Das Wort forestum oder forestis, woraus das deutsche Forst und das französische forêt wurde, bedeutet in den lateinischen Urkunden stets den Sonderwald, im Gegensatz zum Markgenossenschafts- und Allmendewald. Es wird im Deutschen mit Bannwald bezeichnet. Der forestarius (woraus Förster entstand) der karolingischen Zeit war ein höriger Jagdbediensteter, denn eine Forstwirtschaft in unserem Sinne gab es damals noch nicht. Dürres und gefallenes Holz konnte jedermann auch im Bannwald holen, aber ohne Erlaubnis keine Bäume darin fällen und seine Schweine nicht ungefragt darin auf die Eichelmast treiben. Wer die Erlaubnis zu letzterem erhielt, mußte den Zehnten als Entschädigung für die Mastnutzung bezahlen.

Der oberste Verwaltungsbeamte eines königlichen Landgutes (judex villae, d. h. Hofrichter) hatte auch den Wald und das darin befindliche Wild zu überwachen, für Jagdhunde und Beizvögel für den königlichen Dienst zu sorgen, die Umzäunungen der eingeparkten Orte in gutem Stande zu halten, die Wölfe vertilgen zu lassen und sollte eigene Ministerialen zur Anfertigung von Netzen für Jagd- und Vogelfang, wie auch für den stets dabei verstandenen Fischfang halten. Hatte jemand aus dem Volke einen Wilddiebstahl in den königlichen Forsten begangen, so mußte er unnachsichtlich die gesetzliche Strafe von 60 Solidi — eine sehr harte Strafe — bezahlen. Niemand sollte beim Huldigungseide, den damals das ganze Volk zu leisten hatte, einen Wilddiebstahl verhehlen.

Zur Zeit des Frankenreichs erhielten auch die Kirchen von den Königen und Fürsten, ebenso reichen Privaten, die sich mit dem Himmel gutstellen wollten und ein böses Gewissen wegen Verbrechen und Gewalttat der verschiedensten Art hatten, mit den geschenkten Gütern und Waldungen auch das Recht darin zu jagen zu alleinigem Eigentum. Die Geistlichen sollten aber wegen ihres kirchlichen Amtes nicht selbst jagen, sondern ihr Jagdrecht durch ihre Ministerialen ausüben lassen. Doch hielten sie sich vielfach nicht an diese Vorschrift und gingen selbst zu Pferd zur Jagd. So haben die Könige je und je dagegen einschreiten müssen. Im Jahre 759 erließ Karl der Große das Gebot, wonach sich die Diener Gottes alles Herumschweifens mit Hunden, auch Sperbern und Falken, enthalten sollten. 789 ward das Gebot erneuert: Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen sollten weder Kuppeln Hunde noch Jagdfalken oder Habichte halten. Karl überließ zwar 774 Geistlichen eines Klosters einen Wald mit der Vergünstigung, darin Hirsche und Rehe zu jagen, aber nur deshalb, damit sie vom Leder dieser Tiere die zum Gottesdienst gehörenden Bücher und mit dem Fleische die Körper der kranken Brüder stärken und herstellen könnten. Auf die nämliche Art erlaubte er 789 einem andern Kloster, die Mönche dürften in ihren eigenen Waldungen jagen, um Leder zu Büchereinbänden und Handschuhen zu gewinnen. Man sieht daraus, daß Karl den Geistlichen teilweise nachgeben mußte, die ihrem kirchlichen Amte die Jagd als nationalen Sport nicht opfern wollten. Er überließ auch wirklich dem Stifte Osnabrück einen Wald ohne alle Einschränkung der Jagd auf wilde Schweine, Hirsche, Vögel, Fische und was sonst zum Bannforste gehörte. Übrigens benutzten die Beamten oder Meier der Klöster, z. B. des Klosters St. Gallen, wie uns der jüngere Ekkehard berichtet, den Umstand, daß die Mönche selbst nicht jagen durften, und versicherten ihren Herren, daß die Jagd ihnen als Männern gehöre. Später wurde den Geistlichen die Jagd wenigstens zu gewissen Zeiten erlaubt. So überließ König Arnulf 890 dem Erzbischof Dietmar von Salzburg die Jagd auf Bären und Schweine drei Wochen vor Herbstnachtgleiche bis zum Feste des heiligen Martin (11. Nov.).

Nach dem römischen Schriftsteller Arrian, der in der Mitte des 2. Jahrhunderts starb, hatten schon die keltischen Jäger, die mit Vorliebe Hetzjagden auf Hirsche und Hasen abhielten, in Nachahmung der römischen, ihre geselligen Vereine, die unter dem Schutze einer weiblichen Gottheit standen, welche er, da er griechisch schrieb, mit dem Namen Artemis bezeichnet, und es bestand der löbliche Gebrauch, dieser Artemis zu Ehren alljährlich ein Liebesmahl zu feiern. Die Gelder dazu wurden im Laufe des Jahres gesammelt, und zwar in Form einer Spende, welche die Jäger in die Klubkasse zu geben hatten. Die Spende belief sich für einen erlegten Hasen auf zwei Obolen, für einen Fuchs auf eine Drachme, für ein Reh aber auf vier Drachmen. Je nach dem Kassenstand wurde dann am Jahresfest eine Ziege, ein Schaf oder ein Rind gekauft und der Göttin der Jagd geopfert, d. h. zu Ehren derselben von den Mitgliedern verschmaust, wobei auch die Hunde ihr Teil erhielten.

Etwa 400 Jahre nach Arrian treffen wir anscheinend ähnliche Zustände. So läßt der Bischof Gregor von Tours einen Diakonus Vulfelaich von einer Klostergründung erzählen, die sich im Jahre 585 zugetragen hatte. Vulfelaich hatte bei Trier ein Bild der römischen Jagdgöttin Diana gefunden, „das das abergläubische Volk abgöttisch verehrte“. Nun kam dieser sonderbare Heilige auf die verrückte Idee, sich bei jenem Heiligenbilde als Säulenheiliger zu produzieren und auch im Winter auszuhalten, obschon ihm die Zehen erfroren. Wenn er nun von Ferne einen Menschen zu Gesicht bekam, fing er an zu predigen: „Es sei nichts mit der Diana, nichts mit den Bildern, nichts mit dem Götzendienst, unwürdig seien jene Lieder, die sie beim Weine und den schwelgerischen Gelagen sängen. Würdig sei es allein, dem allmächtigen Gotte, der Himmel und Erde erschaffen habe, Opfer des Dankes zu bringen.“ Als Vulfelaich sich einen Anhang erworben hatte, stieg er von seiner Säule und veranlaßte die Menge, die Bildsäule der Diana mit Stricken umzuwerfen und mit Hämmern in kleine Stücke zu zerschlagen.

Über die jagdlichen Verhältnisse des Mittelalters geben uns wiederum die verschiedenen Rechtsbücher jener Zeit Kunde, von denen die berühmtesten das um das Jahr 1230 aufgezeichnete Sachsenrecht, der „Sachsenspiegel“, und der bald nachher, um 1276, verfaßte „Schwabenspiegel“ sind. Vom 10. bis zum 13. Jahrhundert dehnten sich die Bannforste immer mehr aus und die Jagd in ihnen war ein Reservatrecht dessen, dem der Wildbann gehörte. Nicht nur der Kaiser, sondern auch die Grafen hatten den Königsbann, der sich auf die hohe Jagd bezog, während nur die Jagd auf Raubwild, zu dem auch der Bär gehörte, freigegeben war. So wurde durch den Wildbann das alte Recht gebrochen, wonach die Jagd ein Zubehör auf Grund und Boden war. Schon im 9. Jahrhundert schenkten die Könige an Klöster Liegenschaften, ohne das Recht der Jagd. Die Gemeinfreiheit schwand immer mehr dahin. Diesen Vorgang beschleunigte ein grausames Schuldrecht durch die immer mächtiger werdenden Grafen. Der wirtschaftliche Kampf wurde noch erschwert durch die gewaltsame Art, wie der Heerbann zusammengebracht wurde. Um nun der Willkür der Grafen zu entgehen, stellten sich die meisten der freien Markgenossen unter den Schutz des Königs oder der Kirche. Nun konnten sie, da der Heeresdienst nur den freien Männern oblag, nicht mehr willkürlich ausgehoben werden. Als Vasallen des Königs und der erstarkten Geistlichkeit mußten sie als Gegenleistung für den gewährten Schutz fronen und zinsen.

Die ersten nachweisbaren Spuren von Frondienst, welche die unfreie Bauernschaft im Interesse der Jagd zu leisten hatte, betraf die Instandhaltung der Brühle oder Tierparke, deren Instandhaltung ausschließlich der unfreien Bevölkerung oblag. Schon Ludwig der Fromme verordnete im Capitulare vom Jahre 820, daß kein freier Mann gezwungen werden sollte, an den herrschaftlichen Brühlen (brolii dominici) zu arbeiten. Die Ausübung der Jagd war im ganzen noch dieselbe wie zur Zeit der Stammesherrschaft, nur wandte der neue große Grundbesitz natürlich einen größeren Apparat an, er hatte eigene Jagdbediente, eine vermehrte Anzahl Hunde und einen großen Vorrat von Netzen und andern Fangvorrichtungen. Die zur Jagd gebrauchten Hunde waren dieselben wie früher. Es wurden besonders starke und scharfe Fanghunde (molossus oder Rüde) gehalten, die den Kampf mit Bären und Wildstieren ehrenvoll bestanden. Ausgedehnte Jagdbezirke wurden mit lose auf Stellstangen liegenden Fallnetzen umstellt und durch die Hörigen das Wild hineingetrieben. Hier fing es sich in den Maschen der herabfallenden Netze und wurde von den in der Nähe versteckten Jägern abgestochen.

Die Jagd wurde immer mehr eine beliebte Zerstreuung der Grundherrn, und ein weites, wildreiches Jagdrevier, in welchem zu Ehren der Gäste Jagden abgehalten wurden, gehörte zu jedem großen Grundbesitz. So gab es an den Fürstenhöfen keine große Festlichkeit ohne Jagdvergnügen, wobei auch die Damen mit dem Falken auf der Faust der Reiherbeize oder der Hetzjagd mit den flinken Federspielen oblagen. Dem jungen Brun de Montagne wurden, als er noch Säugling war, junge Hunde und Falken verehrt. Das war damals das vornehmste Spielzeug des Adeligen.

Da man sich oft ganze Wochen hindurch dem Jagdvergnügen hingab, führte man Zelte mit sich, mit denen das ganze Mittelalter hindurch ein großer Aufwand getrieben wurde. Mit ihnen und dem nötigen Proviant beladene Pferde wurden an bestimmte Plätze, an denen man zusammenkommen wollte, vorausgesandt. Die Landesherren aber bauten sich schon frühe Jagdschlösser, die mehr Bequemlichkeit als solche Zelte boten, inmitten ihrer größeren Jagdforste. Schon Karl der Kahle ließ sich das vermutlich an der Isar gelegene Jagdschloß Bacivum bauen, das er oft besuchte. Und sein Enkel Karlmann starb daselbst 884 an einer auf der Jagd durch unglücklichen Zufall erhaltenen Verwundung. Heristallum war ein Jagdschloß der Frankenkönige, an der Mosel gelegen und schon zu Karls des Großen Zeiten als solches berühmt; es ging noch auf Heinrich I. den Vogler (876 bis 936), den 919 von den Franken und Sachsen in Fritzlar zum König gewählten Sohn Ottos des Erlauchten, Herzogs von Sachsen, den eigentlichen Gründer des deutschen Reiches, über, wurde aber dann von den plündernd die Flüsse herauffahrenden Normannen zerstört. Ein solches Jagdschloß wird im mittelhochdeutschen Gedicht aus dem Ende des 12. Jahrhunderts Biterolf und Dietlieb jeithove oder gejeithof genannt, im Erek des Hartmann von Aue (1170–1215), der an den Kreuzzügen von 1189 und 1197 teilnahm, wird es jagehûs genannt, im Epos Parzival Wolframs von Eschenbach (gest. um 1225) dagegen weidehûs. Das Jagdhaus im Erek liegt an einem See, zwei Meilen rundherum ist der Wald von einer Mauer umgeben und innerhalb der Mauer sind drei Gehege angelegt, von denen das eine Rotwild, das andere Schwarzwild und das dritte „kleinen Klunder“, d. h. Füchse, Hasen u. dgl. enthält. Es sind Hunde da zur Hirschhatz und Windhunde für die Hasen, gegen Schweine und Bären „breite, starke Spieße“; und im Jagdhaus sind allerlei Fangnetze und „gutes Geschütz“ vorhanden.

Im späteren Mittelalter waren solche Jagdschlösser etwas ganz Gewöhnliches. So besaß Kaiser Maximilian I. (geb. 1459, reg. von 1486–1519) ein Jagdschloß bei Augsburg, Wellenburg genannt, westlich davon dasjenige von Wellersberg, noch weiter entfernt das von Dillingen; ferner nennt er selbst Jagdhäuser in Günzburg, Weißenhofen, Pfaffenhofen, Angelberg und Oberndorf. Wo solche Jagdhäuser fehlten, wird wohl die Gastfreundschaft der Untertanen in Anspruch genommen worden sein, namentlich die der Klöster. In Verbindung damit entwickelte sich dann die Pflicht der Atzung und Hundelege.