»Ja.«
»Zeigen Sie mir dieselbe.«
Sie begaben sich nach dem Vereinslokal, wo der Sekretär dem Kapitän die Satzungen vorlegte; dieser sagte:
»Nun, was soll ich thun? Ich habe Herrn S. für die ganze Saison engagiert.«
»Ich will Ihnen einen zweiten Lotsen nachweisen, und er soll um zwölf Uhr an Bord sein,« sagte der Sekretär.
»Aber wenn ich S– – entlasse, wird er seine Gage für die ganze Saison von mir verlangen.«
»Das haben Sie natürlich mit Herrn S– – abzumachen, Kapitän. Wir können uns in Ihre Privatangelegenheiten nicht einmischen.«
Der Kapitän wütete, aber umsonst. Schließlich mußte er S– – entlassen, ihm etwa tausend Dollars zahlen und an seiner Stelle einen Vereinslotsen nehmen. Das Lachen begann sich jetzt gegen die andere Seite zu wenden. Jeden Tag fiel von da an ein neues Opfer; jeden Tag mußte ein zum äußersten gebrachter Kapitän unter Flüchen und Thränen ein begünstigtes Nichtvereinsmitglied entlassen und einem verhaßten Vereinslotsen dessen Posten geben. Nach ganz kurzer Zeit gab es stellenlose Nichtvereinsmitglieder in ziemlicher Menge, so flott auch das Geschäft ging und so sehr man ihrer Dienste bedurfte. Das Lachen war jetzt sehr entschieden auf der anderen Seite. Diese Opfer, ebenso wie die Kapitäne und Schiffseigentümer hörten bald ganz auf zu lachen und drohten mit der schrecklichen Rache, die sie nehmen wollten, wenn der jetzige ›Rummel‹ vorüber wäre.
Bald waren die einzigen noch übrigen Lacher die Eigentümer und Mannschaften der Boote, die zwei Nichtvereinslotsen hatten. Aber ihr Triumph war nur von kurzer Dauer, und zwar aus folgendem Grund: Es war eine strenge Vorschrift des Vereins, daß die Mitglieder nie und unter keinen Umständen einem Nichtmitglied Nachrichten über das Fahrwasser zukommen lassen sollten. Mittlerweile waren auf der einen Hälfte der Boote nur Vereinsmitglieder, auf der anderen Hälfte nur Nichtmitglieder als Lotsen beschäftigt. Auf den ersten Blick möchte es scheinen, daß in Bezug auf das Verbot der Mitteilungen über den Fluß beide Teile gleichermaßen davon betroffen waren; dem war aber nicht so. Bei jedem größeren Städtchen, von einem Ende des Stromes bis zum andern, befand sich ein ›Werftboot‹ zum Landen, statt eines Quais oder eines Hafendammes. Darin wurde die Fracht zum Transport aufgespeichert, und in den Kajüten schliefen die wartenden Passagiere. Auf jedem dieser Boote hatten die Beamten des Vereins ein festes eisernes Kästchen aufgestellt, das mit einem eigenartigen Schloß versperrt war, wie es nur in einem Dienste – im Postdienst der Vereinigten Staaten – verwendet wurde. Das Briefkastenschloß war eine geheiligte Regierungssache. Durch vieles Bitten hatte sich die Regierung dazu bereden lassen, dem Verein den Gebrauch dieses Schlosses zu gestatten. Jeder Vereinslotse führte einen Schlüssel zu diesem Schloß bei sich; dieser Schlüssel oder eigentlich eine besondere Art, ihn in der Hand zu halten, wenn sein Besitzer von einem Unbekannten um Auskunft über den Fluß gebeten wurde, – denn der Erfolg des Vereins von St. Louis und New Orleans hatte bald gedeihende Zweigvereine auf benachbarten Dampferlinien hervorgerufen – war dem Vereinslotsen das Zeichen und die Garantie für die Mitgliedschaft; und wenn der Fremde nicht dadurch antwortete, daß er einen gleichen Schlüssel hervorzog und in einer gewissen, genau vorgeschriebenen Weise in der Hand hielt, wurde seine Frage einfach nicht beachtet. Vom Vereinssekretär erhielt jedes Mitglied ein Päckchen mehr oder weniger hübscher Formulare, auf nettes, gehörig rubriziertes Papier gedruckt, etwa so:
Dampfer »Grosse Republik«