Dise mühsame Unternehmung verschaft anfangs dem Libhaber keine andere Vorteile, als dass er etliche Stunden mit seinem Mädchen plaudern darf, das sich um dise Zeit ganz angekleidet im Bette befindet und gegen alle Verrätereien des Amors wol verwahrt hält. Sobald sie eingeschlafen ist, so muss er sich plötzlich entfernen, und erst nach und nach werden ihre Unterhaltungen lebhafter. Ja in der Folge gibt die Dirne ihrem Buhler unter allerlei ländlichen Scherzen und Nekereien Gelegenheit, sich von ihren verborgenen Schönheiten eine anschauliche Erkenntniss zu erwerben; lässt sich überhaupt von ihm in einer leichteren Kleidung überraschen, und gestattet ihm zuletzt alles, womit ein Frauenzimmer die Sinnlichkeit einer Mannsperson befridigen kan. Doch auch hir wird immer noch ein gewisses Stufenmass beobachtet, wovon mir aber das Detail anzugeben die Zärtlichkeit des heutigen Wolstandes verbeut. Man kan indess viles aus der Benennung Probenächte erraten, welche die letztern Zusammenkünfte haben, da die erstern eigentlich Kommnächte heissen.

Sehr oft verweigern die Mädchen ihrem Libhaber die Gewährung seiner letzten Wünsche so lang, bis er Gewalt braucht. Das geschiht allezeit, wenn ihnen wegen seiner Leibesstärke einige Zweifel zurück sind, welche sie sich freilich auf keine so heikle Weise als die Witwe Wadmann aufzulösen wissen. Es kömmt daher ein solcher Kampf dem Kerl oft sehr teuer zu stehen, weil es nicht wenig Mühe kostet, ein Baurenmensch zu bezwingen, das iene wollüstige Reizbarkeit nicht besizt, die Frauenzimmer vom Stande so plözlich entwafnet ...

Die Probenächte werden alle Tage gehalten, die Kommnächte nur an den Sonn- und Feiertagen und ihren Vorabenden. Die Erstern dauern solange, bis sich beide Teile von ihrer wechselseitigen physischen Tauglichkeit zur Ehe genugsam überzeugt haben, oder bis das Mädchen schwanger wird. Hernach tut der Bauer erst die förmliche Anwerbung um sie und das Verlöbnis und die Hochzeit folgen schnell darauf. Unter den Bauren, deren Sitten noch grosser Einfalt sind, geschiht es nicht leicht, dass Einer, der sein Mädchen auf dise Art geschwängert hat, sie wider verliesse. Er würde sich ohnfehlbar den Hass und die Verachtung des ganzen Dorfes zuzihen. Aber das begegnet sehr häufig, dass beide einander nach der Ersten oder Zweiten Probenacht wider aufgeben. Das Mädchen hat dabei keine Gefahr, in einen übeln Ruf zu kommen; denn es zeigt sich bald Ein anderer, der gern den Roman mit ihr von vorne anhebt. Nur dann ist ihr Name zweideutigen Anmerkungen ausgesezt, wenn sie mehrmals die Probezeit vergebens gehalten hat. Das Dorfpublikum hält sich auf diesen Fall schlechterdings für berechtigt, verborgene Unvollkommenheiten bei ihr zu argwöhnen. Die Landleute finden ihre Gewohnheit so unschuldig, dass es nicht selten geschiht, wenn der Geistliche am Orte einen Bauren nach dem Wohlsein seiner Töchter frägt, dieser ihm zum Beweise, dass sie gut heranwüchsen, mit aller Offenherzigkeit und mit einem väterlichen Wolgefallen erzehlt, wie sie schon anfiengen, ihre Kommnächte zu halten. Keyssler gibt in seinen Reisen (Hannover 1740, Brief IV, S. 21) uns eine sehr drollige Erzehlung von einem Prozesse, den die Bregenzer Bauren ehmals zur Verteidigung einer solchen Gewohnheit geführt haben, die sie fügen nennen. Die Kasuisten, die sich eben nicht immer von den erlaubten und unerlaubten Begattungsarten die richtigsten Begriffe machen, und manchmals dasienige für Sünde halten, was keine ist, und dasienige nicht dafür halten, was doch eine ist, ereiferten sich von ieher sehr über diesen ländlichen Gebrauch. Er musste ihnen daher sehr oft zum Stoff dienen, ihre Beredsamkeit auf eine sehr vorteilhafte und pathetische Weise zu zeigen. Die katholischen Landpriester, die mit dem Charakter ihrer Seelenbefohlnen zuweilen etwas näher, als die Protestanten mit den Ihrigen bekannt sind, und mithin die Untadelhaftigkeit dieser Sitte besser einsehen, äussern darüber mehr Duldsamkeit als die Letzteren, die nie unterlassen, ihre Bauren deswegen mit den heftigsten Strafpredigten zu verfolgen, und weil doch leider heutzutage, wo die Welt so ganz im Argen ligt, dise Züchtigungen nicht allezeit von Wirkung sind, so verabsäumen sie keine Gelegenheit, zur Vertilgung dises heidnischen Gräuels den weit kräftigeren weltlichen Arm zu Hülfe zu rufen .... Wenn es der Wolstand nicht untersagte, gewisse Forschungen nicht allzuweit zu verfolgen, und ihr endliches Resultat enthüllt darzustellen, so könnte ich ihn leicht überführen, dass dise Sitte nicht nur in der Physiologie des Menschen gegründet, sondern auch eine für die Bevölkerung sehr heilsame Anstalt sei. Demienigen Teil meiner Leser aber, der sich so schlechterdings nicht abfertigen lässt, und verschiedene Erläuterungen wünscht, muss ich an die Aerzte und an dieienigen Advokaten weisen, die vor den Ehegerichten Prozesse führen.«

Ausser diesen Probe- und Kommnächten herrschte überdies ein mehr als freier Verkehr zwischen den beiden Geschlechtern im Bauernstande. Bezeichnend dafür ist, dass z. B. in Bayern die Schlafstätten der Mägde und Knechte nicht voneinander gesondert waren, weshalb Ehebruch und Unzucht in erschreckender Weise grassierten. Maximilian, der grosse Kurfürst Bayerns, sah sich deshalb veranlasst, bei seinem 1598 erfolgten Regierungsantritt ein »Sittenmandat« ausgehen zu lassen, nach dem Schwangerschaften bei ledigen Weibspersonen mit Geldstrafen und Einschliessung in »die Geige«, ein geigenartiges Brett mit Einschnitten für den Kopf und die beiden Hände, gebüsst werden sollten; trotzdem verrechnete 1605 der Münchener Rentmeister in seiner Amtsrechnung über Strafgelder mehr als 300 uneheliche Kinder, »derjenigen nicht zu erwähnen, die nicht angezeigt wurden«. Dabei stand der Vermerk: »Es wollen sich auch sehr viele Adelspersonen in diesem Laster finden lassen.« 30 Jahre später sah sich Kurfürst Maximilian zu einer Strafverschärfung genötigt, die auf Ehebruch bei Männern auf fünf- bis siebenjährige Landesverweisung, und bei wiederholtem Pönfall das Schwert erkannte. Eheschänderische Frauen aus Bürger- oder Bauernstande traf fünfjährige Verbannung, Adelige der Verlust aller Ehrenrechte, und alle drei Stände im Wiederholungsfalle der Tod durch den Henker. Das Laster war aber so tief eingewurzelt, dass Maximilian durch ein späteres Reskript diese Strafen mildern musste.[90]

Im allgemeinen jedoch war die Jungfräulichkeit der Braut unerlässliche Bedingung des Bräutigams.

»Noch besser wär eines Igels Haut

Im Bett, als eine leide Braut«,

sagt Freidank.

Von den Ditmarschen ist bekannt, dass niemand von ihnen ein gefallenes Mädchen ehelichen durfte, denn »de eine hôre nimt vorsatzichlich, vorrêt ôk wol sîn vaterland«, und als Landesverräter wegen seiner Ehe zu gelten, wagte kein echter Friese. Zu Bonifazius' Zeiten war das Mädchen gezwungen, sich aufzuhängen. Über den Scheiterhaufen der Toten knüpfte man den Verführer auf.[91] Das Landrecht des als unkeusch verschrieenen Schwabens enthält eine Stelle, die ungefähr folgendermassen lautet: Wenn ein Mann sich eine Gattin genommen hatte, und beschuldigte sie, sie wäre bei der Hochzeit nicht mehr Jungfrau gewesen, so waren die Eltern des Mädchens verpflichtet, den Gegenbeweis anzutreten. Dieses geschah dadurch, dass man »jr junckfraulichnn zaichnn«, das heisst das Bettuch, auf dem sie die erste Nacht gelegen hatte, vor Gericht brachte. Wenn man nun an diesem erkannte, dass sie eine reine Magd gewesen, so wurde der Mann für seine Verleumdung mit 40 Schlägen und einer Geldbusse bestraft und er war gezwungen, das Mädchen als Ehefrau zu behalten; zeigte es sich aber, dass das Weib seine Jungfräulichkeit früher verloren hatte, so wurde sie aus dem Hause des Vaters verstossen, »darumb daz sy hurhait pflegnn hat in irs vaters haus«. In einigen Gegenden, wie im Thüringischen, handhabte man die Unzuchtsstrafe noch bis ins 16. Jahrhundert derart, dass eine zur Unehre gekommene Dirne sofort in Haft genommen, ebenso der Thäter, falls man seiner habhaft werden konnte, gefangen gesetzt wurde, bis die Trauung stattfand. Wollte der Bräutigam nicht »Ja« sagen, so that es der Gemeindediener für ihn: »Montag den 7. September 1579 sind Matthes Bechtold von Neustadt vnd Agnes Bäuerin von Coburgk, da sie von wegen geübter Vnzucht und Hurerey Kirchenbuss gethan vnd der Obrigkeitt straffe mit gebührlichen vnd willig gehorsam vff sich genommen, in der Büttelstube copulirt vnd ehelichen zusammen gegeben worden, auf das in ihr Kindlein, mit welches geburt die Mutter alda vberfallen, also cohenestirt, vnd von allen vnehren erledigt würde.«[92]

Die Kirchenbussen waren, wie ich bereits bemerkte, ungleich empfindlicher als die Strafen der Sittenpolizei. Personen mit derartigen Delikten mussten vor Beginn der Messe mit einem weissen Stabe in der Hand oder Strohkränzen auf dem Kopfe, das Mädchen in Konstanz ausserdem mit einem Strohzopf vor der Kirchthüre stehen; in Rottenburg der Verführer in einem Strohmantel an drei Sonntagen in der Kirche sein. In den Dörfern oberhalb Rottenburgs musste er seine Liebste in einem Karren herumfahren, wobei die Jugend und die lieben Nächsten das Paar mit Schmutz bewarfen, ehe es von der Kanzel herab öffentlich seine Busse auferlegt erhielt.[93] In gewissen Fällen wurden die Dirnen ausgepeitscht und des Landes verwiesen.