[315] Provinzial-Gesetzsammlung 44. – Vortrag des Erzherzogs vom 1. April 1846. Vergl. Sala a. a. O. S. 326. Grünberg, Die Grundentlastung. S. 29 f.
[316] Berichte vom 17., 18. und 22. April 1846. – Vergl. Galizien und die Robotfrage. Leipzig 1846, S. 74.
[317] Im Monate April überreichte Jakob Szela im Namen von 50 Gemeinden der Kreise Tarnow und Jaslo ein Gesuch um allgemeine Aufhebung der Robot.
[318] Sitzung des Guberniums vom 16. Juni 1846 unter dem Vorsitze des Gubernialpräsidenten Baron Krieg. Anwesend: die Hofräte Ettmayer und von Milbacher, der Gefallsadministrator Pöcher, der Kammerprokurator Holzgethan, die Gubernialräte von Widmann und Emminger, die Kreishauptleute von Czetsch und Martinowitz, Ritter von Krajewski, Verwalter von Micewski und die ständischen Deputierten Moritz Ritter von Kraiński und Agenor Graf Gołuchowski. – Vergl. Bronisław Loziński, Agenor hr. Gołuchowski. We Lwowie 1901. S. 13 ff.
[319] Jasiński schrieb in der öfter erwähnten Denkschrift: "Man kann 130 Tage im Jahre von 10-12 Joch arbeiten, weil das Jahr 365 Tage zählt, aber für 130 Tage schuldige Robot zu bezahlen wäre nicht so leicht, weil der Grundertrag wenigstens in Galizien keine besonders große Procenten abwirft."
[320] Das Projekt Kraiński-Gołuchowski ist abgedruckt bei (Kraiński), Memoiren und Aktenstücke, S. 227-284.
[321] Die 30% setzten sich zusammen aus "5% auf die mit dem Bestande der Urbarialleistung verbundenen Regieausgaben der Grundherren; 5% zur Vervollständigung der den Unterthanen für den Abgang des ihnen zustehenden Weiderechts auf herrschaftlichen Brach- und Stoppelfeldern zukommenden Entschädigung (die Gutsherren sollten gleichfalls auf das ihnen infolge politischer Vorschriften zukommende Weiderecht auf den unterthänigen Brach- und Stoppelfeldern verzichten); 10% für das aufzuhörende Recht, Klaub-, Lager- und Abraumholz, dann Bauholz aus den herrschaftlichen Waldungen zu beziehen; 10% für die den Unterthanen mit dem Aufhören des Unterthansverhältnisses entgehenden Wohlthaten (nämlich a) der unentgeltlichen Patrimonialgerichtsbarkeit, b) der gesetzlichen Vertretung vor Gericht, c) des Unterhaltes der Ortspolizei, der Conscription- und Recrutierungsgeschäfte, dann der mit Sanitäts-, Ortspolizeivorschriften verbundenen Unkosten, rücksichtlich welcher Obliegenheiten die Grundherren im Verhältnisse ihres Grundbesitzes von nun an mit jedem Gemeindemitgliede gleichmäßig beizutragen hatten").
[322] Vor seinem Rücktritte hatte der Erzherzog noch in einer Denkschrift (vom 23. April 1846) seiner Meinung über die galizischen Verhältnisse Ausdruck gegeben. Vergl. Sala a. a. O. S. 327.
[323] Allerhöchstes Kabinetschreiben vom 3. Juli 1846.
[324] Instruktion für Stadion vom 20. Juli 1846.