[333] Kaiserliche Resolution vom 14. Dezember 1846: "Wann und ob in ganz gleicher Form die vorerwähnte Vorschrift (nämlich das Hofkanzleidekret vom 18. Dezember) auch für Galizien kundzumachen sey, – darüber ist noch vorläufig das Gutachten der Landesbehörden einzuholen, und Mir dasselbe gehörig beleuchtet zur Schlussfassung vorzulegen." Das Gubernium sprach sich für die Publizierung des Gesetzes in Galizien aus, und die Hofkanzlei stellte dementsprechend ihre Anträge, doch verschob die Resolution vom 13. April 1847 die Kundmachung, "bis die angeordnete Robotregulierung vollständig oder größtenteils durchgeführt sein wird."

[334] Am 9. Januar 1847 zeigte Stadion die Beendigung seiner Mission an und wurde mit Allerhöchstem Handschreiben vom 20. Februar 1847 seiner Stellung als Hofkommissär enthoben, wobei der Kaiser, da er seine "persönliche Einwirkung bei der Durchführung der für Galizien getroffenen Einrichtungen" für notwendig erachtete, sich vorbehielt, ihn "im gemessenen Augenblick" wieder nach Galizien zu entsenden, um wahrheitsgetreue Berichte über die Fortschritte des Reformwerkes zu erhalten.

[335] Bericht des Truppendivisionskommandanten in Tarnow F. M. L. Baron Wetzlar vom 16. Januar 1847 und des kommandierenden Generals in Lemberg FZM. Hammerstein vom 21. Januar 1847.

[336] Vergl. Hillbricht im "Jurist". Jahrgang 1848, S. 177. – Der Reinertrag der Rustikalgründe betrug 8,452.151 fl. 35 2/8 kr. Da der Wert der Kleingaben 884.445 fl. 29 5/8 kr. ausmachte, so verblieben als Wert der regulierten Robot 3,341.620 fl. 18 kr. Das kam, auf Fuß- (Hand-)robot reduziert, 33,416.203 Tagen gleich, gegen 47,857.943 der alten Schuldigkeit. Der Ausfall, den die Obrigkeiten an Robot erlitten, betrug also mindestens 14,441.740 reducierte Handtage oder 30·18%. In Wirklichkeit war er jedoch viel größer, da die Regulierung immer nur zu Gunsten der Untertanen geschehen konnte. Auch lokal herrschte große Verschiedenheit; manche Dominien verloren gar nichts, manche über 60%.

[337] Gubernialbericht vom 27. Januar, Hofkanzleivortrag vom 22. Februar, Resolution vom 17. April 1947. Vergl. Loziński a. a. O. S. 25 f.

[338] Hofkanzleivorträge vom 22. Februar und 21. März. Handschreiben vom 6. März und 31. März. Resolution vom 2. Juni 1847.

[339] Nach der Stadion'schen Klasseneinteilung entfiel ein Handtag auf 2 1/15 kr. Steuerleistung; es ergab sich also nach dem Vorschlage des Guberniums ein Mehr von 1,183.066 Handtagen zu Gunsten der Obrigkeiten.

[340] Graf Franz von Stadion-Warthausen (1806-1853) war ein Sohn des Grafen Johann Philipp und ein älterer Bruder des Grafen Rudolf. Er war schon 1828-1832 im politischen Dienste in Galizien verwendet worden. Vergl. Wurzbach a. a. O.

[341] Interessant war die Begründung, die Kraus gab: "Wird der Grundsatz festgehalten, dass die Schuldigkeiten der Unterthanen individuell den halben Grundertrag nicht übersteigen sollen, so könnte dies auch auf andere Provinzen zurückwirken und dort – (wo wie in Böhmen und Mähren die Robotregulierung nach dem Steuergulden erfolgte) die nicht unbedenkliche Forderung nach einer ähnlichen Behandlung der Unterthansschuldigkeiten veranlassen." (Hofkanzleivortrag vom 27. November 1847.)

[342] "Darstellung der Verhandlungen über die Robotregulierung, dann gänzliche Aufhebung der Robot in Galizien" (Hofkanzleiakt).