Wenn in den mittelalterlichen Heldengedichten sich der Freund an Stelle des wirklichen Bräutigams mit der Auserkorenen seines Freundes trauen lässt, was, trotz der augenscheinlichen Unwahrscheinlichkeit, ein dankbares, vielverwendetes Motiv für die damaligen Dichter abgab, dann legte der Pseudogatte ein entblösstes Schwert zwischen sich und die Braut, um dadurch ihre Unberührbarkeit anzudeuten. So liegt Siegfried bei Brunhilde, und in Konrad von Würzburgs der Verherrlichung der Freundestreue gewidmetem Gedichte »Engelhart und Engeltrut« findet sich darüber folgende Episode. Engeltrut, die Tochter des Königs von Dänemark, deren Vater Engelhart und sein Freund Dietrich von Brabant dienen, kommt eines Nachts an das Bett des Engelhart und verspricht ihm ihre Liebe, sobald er Ritter geworden und sich im Turniere einen Preis geholt. Nachdem er diese Bedingungen erfüllt und Engeltrut an seiner heissen Liebe nicht mehr zweifeln kann, giebt sie ihm ein Stelldichein im Baumgarten des väterlichen Schlosses; sie empfängt ihn, nur mit Mantel und Hemd bekleidet, zieht ihn unter ihren Mantel und führt ihn »ûf einen senften matraz«. Sie werden von ihrem Widersacher, dem Neffen des Königs, belauscht. Engelhart aber leugnet alles und will für die Wahrheit seiner Behauptung kämpfen. Er holt sich seinen Freund Dietrich, der ihm zum Verwechseln ähnlich sieht. Dieser kann mit ruhigem Gewissen seine Unschuld beschwören, ficht mit dem Angeber, siegt und erhält als Engelhart die Hand der Engeltrut. Er heiratet sie auch, wie es einst Engelhart mit Dietrichs Frau gemacht, legt aber wie dieser ein blosses Schwert im Brautbett zwischen sich und Engeltrut, die er dem Freunde rein übergiebt.[85]

Derartige Hochzeiten mit Stellvertretern kamen übrigens auch in der Wirklichkeit vor, allerdings nur an Höfen, deren Angehörige oft schon im zartesten Alter vermählt wurden, oder die entweder aus politischen Gründen oder der Bequemlichkeit wegen die weite und oft nicht ungefährliche Reise zum Wohnsitze der Braut scheuten. Die Vermählung wurde alsdann durch Prokuration mit dem Spezial-Gesandten vollzogen, der an Stelle seines Gebieters das Beilager abhielt, in eine schwere Prunkrüstung gehüllt, das scharfe Schwert zwischen sich und der Herrin. Der alte österreichische Chronist Jakob Unrest meldet über ein solches Beilager, das anlässlich der später in die Brüche gegangenen Vermählung Maximilians I., des letzten Ritters, mit der Prinzessin Anna von Bretagne, stattfand: »Kunig Maximilian schickt seiner Diener einen genannt Herbolo von Polhaim gen Britannia zu empfahen die Kunigliche Braut; der war in der Stat Remis (Reims) erlichen empfangen, und daselbs beschluff der von Polhaim die Kunigliche Brauet mit ein gewapte Man mit den rechte Arm und mit dem rechten fus blos und ein blos schwert dazwischen gelegt, beschlaffen. Also haben die alten Fürsten gethan, und ist noch die Gewonhait. Da das alles geschehen was, war der Kirchgang mit dem Gottesdienst nach Ordnung der heiligen Kahnschafft mit gutem fleiss vollpracht.«

Die bürgerliche Gesellschaft äffte natürlich diese Beilagersitte des Hochadels nach, wie aus der Dresdener Hochzeitsordnung aus dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts hervorgeht. Nach dieser durften die Hochzeitsgäste dem pro forma-Beilager beiwohnen, mussten aber dann das Gemach verlassen, während das junge Paar aufstand, um mit zwei Tischen voll Gästen zu tafeln.

Diese offiziellen Beilager, bei denen es tadellos ehrbar zuging, da man im Gegensatze zu früheren Zeiten die mit dem Brautstaate geschmückte Braut zu dem Gatten legte, sind von jenen inoffiziellen Beilagern zu unterscheiden, die der erklärte Bräutigam mit seiner Braut abhielt, ohne sie zur Frau zu machen.

Dieses »Beschlafen auf Treu und Glauben« kennt bereits die früheste Zeit des deutschen Mittelalters. Die Ehre der Braut lief um so weniger Gefahr, als sie unter dem Schutze des Gesetzes stand. Das Mädchen, das sich dem Bräutigam nicht ergeben wollte, konnte ganz wohl das Beilager gestatten, ohne in der öffentlichen Meinung als gefallen zu gelten, wenn auch Zweifel an der beiderseitigen Zurückhaltung zu naheliegend waren, um nicht geäussert zu werden. Der Mann musste jedenfalls seine Selbstbeherrschung bewahren, wenn es der Schönen so beliebte, denn die mittelalterlichen Gesetze achteten eine während des Beilagers begangene Gewaltthat der Notzucht gleich. »Eyn jeglich man mac an siner Amyen die notnunft begen, daz sol man uber sie richten, als ob er nie bi ir gelege«, heisst es in den Alemannischen Landrechten, und ähnlich in den sächsischen Land- und dem alten Goslarischen Stadtrechte. Im Parzival kommt die jungfräuliche Königin Kondwiramur (= coin de voire amors = Ideal der wahren Liebe) zu dem schlafenden Parzival, aber:

»Nicht von der Minne Ungestüm

Getrieben, die Jungfräulein kann

Zum Weibe wandeln durch den Mann, –

Dass er als Freund ihr rat' im Leide.

Den Leib umhüllt ein wehrhaft Kleid,