Der nächste Zeuge erzählte die Auffindung des Messers am Tatorte. Der Staatsanwalt sagte abermals: „Der Herr Verteidiger hat das Wort.“
„Ich verzichte,“ entgegnete auch diesmal der Verteidiger.
Ein dritter Zeuge beschwor, daß er das Messer oftmals in Muff Potters Besitz gesehen habe.
„Der Herr Verteidiger hat das Wort.“
Potters Verteidiger dankte wiederum.
Die Gesichter der Zuhörer begannen Unwillen zu zeigen. Wollte dieser Verteidiger das Leben seines Klienten ohne jeden Versuch zu seiner Rettung preisgeben?
Mehrere Zeugen berichteten über Potters verdächtiges Benehmen, als er an den Mordplatz geführt wurde. Sie konnten ebenfalls ohne Gegenverhör den Platz verlassen.
Alle Einzelheiten der gravierenden Vorkommnisse an jenem Morgen, dessen sich alle Anwesenden so gut erinnerten, waren von glaubwürdigen Zeugen bestätigt, und nicht einer war durch Potters Verteidiger einem Gegenverhör unterworfen worden. Die Verblüffung und Unzufriedenheit des Hauses machte sich in Murren bemerklich, was eine Zurechtweisung seitens des Vorsitzenden zur Folge hatte.
Jetzt begann der Staatsanwalt: „Durch den Eid von Bürgern, deren einfaches Wort schon über jeden Zweifel erhaben ist, sehen wir das schreckliche Verbrechen dem unglücklichen Gefangenen dort zur Last gelegt. Die Sachlage ist über jeden Zweifel erhaben.“
Ein Stöhnen entrang sich dem armen Potter, er bedeckte das Gesicht mit den Händen, während sein Körper gleichsam zusammenschrumpfte. Ein peinliches Stillschweigen hatte sich über den Saal gelegt. Alle waren bewegt, und manche Frau verriet ihre Bewegung durch Tränen.