Frau Karoline Zwerger wollte vermittels der adoptio oder Wahlkindschaft, und zwar vermittels der adoptio in specie minus plena, wozu sie nach erstem Teil, fünftes Kapitel, Paragraph elf bereits in der Geltungszeit des Codex Maximilianeus Bavaricus als Weibsperson berechtigt war, an Kindes Statt annehmen die miterschienene Franziska Furtner.
Ist es nicht so?
Und wenn es so ist, Frau Zwerger, warum sagen Sie dann „zu sich nehmen“?
Warum sind Sie nicht imstande, Ihrem auf Prospektion eines Rechtsgeschäfts gerichteten Willen deutlichen Ausdruck zu verleihen?
Die rundliche Frau weiß es nicht, aber sie weiß, daß dieser lange Mensch mit den vorquellenden Augen, der sie mit seiner Gelehrsamkeit anspuckt, ein königlicher Richter ist, eine Respektsperson.
Und darum wagt sie es nicht, sich darüber innerlich klar zu werden, daß er trotz Stellung und Gelehrsamkeit ein recht saudummer Kerl ist.
Ein Viech mit zwei Haxen, wie der Realitätenbesitzer Nepomuk Zwerger — Gott hab ihn selig — immer zu sagen pflegte.
Nein, sie wagte es nicht; sie beantwortete, eine Stunde lang, die blödesten Fragen, welche der Exameneinser Josef Amesreiter an sie stellte, und wenn ihr manches sonderbar erschien, dann dachte sie bescheiden, daß ihr schlichter Verstand nicht hinreiche, die geheime Weisheit zu sehen.
Endlich war die adoptio minus plena fertig.