Sol. Sie denken nicht einmal daran; denn sie vertrauen einander und leben in gutem Glauben, frei und redlich, ohne Trug und Untreu, sie wissen auch von keiner Hinterlist.[167]

Die Lust am Bade war derart in allen Bevölkerungsschichten gemein, dass man allerorts Stiftungen errichtete, deren Erträgnisse zu Badegeldern für Arme verwendet wurden. Nach sächsischem Stadtrecht konnte der wegen eines Totschlags angeklagte Verbrecher nach Vergleich mit den Verwandten des Erschlagenen statt zum Tode, zu einer Geldbusse oder zur Verabreichung von Seelenbädern, d. h. Bädern zu Ehren des Umgekommenen, die den Stadtarmen zu gute kamen, verurteilt werden.[168] Das Speierer Domkapitel liess stets zu Martini und am Faschingsdienstag ihren Dienern und deren Familien ein Freibad bereiten, ebenso der Bader von Böblingen den Armen, wofür er zu jeder Zeit im Walde umsonst Holz fällen durfte. Mathilde, Kaiser Heinrichs I. Frau, liess jeden Sonnabend ein Bad für Dürftige und Reisende herstellen, wobei sie selbst half. Markgräfin Mathilde von Tuscien und die heilige Elisabeth bewiesen ihre Frömmigkeit durch das Baden Aussätziger, denen sie nach dem Bade ihre eigenen Betten zur Ruhe überliessen. Den Dienern, Handwerksgesellen und Taglöhnern reichte man statt Trinkgeld das Badegeld, und bei besonders freudigen Anlässen gab man ihnen Freibäder. In manchen Orten, so im Dörfchen Huisheim in Schwaben, hatte um 1500 der Bader jedem, gleichviel ob Weib oder Mann, der zu »gottz tisch gaut«, einen Kübel mit warmem Wasser und eine Badehaube zum Gebrauche bereitzustellen.

Die Parias des Mittelalters, die Juden, waren mit wenigen Ausnahmen, wie von jeder anderen Gemeinschaft mit ihren christlichen Nebenmenschen, so auch vom Besuche der Bäder ausgeschlossen. Nicht einmal einladen zu einem Bade durfte man sie, ebensowenig wie »zue kainer prauttschafft noch zu kainer wirttschafft«. Da aber auch sie dasselbe Reinlichkeitsbedürfnis hatten, wie die Christen, und ihren Frauen mindestens eine Reinigung im Monat von ihrem Ritus vorgeschrieben war, so bauten sie sich in den Ghettos eigene Bäder. Eines der ältesten dieser Judenbäder ist wohl das einst viel bewunderte, auf das zweckmässigste eingerichtet gewesene Frauenbad zu Worms[169]; andere Badeanlagen aus dem 12. Jahrhundert in den den Juden eingeräumten Stadtteilen finden sich noch in Speyer, Andernach, Friedberg in Hessen. Nach den Nürnberger Polizeigesetzen, die dem »Jud oder Judein« das Baden in der »Judenpatstuben« verordnet, muss im 13. Jahrhundert auch das Nürnberger Ghetto seine Badeanstalt besessen haben. In Augsburg erscheint sie um 1290. Bei den strengen Religionsvorschriften der Juden wird in den Bädern die Trennung der Geschlechter durchgeführt worden sein, umsomehr, als das unreine Weib sich erst durch das monatliche Bad zu reinigen hatte, eine Berührung vor und im Bade daher als Sünde gegolten hatte, andererseits sogar in den Synagogen die Männerabteilung ganz abseits von jener der Frauen lag. Überhaupt zeichnete die mittelalterlichen Juden eine exemplarische Sittlichkeit aus, was Freund und Feind gleichmässig bestätigen.

Das ganze Mittelalter hindurch erhielt sich die von Nürnberg und Regensburg ausgegangene Sitte, dass ein Brautpaar vor, manchmal auch erst nach der Trauung mit dem ganzen Gefolge ihrer Sippe und der Gäste zu Bade zogen, die Hochzeitsgäste beladen mit den vom Brautpaar erhaltenen Badekappen und Bademänteln.

Einen solchen Hochzeits-Badezug im alten Berlin schildert Streckfuss[170] wie folgt: »Nach dem Austausch dieser Geschenke ordnete sich die Gesellschaft, um sich in das Bad zu begeben; man machte, wenn die Wohnung des Brautvaters dem Krögel zu nahe lag, oft einen Umweg durch die vornehmsten Strassen, um dem zahlreich versammelten Volke länger das Vergnügen des Zuschauens zu gewähren. Dem Zuge voran schritten die Musikanten, welche sich bestrebten, ihre lustige Hochzeitsweise so laut und geräuschvoll wie möglich zu machen. Ihnen folgten die Gäste, zuerst die Frauen mit ihren neuen Schuhen – ein Geschenk des Bräutigams – dann die Männer mit den Badehemden über der Schulter. Bald vor, bald neben dem Zuge liefen die Lustigmacher, die bei keiner grossen Hochzeit fehlen durften und welche die Aufgabe hatten, durch die tollsten Possen die Heiterkeit der Gäste und des zuschauenden Volkes zu erregen. – Je toller, je besser, niemand durfte dabei etwas übel nehmen, auch wenn die Scherze stark handgreiflich wurden. Prügelte der Narr irgend einen der Umstehenden mit seiner Pritsche, oder traf er gar beim Radschlagen diesen oder jenen mit dem Fuss an die Nase, so lohnte ein schallendes Gelächter den feinen Witz; häufig bedienten sich auch die Spassmacher grosser Düten mit Kienruss, um besonders den jungen Mädchen das Gesicht zu schwärzen. Jede solche Heldenthat wurde durch das allgemeine Gelächter belohnt.

Im Badehause teilte sich die Gesellschaft; meist war sie zu gross, als dass die beiden geräumigen, gewölbten Badezimmer die sämtlichen badenden Gäste auf einmal hätten fassen können; nur ein Teil konnte baden, der andere erlabte sich während dessen, bis an ihn die Reihe kam, mit einem guten Frühstück, zu welchem der Bader bei solchen Gelegenheiten eingerichtet war.«

Also auch bei Brautbädern badeten beide Geschlechter zusammen, denn nur wenn die Gesellschaft zu gross war, teilte sie sich in mehrere Partien, und ob diese Trennung nach Geschlecht erfolgte, davon sagt weder unser Gewährsmann, noch sonst eine Quelle etwas. Hingegen bezeugen andere Nachrichten, dass es bei und nach den Brautbädern nicht immer schicklich hergegangen sei, so das Zittauer Rats-Edikt von 1616: »Als denn vormals dy jungen gesellen nach dem bade widir (wider) gute sitten in badekappin und barschenckicht (mit blossen Schenkeln) getanzt haben, wil der Rath das fortureh (hinfort) kein mans bild in badekappen odir barschinckicht tantzen solle.«

Die Syphilis war, wie den Frauenhäusern, auch der Ruin der öffentlichen Badestuben. Als Ansteckungsherd der Krankheit wurden sie vom Anfang des 16. Jahrhunderts an immer mehr gemieden. Bereits im Jahre 1496 gebot deswegen der Nürnberger Rat »allen padern bei einer poen zehen gulden, das sie darob und vor sein, damit die menschen, die an der Newen Krankheit, malum frantzosen, befleckt und krank sein, in Irn paden nicht gepadet, auch Ihr scheren und lassen giengen, die Eissen und Messer, so sie bey denselben kranken Menschen nutzen, darnach in den padstuben nit mer gebrauchen.«[171] »Aber vor fünfundzwanzig Jahren,« sagt Erasmus von Rotterdam in seinen »Colloquia« (1612), »war in Brabant nichts beliebter, als die öffentlichen Bäder; die stehen jetzt alle kalt. Die neue Krankheit lehrt uns auf sie verzichten.«

In Gerolzhofen klagte der Rat schon 1445, dass, während früher zwei Badestuben in der Stadt jede wöchentlich viermal geöffnet und stets besucht gewesen sei, jetzt die eine kaum dreimal in der Woche hinlänglichen Besuch habe. In Stuttgart wurden im Jahre 1547 die öffentlichen Badetage von sechs auf zwei vermindert, desgleichen in Wien, Berlin, Nürnberg und anderen Plätzen. In Frankfurt wurden gegen Ende des 16. Jahrhunderts die Badestuben gänzlich geschlossen.

»Bade im Hause« oder das Baden in offenen Wässern war das einzige, das sich die ob der grauenvollen Krankheit erschreckte Menschheit ausser dem Besuch von Heilquellen noch gestattete. War der Gebrauch von Heilquellen bereits im deutschen Altertum nicht unbekannt, so kam er doch erst im 15. und 16. Jahrhundert in volle Blüte, wurde sogar in vielen Landstrichen zur Modesache. Eine Badefahrt zu unternehmen, gehörte zum guten Ton; im 18. Jahrhundert noch liessen sich Bräute die alljährliche Badereise im Ehekontrakt notariell zusichern.