[285] Es hatte sich auch, vielleicht unter dem Einflusse der Demokraten, ein Umschwung der öffentlichen Meinung zu Gunsten der Untertanen vollzogen. "Dank der vorgerückten Civilisation fängt die öffentliche Meinung auch in Galizien eine wirkliche Macht zu werden an, die Bedrückung der Unterthanen wird von derselben von Tag zu Tag mehr verpönt und der Unterthansbedrücker mit Herabsetzung behandelt." (Jasińskis unten citierte Denkschrift.) Vergl. auch Obecne stan Galicyi. 1843. S. 52. – Eine sprichwörtliche Bezeichnung für eine schlechte Arbeit war "robota jak za panszczyznę".

[286] Vergl. Springer a. a. O. I. Bd. S. 509 ff.

[287] Für das Folgende vergl. außer den Akten im Archiv des Ministeriums des Innern IV. H. 3: Verhandlungen des in den Königreichen Galizien und Lodomerien 1843, 1844, 1845 eröffneten .... Landtages. Lemberg 1844, 1845, 1846. – Sala a. a. O. S. 115-118. – (Kraiński), Memoiren und Aktenstücke aus Galizien im Jahre 1846. Leipzig 1847. S. 33-63.

[288] In derselben Sitzung stellte Josef Ritter von Jasiński, Gutsherr von Zablotow (Kreis Kolomea), zwei Anträge wegen Regulierung des Verfahrens der politischen Behörden in Untertanssachen und wegen Reduzierung der in Wiener Währung zahlbaren Geldzinse der Untertanen an die Grundherrschaften auf Konventionsmünze. Beide Anträge wurden der zu wählenden Kommission zugewiesen. (Verhandlungen von 1843 S. 41.) Kurze Zeit darauf überreichte Jasiński der Regierung eine umfangreiche Denkschrift (oben mehreremale von uns citiert) über die Untertänigkeitsverhältnisse, die auch einen Vorschlag zur Ablösung der Untertansschuldigkeiten enthielt.

[289] Die Stände hatten aus Popularitätshascherei den Antrag Wiesiolowskis unterstützt; die Regierung dürfe aber diesen Bestrebungen nicht entgegenkommen, denn "hohe Interessen sprechen dafür, daß das, was in Galizien zum Wohle der unteren Klassen geschieht, von der Regierung ausgehe und als eine Wohlthat erkannt werde, welche jene der Sorgfalt und dem Wohlwollen der Regierung verdanken".

[290] Allerhöchste Entschließung vom 9. Juli 1844. – Gleichzeitig mit den Anträgen der galizischen Stände hatten die niederösterreichischen Stände den Antrag auf Ablösung der Zehnten und Fronden gestellt. Die Regierung ließ diesen Antrag ohne Antwort, auch als die Stände ihn im nächsten Jahre wiederholten und eingehend begründeten. Vergl. Springer a. a. O. I. Bd. S. 543 f.

[291] Gubernialbericht vom 26. September 1844. Hofkanzleivortrag vom 14. November 1844. Allerhöchste Entschließungen vom 11. März 1845.

[292] Verhandlungen etc. 1845. S. 39 ff.

[293] ebend. S. 43 f.

[294] ebd. S. 67 ff.