Irgendein Hofstaller bemerkte den Vorfall, witterte dahinter einen Eingriff in die königlichen Rechte und machte diensteifrig Meldung.
Graf Holnstein, dem die Sache peinlich war, erinnerte sich nicht mehr an seine Einwilligung, und der Tölzer Forstmeister mußte auf Anordnung des Ministeriums meinem Vater einen Verweis erteilen. Er wehrte sich dagegen, wies aus seinen Notizen nach, daß der Oberstallmeister ohne Zögern den Wunsch des Herzogs erfüllt habe und daß er damit zu einer Weigerung weder Anlaß noch Recht gehabt habe; allein da das unbedeutende Ereignis dem Grafen Holnstein gänzlich aus dem Gedächtnisse entschwunden war, verfügte das Ministerium, es habe bei dem Verweise zu bleiben.
Die Ungerechtigkeit ärgerte meinen Vater so sehr, daß er um Versetzung eingeben wollte, und erst nach einigem Zureden gelang es meiner Mutter, ihn zu beruhigen.
Er schätzte nun die etwas hysterische Dienstbeflissenheit der höheren Stellen gebührend ein und wurde vor[pg 37]sichtiger im Verkehr mit Höflingen, zuweilen auch deutlich, wenn sich ihr Eifer zu weit vorwagte.
Der Herzog von Nassau – vielleicht noch lebhafter sein Hofmarschall – wollte den zum königlichen Leibgehege gehörenden Fernerskopf an seine Jagd angliedern.
Mein Vater mußte als Verwalter des Reviers sein Gutachten abgeben.
Nun schickte, um ihn zu gewinnen, der Hofmarschall einen Hofkammerrat in die Riß, der meinem Vater nahelegte, die Oberleitung über die herzogliche Jagd am Fernerskopf und eine entsprechende Gratifikation anzunehmen.
Das Anerbieten wurde mit der Bemerkung gemacht, die bayrische Regierung brauche ja davon nichts zu erfahren.
Mein Vater wies dem Hofkammerrat die Türe und schrieb dem Hofmarschall Grafen C., er möge ihn „für alle Zukunft mit derartigen Zudringlichkeiten verschonen“.
Ich erwähne den Vorfall mit einem wörtlichen Zitate aus dem Briefwechsel, weil er ein Bild von der Situation wie von dem Wesen meines Vaters gibt.