Und eine Mutter schreibt:
Hochgeehrter Herr!
In Anbetracht Ihrer Absicht, durch die Geburt und weiter durch den § 175 des St. G. B. unglücklich gewordenen Menschen helfen zu wollen, erlaube ich mir, folgende Fragen an Sie zu richten, von deren Beantwortung das Wohl und Wehe zweier Menschen abhängt: „Ist Hoffnung vorhanden, daß der genannte Paragraph im Laufe dieses Winters im Reichstag zur Lesung gelangt und glauben Sie an die Möglichkeit der Aufhebung dieses Gesetzes? Ein mir sehr nahe stehender Verwandter [5] gehört zu diesen Unglücklichen. Er ist ein hochbegabter junger Mann, der sich durch seinen rechtschaffenen, braven Charakter, durch seinen sittenreinen Lebenswandel die Achtung seiner Mitbürger, insbesondere seiner Kollegen und Vorgesetzten in hohem Grade erworben hatte. Durch seine bedeutenden Kenntnisse verschaffte er sich bald eine gesicherte, einträgliche Stellung, bis sich ihm das Verhängnis nahte in Gestalt der abscheulichsten Erpresser. Leider war er schwach genug, einmal der Verführung zu folgen. Nachdem er Tausende geopfert, und seine Gesundheit durch die fortwährende Angst und Sorge vor Entdeckung untergraben war, mußte er alles aufgeben, seine Heimat, Eltern und Existenz, um der Schande zu entgehen. Nach vielen Versuchen, sich ohne Heimatsschein in der Schweiz eine ähnliche Stellung zu erwerben wie bisher, aber ohne Erfolg, faßte er den Gedanken, nach Amerika auszuwandern. Dort wollte er sich durch eisernen Fleiß und solidestes Leben einen neuen, bis dahin ihm fern stehenden Beruf gründen und hat auch hierin schon Examina bestanden. Aber durch viele Widerwärtigkeiten verliert er den Mut und setzt seine größte Hoffnung auf die Aufhebung des bewußten Paragraphen. Seinen Vater hat inzwischen der Tod ereilt, ohne daß der einzige Sohn an sein Sterbelager eilen konnte, und die Mutter steht allein mit ihrem großen Herzeleid, mit der ewigen Sehnsucht nach ihrem braven unglücklichen Kinde, und ist oft der Verzweiflung nahe. Dieselbe würde Ihnen, hochgeehrter Herr, in unbegrenzter Dankbarkeit verbunden sein, wenn Sie ihr Hoffnung auf die Erfüllung dieses ihres größten Wunsches machen, oder in irgend einer Weise Rat erteilen könnten.“
Dies der Brief einer Mutter. Wem kommen bei diesen und ähnlichen Begebenheiten nicht Goethes Worte in den Sinn. „Opfer fallen hier, weder Lamm noch Stier, aber Menschenopfer unerhört“.
Wir sind am Ende unserer Wanderung, und ich danke dem Leser, der mir diese weite Strecke gefolgt ist, welche über so viele dunkle Abgründe menschlichen Elends, wenn auch über manche Höhe führte. Ehe wir uns trennen, laß mich Dir noch zwei Geschehnisse aus der Vergangenheit und Gegenwart berichten und eine Frage daran knüpfen.
Es war einmal ein Fürstbischof, Philipp, der residierte in der alten Stadt Würzburg am Main. Es war in der Zeit von 1623–1631. In diesen acht Jahren ließ der Bischof, wie uns die Chroniken rühmend berichten, 900 Hexen verbrennen. Er tat es im Namen des Christentums, im Namen der Sittlichkeit, im Namen des Gesetzes und starb im Wahne, ein gutes Werk vollbracht zu haben.
Wir aber, die wir wissen, daß es niemals Hexen gab, werden noch heute von tiefem Schauder erfaßt, gedenken wir dieser zu unrecht gerichteten Frauen und Mütter.
In unserer guten Stadt Berlin leben zwei geistliche Herren, von denen der eine Philipps, der andere Runze heißt. Sie sagen, sie verkünden die Lehren des verehrungswürdigsten Meisters, der da die Worte zum Volke sprach: „Wer unter Euch frei von Schuld ist, der werfe den ersten Stein auf sie.“
Wie ihre Vorgänger in den Lahmen Gezeichnete, in Geisteskranken Besessene und in den Seuchen Strafen des Himmels sahen, so sehen sie in den Homosexuellen Verbrecher und bezeichnen unseren Kampf für die Homosexuellen als „ruchlose Schamlosigkeit“ (Kreissynode II Berlin vom 17. Mai 1904.)
Sie wähnen ein ebenso gutes Werk zu tun, wie weiland Fürstbischof Philipp, wenn sie schwere Freiheitsstrafen für die Homosexuellen fordern.