[325] Vergl. Grünberg, Grundentlastung S. 32. – Der betreffende Passus in der Instruktion für Stadion lautete: "In Absicht auf die Frage der Ablösung der Roboten haben Sie vorerst jene Bestimmungen abzuwarten, welche ich über die diesfalls im allgemeinen eingeleitete Verhandlung beschließen werde."

[326] Berichte Stadions vom 7. August und 4. Dezember 1846.

[327] Gubernialverordnung vom 28. August 1846. (Provinzialgesetzsammlung 99.) – Circular vom 16. Dezember 1846.

[328] Gubernialverordnung vom 28. August 1846. (Provinzialgesetzsammlung 100.)

[329] Gubernialkundmachung vom 25. August 1846. (Provinzialgesetzsammlung 97.) – Die Maßregeln erregten das größte Mißfallen der Großgrundbesitzer, die nichts weniger als das vollständige Aufgeben des Bauernschutzes forderten. Vergl. die dem Hofkommissär von 107 Gutsbesitzern übergebene Bittschrift bei (Kraiński) Memoiren und Aktenstücke. S. 203-225.

[330] Vorträge des Hofkommissärs vom 6., 13., 14. und 15. September; allerhöchstes Kabinetschreiben an den Grafen Rudolf Stadion vom 12. November; 3 Kreisschreiben vom 25. November 1846. (Provinzialgesetzsammlung 127-129.) Instruktion für die Kreisämter und ihre Bezirkskommissäre. Unterricht für die Grundherrschaften und Steuerbezirksobrigkeiten. Beide vom 18. Dezember 1846. (Provinzialgesetzsammlung 140 und 141.)

[331] Die Einteilung in Klassen sollte nach folgenden Grundsätzen geschehen:

Klassenbestimmung für die Handrobot:
NB. In die für die Handrobotfestgesetzten Klassen sind alle jeneGrundbesitzer zu reihen, welche bishernur Hand- oder Fußrobot geleistethaben, die von ihnen geleistete Steuermöge noch so hoch steigen.
KlassenVon einem Grundbesitze, von welchem bezahlt wirdWird geleistet jährl.
Grundsteuer nach dem Steuerfuße des Verwaltungsjahres 1845/46
über fl.kr.bis fl.kr.Handtage
I.120 9/1526
II.120 9/15214 5/1552
III.214 5/1538 1/1578
IV.38 1/1541 12/15104
V.41 12/15so weit immer156
Klassenbestimmung für die Zugrobot:
N. B. In die Klassen der Zugrobot sind alle jene Grundbesitzereinzureihen, die bisher Zugrobot geleistet und mehr als 3 fl. 8 1/15 kr.Steuer gezahlt haben.
KlassenVon einem Grundbesitze, von welchem bezahlt wirdWird geleistet jährl.
Grundsteuer nach dem Steuerfuße des Verwaltungsjahres 1845/46
über fl.kr.bis fl.kr.Zugtage
I.38 1/1541 12/15104 einsp. oder 52 zweisp.Je nachdem die Robot bisher einspänn. oder zweisp. geleistet wurde.
II.41 12/15643156 einsp. oder 78 zweisp.
III.643736 11/15104 zweisp. oder 83 dreisp.Je nachdem die Robot bisher zwei- oder dreisp. geleistet wurde.
IV.736 11/151218 13/15156 zweisp. oder 132 dreisp.
V.1218 13/151433 2/15156 dreisp. oder 104 viersp.Je nachdem die Robot bisher drei- oder viersp. geleistet wurde.
VI.1433 2/15so weit immer156 viersp.

[332] Vergl. Grünberg, Die Grundentlastung. S. 34 ff. – ebendort ist auch das Hofkanzleidekret abgedruckt.