versicherungswesen und dabei mit so vielen und grossen Nachteilen behaftet, dass daraus Bismarcks Plan zur Verstaatlichung des Lebensversicherungswesens hervorwuchs, ein Plan, welcher bekanntlich an dem Widerspruch der Parlamentarier und Manchester-Männer gescheitert ist. Übrigens ist mein Vorschlag wesentlich verschieden von jenem Plan, da nach demselben die Versicherung nicht freiwillig, sondern obligatorisch für jeden Staatsbürger sein soll, je nach dessen Stand, Vermögenslage oder Arbeitsverdienst. Sollten die Staatseinkünfte für den beabsichtigten Zweck nicht ausreichen (was bei Annahme meiner beiden ersten Vorschläge kaum denkbar wäre), so müsste der Versicherungsbeitrag als Steuer erhoben werden, so lange der Versicherte arbeitsfähig ist.
Die Ausführung weiterer Einzelheiten würde auch hier wieder zu weit führen. Ich erlaube mir daher auf einen im zweiten Band meiner Schrift »Aus Natur und Wissenschaft« enthaltenen Aufsatz über die Übernahme des Lebensversicherungswesens durch den Staat zu verweisen.
Dieses sind die Grundzüge de47r von mir in Vorschlag gebrachten Sozialreform im Gegensatz zu derjenigen der Sozialdemokratie, einer Reform, welche selbstverständlich nur auf friedlichem Wege durchgeführt werden soll und kann, und zwar nur durch Gewinnung einer grösseren Zahl einflussreicher Männer auf dem Wege allmähliger Überzeugung.
Zwar versichert uns die Sozialdemokratie ebenfalls, dass sie nur auf friedlichem Wege ihr Ziel zu erreichen wünsche; aber dieses dürfte doch nur eine Klugheits-Versicherung sein. Schon das Wort »Demokratie« deutet auf Volksherrschaft und damit auf eine Umwälzung der politischen Verhältnisse, Ehe ich indessen auf nähere Darlegung des wichtigen Unterschiedes von Sozialreform und Sozialdemokratie eingehe, bedarf es vorher der Bemerkung, dass meine Vorschlage gar nichts mit Kommunismus zu thun haben. Ich beabsichtige weder eine Aufhebung des Privateigentums, noch eine Beschränkung der persönlichen Freiheit, sondern ganz im Gegenteil eine grössere Entfaltung oder Entwicklung der letzteren durch Entfernung der den Einzelnen hemmenden Schranken im Kampfe um das Dasein, sowie dadurch, dass im Notfall die Ergreifung der hilfreichen Hand des Staates jedem offen steht, letzteres nicht als ein Almosen, sondern als ein durch geleistete Arbeit erworbenes Recht. Wer unter solchen Umständen und bei freier Bahn für Entfaltung seiner Kräfte nichts leistet, der verdient sein Schicksal. Er geht nicht an den Umständen oder an der Ungerechtigkeit der Gesellschaft, sondern an sich selbst zu Grunde.
Zwar ist der Kommunismus an sich durchaus nicht etwas so Schreckliches und Monströses, wie sich die meisten Menschen vorzustellen pflegen. Man kann sich, wie bereits bemerkt, sehr wohl einen Staat auf kommunistischer Grundlage vorstellen, in welchem alles Besitztum gemeinsam und 48die Arbeit ganz freiwillig sein würde — vorausgesetzt, dass die durch lange Jahre und entsprechende Gesellschaftszustände grossgezogenen egoistischen Triebe und Neigungen der menschlichen Natur sich in altruistische umgewandelt hätten, was natürlich nur sehr langsam und allmählich geschehen könnte. Auch sind durchaus nicht alle bis jetzt bekannten kommunistischen Versuche misslungen, und da, wo sie misslungen sind, ist dieses oft weniger Folge innerer Unmöglichkeit, als vielmehr des Drucks äusserer ungünstiger Umstände inmitten einer auf ganz anderen Grundlagen aufgebauten Gesellschaftsordnung gewesen.[7] Besteht doch schon im jetzigen Staats- und Gemeindeleben eine nicht geringe Menge kommunistischer Einrichtungen, die sämtlich, wenn die einseitige und engherzige Manchester-Doktrin richtig wäre, mehr oder weniger ausgemerzt werden und der fast immer unzureichenden Privatthätigkeit überlassen bleiben müssten. Man denke nur an die Steuern und deren mannigfache Verwendung zu Zwecken des Gemeinwohls, an die Staatsschulden, an denen jeder Einzelne partizipiert, an die Militärpflicht, welche jeden Einzelnen nötigt, selbst Leben und Gesundheit im Interesse der Gemeinschaft aufzuopfern, an die sog. Expropriationsgesetze, an das vom Staat auf öffentliche Kosten, geleitete Unterrichtswesen und an den Schulzwang, an Eisenbahnen, Strassen und öffentliche Bauten, an Staatsposten und Staatstelegraphen, an das öffentliche Gesundheitswesen, an Gemeinde-Versorgung und Armenpflege, an staatliche Massregeln zur Hebung der Landwirtschaft, an 49die staatliche Beaufsichtigung von Fabriken, Bergwerken, Banken, Häuserbau u. s. w., an öffentliche Brunnen, Museen, Bibliotheken, Promenaden, Versorgungshäuser, Hospitäler u. s. w. Alle diese Dinge, jede Besteuerung der Bürger von Staats- und Gemeindewegen zu andern Zwecken, als Polizei, Rechtspflege und Militär, also für den Schutz des Individuums nach innen und aussen, sind mehr oder weniger sozialistische oder kommunistische Einrichtungen, welche der Manchester-Doktrin, die in dem Staat nur eine Polizei-Anstalt zur Sicherung von Person, Eigentum und öffentlicher Sicherheit erblickt, also denselben gewissermassen die Rolle eines bezahlten Schutzmannes spielen lässt, direkt zuwiderlaufen.