Darum war es im 15. und 16. Jahrhundert hier und da Gewohnheit, den Mädchen, die sich nicht betrugen, wie sie sollten, von Amts wegen einen Schleier zuzustellen. So geschah es in Altenburg, in Wittenberg, wo man laut Ratsrechnung »zwey newe schleyer, so zwein beschlafenen meygden geschickt«. Nach der Rottweiler Hochzeitsordnung von 1618 durfte eine nicht mehr reine Braut beim Kirchgange keinen Kranz, sondern einen Schleier aufhaben, wie es das Mägdlein im Volksliede fürchtet. Deshalb haben die Augsburger Freudenmädchen den mit einem Streifen besetzten Schleier zu tragen, da »sie nicht dorffte barheitig gehen«, wie sprödere Mädchen. In Köln sollten sie 1389 rote Schleier (welen) haben, »up dat man sei kente vor andern vrawen«. In Altenburg war ihnen und der Frau des Scharfrichters, der »czuchtigeryn« aufgegeben, gelbe Läppchen auf dem Schleier zu befestigen, gleichwie in Leipzig, wo der gelbe Fleck von der Grösse eines Groschens sein musste. Diese gelben Schleier waren natürlich den Frommen im Lande ein Dorn im Auge, denn das verhasste Gelb war die Farbe der Galanterie seit der römischen Kaiserzeit her, wo die Modedamen Romas das gelbblonde Haar für allein schön erklärt hatten. Gelbe Stirnbänder und Schleier galten vom 12. bis 15. Jahrhundert für besonders modisch, sie kamen aber bald in Verruf, weil sie besonders gern von Halbweltlerinnen angelegt wurden. Sonst hätte Berthold von Regensburg nicht den Weibern predigen können: »Aussätzig am Kopfe sind die Frauen, die sich gar so sehr putzen an den Haaren und mit Binden und Schleiern, die sie gelb färben wie die Jüdinnen und Dirnen, die auf dem Graben streichen und wie die Pfaffenmenscher; niemand ausser diesen soll gelbes Gebände tragen.«[138] »Desgleichen tragen sie – die Dirnen – auch gäle Schleier, so gleich den hellischen Flammen sein; dieselben streichen und stercken sie zu offtermal, damit sie der hurenspiegel desto bass mögen zieren und herauss schmucken,« eifert Geiler von Kaisersberg.
Beabsichtigte die Obrigkeit eine ihr unziemlich dünkende Mode aus der Welt zu schaffen, so wurde sie einfach den Stadtdirnen, dann weiters den weiblichen Angehörigen des Henkers, Pfaffenmägden und Jüdinnen aufgezwungen. Die Zittauer Kleiderordnung von 1353 enthält eine derartige Bestimmung. »Auch wollen die schoppen (Schöffen), dass keine Frau Kögel tragen solle noch keine jungfrauen, es seien dann züchtigers und henkersmägde – die unter der Gewalt des Scharfrichters stehenden Stadtdirnen – denen erlauben und gebieten die herren Kögeln zu tragen.« Zuwiderhandlungen gegen diese Kleiderordnungen zogen Stäupung, Stadtverweisung auf eine gewisse Zeit oder aller Kleider entblösst am Pranger ausgestellt werden, nach sich. Diese Bestrafung der Dirnen zeigt die ihnen entgegengebrachte Verachtung; denn selbst die grösste Übelthäterin ehrlichen Standes setzte man nicht entblösst den Blicken und der Roheit des Pöbels aus. Daher ist es nicht dem Anstandsgefühle zuzuschreiben, wenn man die Bordelle, ebenso wie die Lazarette, die Büttelei und die Ghettos, nach abseits der Verkehrsadern belegenen Örtlichkeiten verwies. In Hamburg durften »wandelbare Frauen« an keiner Kirche und in keiner zu einer Kirche führenden Gasse hausen.[139] Die Strassburger Verordnung vom 9. Oktober 1471 schärft aufs neue das alte Gesetz ein: »das alle hushelterin, spontziererin und die so offentlich zur unee sitzend oder buolschaft tribent, wo die in der stadt sessent, soltent ziehen in Bickergasse, Vinckengasse, Gröybengasse, hünder die muren oder an ander ende, die inen zuogeordent sint.«
Meist lagen die öffentlichen Häuser hart an der Stadtmauer, so in Würzburg und Frankfurt, oder an abseitigen Plätzen, an denen kein Markt abgehalten wurde, und die sonst weiter keine Hauseingänge besassen.
Nach den Bordellordnungen sollten die Freudenhäuser meist eine Stunde vor Mitternacht geschlossen und bis zum Einbruch der Nacht verschlossen gehalten werden, ebenso an den Vorabenden der Sonn- und Feiertage, wie an diesen selbst, wenigstens vormittags. Alle Männer hatten sich bei Schliessung zu entfernen bis auf jene, die die Nacht bei den Mädchen zubringen wollten. Ehemännern, Geistlichen und Juden war, wie bereits oben erwähnt, der Eintritt verwehrt, ebenso minderjährigen Knaben. Recht befremdlich mutet es an, wenn die Ulmer dem Ruffian befehlen müssen, Knaben von 12-14 Jahren nicht mehr im Hause zu dulden und wenn sie kommen sollten, sie mit Ruten aus dem Bordell zu treiben.
Über das Treiben in den Häusern sind aus naheliegenden Gründen nur spärliche Berichte vorhanden. Einer dieser wenigen ist die kurze Tagebuchaufzeichnung Fritz Schickers über seine Erlebnisse auf dem Reichstage zu Konstanz vom Jahre 1507.
»Ich ging eines Tages ins Freie und wandelte am See hin und her. Da begegnete mir des Herzogs Georgs Schreiber. Der nahm mich bei der Hand und sagte: ›Willst du mit mir gehen?‹ Fragte ich: ›wohin?‹ Antwortete er: ›wo hübsche Mädchen sind.‹ Wusste ich nicht, was ich antworten sollte und ging mit. Kamen wir in ein Wirtshaus, da sassen vielerlei Dirnen, wohl angetan, und hatten Blumen in den Händen und sahen uns lächelnd an. Wir aber liessen uns Wein geben und ich verfiel in tiefe Gedanken. Da kamen die Musikanten des Bischofs von Augsburg und spielten ganz lustig auf zum Tanze. Alsobald wurden die Dirnen ergriffen und fingen an zu tanzen. Die jungen Gesellen riefen mir zu, auch mitzutanzen, aber ich entgegnete: ›dessen bin ich nicht kundig.‹ Da setzte sich zu mir eine Dirne, reichte mir eine Blume, und sagte: ›wenn du den Tanz nicht liebst, was liebst du denn?‹ Sprach ich: ›eine Jungfrau.‹ Darauf sie: ›eine allein? Das ist nicht recht. Die anderen wollen auch nicht verachtet sein. Und hier bist du in der Fremde, sie weiss es ja nicht. Kommst du heim, ist alles wieder gut.‹ Da merkte ich wohl, was sie wollte, und bestellte noch mehr Wein, als wollte ich bleiben, ging aber und kam nicht wieder.«
Der blöde Schäfer hat wahrscheinlich dem Abenteuer nur deshalb einen solch harmlosen Abschluss gegeben, weil er fürchtete, sein Tagebuch einmal in den Händen der von ihm geliebten »Jungfrau« zu sehen. Weniger skrupulös waren andere, so ein Abgeordneter des Frankfurter Rates, der in Köln »zv den Frauen ging« und gewissenhaft seine dortigen Ausgaben verbuchte. Gleich ihm ein Strassburger Beamter, den sein Besuch auf »30 Pfennig« zu stehen kam. Ja, das Leben war damals billig! Man verargte übrigens den Junggesellen keineswegs den Besuch der Frauenhäuser, wenn sie nicht schon anderweitig gebunden waren. In Frankfurt a. O. lagen z. B. die Patricier tagein, tagaus im Bordell, ohne ein Hehl daraus zu machen. Der Aufenthalt im Bordell galt eben als eine Zerstreuung, die man der Jugend gerne gönnte.
Wenn es zufällig nicht gerade untersagt war, bestand eine Hauptaufgabe der Freudenmädchen darin, Kunden in das Haus zu ziehen. Sie standen zu diesem Zwecke bekleidet à la Lucas Kranach in den nach der Strasse führenden Fenstern, und »Etlichen lockend sij mit pfiffen, Dem andern guckend sij mit griffen, Dem drytten mit eym Facilett – Taschentuch –, Den andern sij gelocket het Mit wyssen (weissen) schuhen, wyssen beynen, Dem mit ringlin, kreutzen, meyen.«[140] Also mit Blumen, die den Dirnen ebenso zubehörig waren, wie die Schleier.
Den alten Holzschneidern bietet die Parabel vom verlorenen Sohn häufig Gelegenheit, Bordellscenen darzustellen, so Hans Sebald Beham, M. Treu u. a. m. Gewöhnlich schliessen derartige Bilderreihen mit der gewaltsamen Entfernung des verlorenen Sohnes aus dem Freudenhause, der, nachdem er sein Erbgut im offenen Hause verprasst hat, nackt auf die Straße geworfen wird. Manchmal fliegt ihm noch der anrüchige Inhalt eines Geschirres nach.
Interessant übrigens dürfte die Thatsache sein, dass schon das Mittelalter die edle Zunft der Zuhälter kannte und nach ihrem vollen Wert zu schätzen wusste; denn eine Nürnberger Ordnung untersagt den öffentlichen Mädchen, zur Vermeidung von Streit, »sundere Bulschaft, die sy nennen ire liebe menner«, zu haben. In Frankfurt a. O. fristete ein vormals reicher Patricier, Hans Rakow, als Zuhälter einer Dirne, Agnese Schilling, sein Leben, wie Oskar Schwebel in »Renaissance und Rococo« (S. 77) erzählt.