Endlich war er mit sich im reinen. Er ließ einen Schreiber kommen und befahl ihm, den Gänsekiel fein säuberlich zu spitzen und aus dem Pergamentkasten das schönste Blatt hervorzusuchen. Als nun der Schreiber zum Werk bereit war, stellte sich Herr Schluttemann in kühner Haltung vor den Tisch und begann zu diktieren: „Urteil — in Sachen der zänkischen Hausfrau —“ Er unterbrach den hohen Ton und sagte: „Den Platz für den Namen laß nur einstweilen frei, den Namen wird Herr Heinrich einzeichnen, wenn er das Urteil unterschreibt.“ Wieder diktierte er: „In nomine Reverendissimi et Celsissimi Principis Praepositi Henrici von Berchtesgaden wird anmit zu Rechtes Kraft gesprochen: weil genannte Hausfrau das Pagen und Keifen gegen den ihr von Gott zum Herrn gesetzten Ehegatten gar nicht lassen will, so soll ihr der Fronbot den Pagstein um den Hals hängen und soll sie an hohem Feiertag nach der Messe eine ganze Stund durch die Gassen führen, im Wiederholungsfall aber zwei Stund, und so immer deß mehr um eine ganze Stund.“
Herr Schluttemann schnaufte. Er diktierte noch die übliche Schlußformel des Urteils, dann fiel er erschöpft in den Lehnstuhl.
Als nun Herr Heinrich die Oberin durch die Vogtstube zur Treppe geleitet hatte und zurückkam, wurde ihm das Urteil zur Unterschrift vorgelegt. Er zeichnete den Namen der Frau Caeciliae Schluttemanae in die Lücke ein und unterschrieb. Herr Schluttemann warf sich stolz in die Brust; der Propst aber lächelte, als er sagte: „Das wird Eurer Hausfrau einen gehörigen Schreck einjagen! Ich hoffe, Ihr werdet Ruhe haben für lange Zeit!“
Eine Stunde später traf die Oberin mit zwei dienenden Schwestern im Haus des Sudmanns ein. Sepha sollte, um gute Pflege zu genießen, in das Kloster auf dem Nonnberg verbracht werden. Stumpf und willenlos ließ das kranke, von Kummer gebrochene Weib alles mit sich geschehen, ohne Frage, ohne ein Wort. Gittli war ein Bild der Verzweiflung und Sorge. Was sollte mit Lippele geschehen? Der dürfe bei der Mutter bleiben. Und mit den beiden Ziegen, mit den Hennen? Und wer würde die Bienenstöcke und das Haus bewachen, den Garten mähen und den Klee schneiden? Sie selbst müsse doch ihre Zeit jetzt teilen: einen Tag bei der Schwäherin, den andern beim Bruder! Es hieß, sie möge sich beruhigen, Herr Heinrich hätte für alles gesorgt.
Auf einer Bahre wurde Sepha zum Nonnenkloster getragen und in einer kleinen freundlichen Stube untergebracht. Lippele versöhnte sich rasch mit seinem neuen Aufenthalt, da er den großen, sorgsam gepflegten Garten gewahrte, den eine hohe Mauer umzog. Als Sepha versorgt war und nach dem Buben fragte, war er schon verschwunden. Nach langem Suchen wurde er im Garten gefunden; er hockte am Ufer eines kleinen Teiches und warf Steinchen nach den erschrocken hin und her schießenden Forellen.
Auf Gittli wartete im Zimmer der Oberin eine seltsame Überraschung. Sie solle gleich zu Herrn Heinrich kommen, hieß es; aber bevor sie ginge, solle sie die neuen Kleider anziehen, die der Herr Propst ihr geschenkt hätte.
„Aber schauet doch her, Frau Mutter,“ lispelte das Mädchen, „ich hab doch eh schon mein gutes Häs an. Ich brauch kein neues.“
Weder durch freundliches Zureden, noch durch ernste Worte war sie zu bewegen, die schönen Kleider anzulegen. Sie schüttelte immer den Kopf, wehrte mit den Händen, und Zähre um Zähre perlte aus ihren angstvollen Augen.
Auch zu Herrn Heinrich, zu dem die Oberin sie begleitete, ging sie nicht gern; sie wäre lieber bei der Schwäherin geblieben.
Als sie dann im Zimmer des Propstes stand, hob sie keinen Blick vom Boden und zitterte, als stünde sie fröstelnd im Schnee. Herr Heinrich faßte sie bei der Hand, zog sie an seine Seite und redete zu ihr mit herzlich tröstenden Worten. Es wäre freilich ein schweres Unglück, das über den Wolfrat und die Seph gekommen. Aber man dürfe die Hoffnung nicht verlieren; die Seph würde ganz gewiß in guter Pflege wieder genesen. Aber was sollte inzwischen mit ihr selbst geschehen? Sie könnte doch nicht allein im Lehen bleiben. Im Kloster auf dem Nonnberg wäre kein Platz mehr, und in der Bartholomäer Klause wäre ihr nach kirchlicher Satzung der Eintritt verboten.