Und trotzdem — würden die Kriminalbehörden — auf der von Meerscheidt-Hüllessem eingerichteten „Berliner Päderastenliste“ stehen mehrere tausend Namen — gegen die Homosexuellen so vorgehen, wie sie gegen wirkliche Verbrecher vorgehen, es würde sich in sehr kurzer Zeit die völlig Undurchführbarkeit der bestehenden Strafbestimmungen ergeben; dasselbe würde der Fall sein, wenn entsprechend der Kölner Resolution der evangelischen Sittlichkeitsvereine, die „wirklich krankhaft Geborenen“ unter den Homosexuellen in Heilanstalten untergebracht werden würden. Ich betone, um keinen Irrtum aufkommen zu lassen, hier nochmals, daß es sich bei den Forderungen zu Gunsten der Homosexuellen lediglich um das handelt, was erwachsene Personen in freier Übereinstimmung unter einander vornehmen; daß vor denen, die Rechte Dritter verletzen, die sich an Minderjährigen vergreifen, die Gewalt anwenden, daß vor den Sternbergen und Dippolden die Gesellschaft geschützt werden muß, ist selbstverständlich.
Vor einiger Zeit äußerte sich in einer Berliner Lehrerzeitung [3] ein Lehrer, daß man in Anbetracht der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse sich wohl oder übel mit der Frage beschäftigen müsse, wie die Homosexuellen „auf eine den Zwecken der Gesellschaft fördersame Art“ in dieselbe einzureihen wären.
Ist denn diese Frage nicht längst gelöst?
Wo ist in Berlin ein Kunstfreund, der sich nicht an der Darstellungskunst einer urnischen Tragödin, wo ein Musikfreund, der sich nicht am Gesange eines urnischen Liedersängers erfreut hätte!
Bist Du denn sicher, ob nicht der Koch, der Deine Speisen bereitet, der Friseur, der Dich bedient, ob nicht der Damenschneider, der Deiner Frau Kleider fertigt, und der Blumenhändler, der Deine Wohnung ziert, urnisch empfinden?
Vertiefe Dich in die Meisterwerke der Weltliteratur, durchmustere die Helden der Geschichte, wandele in den Spuren großer einsamer Denker, immer wirst Du von Zeit zu Zeit auf Homosexuelle stoßen, die Dir teuer sind und die groß waren trotz — manche behaupten sogar durch — ihre Sonderart.
Ja weißt Du gewiß, ob unter denen, die Dir am nächsten stehen, die Du am zärtlichsten liebst, am meisten verehrst, ob nicht unter Deinen besten Freunden, Deinen Schwestern und Brüdern ein Urning ist?
Kein Vater, keine Mutter kann sagen, ob nicht eines ihrer Kinder dem urnischen Geschlechte angehören wird.
Ich könnte auch hier viele Beispiele anführen, will mich jedoch auf die Wiedergabe zweier Briefe beschränken, von denen der eine von einem Vater, der andere von einer Mutter stammt.
Von den 750 Direktoren und Lehrern höherer Lehranstalten, die im Jahre 1904 neben 2800 deutschen Ärzten die Petition an den Reichstag unterschrieben, welche die Aufhebung des Urningsparagraphen fordert, schrieb ein Berliner Pädagoge, „daß er noch bis vor kurzem, unbekannt mit der in Rede stehenden Materie, an die Notwendigkeit des § 175 geglaubt hätte; erst nach dem Tode eines edlen, für das Schöne, Wahre und Gute begeisterten Jünglings, dem die Entdeckung konträrsexueller Neigungen den Revolver in die Hand drückte, — seines Sohnes — seien ihm die Augen übergegangen und aufgegangen.“ „Ein schwergebeugter Vater“, schließt er, „dankt dem wissenschaftlich-humanitären Komitee [4] für sein menschenfreundliches Wirken.“