Leibeigenschaft und Untertänigkeit, Frondienst und Schollenpflicht sind nicht etwa verschwunden, weil sie, wie man im 18. Jahrhundert allgemein meinte, dem „"Naturrechte" widersprachen, sondern weil sie mit der neuen Wirtschaftsverfassung, die die starke Vermehrung der Bevölkerung verlangt, nicht länger vereinbar erschienen. Die gutsherrliche Arbeitsorganisation machte auch nicht einem Zustande der absoluten Freiheit Platz, wie die Vorkämpfer der Fronablösung gehofft hatten, sondern nur einer anderen Form der wirtschaftlichen Abhängigkeit.

Die alte Agrarverfassung mußte vollständig beseitigt werden; keine Reform war imstande, sie zu erhalten. Davon konnten sich die österreichischen Staatsmänner überzeugen, die sich zwischen 1846 und 1848 vergebens abmühten, eine befriedigende Lösung der Bauernfrage auf der Grundlage der Naturaldienste zu finden.

Die erwarteten segensreichen Wirkungen der Bauernbefreiung freilich sind ausgeblieben. Heute wird von keiner Seite mehr die Notlage der ländlichen Bevölkerung bestritten. Es ginge jedoch über den Rahmen dieser Arbeit hinaus, die Ursachen des wirtschaftlichen Niederganges des galizischen Bauernstandes zu erörtern. Nur das eine muß hier betont werden: in der Durchführung der Grundentlastung dürfen diese Ursachen nicht gesucht werden.

Verzeichnis der benutzten Akten und Druckschriften.

A. Akten.

a) Im Archiv des k. k. Ministeriums des Innern:

II. A. 6 Einrichtung.

III. A. 5. Kreisbereisung.

IV. G. 2. Ackerbau. Urbarmachung oder Gründe. Gemeinden. Ackerbaumaschinen.