Einen interessanten Beitrag zum Glauben an die Kraft dieser Weiberhaare findet sich in der Biographie der Magdalena Sibylla von Neitschütz, die ihren Geliebten, Johann Georg IV. von Sachsen, auf diese Weise an sich gekettet haben sollte[256].

Solange die weltliche Obrigkeit gegen derartige Zaubereien noch nichts einzuwenden hatte, ging es noch; aus Predigten und Konzilsbeschlüssen machte man sich blutwenig, denn kirchliche Strafen waren eben nur Ehrenstrafen, die sich schliesslich überstehen liessen, wenn sie auch hart genug trafen. So ordnete ein Pariser Pönitentiale an: »Wer Blut oder seinen virile um der Liebe oder einer anderen Sache wegen einem Mann oder einer Frau zu trinken giebt, soll drei Jahre büssen«[257], oder wenn, wie aus einem Fastnachtsspiele hervorgeht[258], alle diejenigen von der Kommunion ausgeschlossen blieben, die »zu essen geben oder in annder weiss machen, das leut schullen an einander liep oder feinter werden, und was solicher sach sein«, so konnte sich der Übelthäter immerhin noch, sei es durch Geldopfer oder eine andere vom Geistlichen auferlegte Busse, wieder reinwaschen. Anders stand dies aber in einer Zeit, wo der Hexenwahn die Gemüter ergriffen hatte, Laien und Pfaffen beiderlei Konfessionen in unersättlichem Blutdurste alles, was den Namen Weib führte, in unerhörtester Weise besudelten und »ad majorem Dei gloriam« zu Tode schleiften, nachdem sie vorher auf das schamloseste die Körper und die Gemüter der auf der Folter gefügig gemachten Opfer gebrochen; wo ein scheinheiliger Rechtslehrer, Benedikt Carpzow, sich in einem Atem und unter demselben Augenaufschlag rühmen konnte, dreiundfünfzigmal die ganze Bibel durchgelesen und zwanzigtausend Todesurteile gefällt zu haben, die zumeist arme Weiber, denen das Hirngespinst des grossen Leipziger Schurken nie ausgeführte Verbrechen angedichtet hatte, zur Einäscherung, im besten Falle zur Hinrichtung durch das Schwert verdammte, da war schon der Gedanke an ein Liebesmittel eine Anwartschaft auf den Tod, da er auf unzweifelhaften Verkehr mit dem Teufel hinwies. Mit ebenso stupender wie stupider Gelehrsamkeit hatte sich der jedes Gefühles bare Carpzow und mit ihm der ganze Schwarm Gottesgelahrter und Richter ein System zurechtgebaut, aus dem das erotische Moment in einer Teufelsfratze allenthalben hervorgrinste. »So sehr war durch den Einfluss des Teufelsglaubens die altgermanische Frauenverehrung, welche im Weibe ›etwas Heiliges‹ gesehen hatte, getrübt worden, dass unsere Altvorderen etliche Jahrhunderte hindurch es für möglich, ja für wirklich hielten, deutsche Mädchen und Frauen gäben Sitte und Scham, alles Hohe und Heilige, was der Mensch besitzen kann, für die widerliche Umarmung eines scheusslichen Bockes hin. Es dürfte doch schwer sein, auf dem ganzen Gebiete menschlicher Narrheit etwas aufzufinden, was an blödsinniger Gemeinheit dieser christlich-theologischen Phantasie nur halbwegs gleichkäme.«[259]

Vergessen war die abgöttische Verehrung, die man dem Weibe in der Jungfrau Maria dargebracht, vergessen die Achtung, die man der Mutter, der Hausfrau gezollt, das Weib war nur das unreine Gefäss, durch das, nach theologischer Weisheit, »die Sünde« überhaupt in die Welt gekommen, das daher teuflischen Einflüssen um so leichter zugänglich sein musste.

Da nun »die Teufel, die nicht zu zählen sind«, die Welt durchstreifen, um Menschen zu verführen und jeden zu ergattern, »die um ein sehr lange Zeit daher, über fünftausend Jahre, durch stete Uebung überaus klug und erfahren sind worden«[260], so wandten sie sich zuerst an die Frauen, um sie körperlich und seelisch zu verführen und sie zu Werkzeugen zu machen, durch die ihnen weitere Opfer zugeführt wurden.

Das Hauptmittel, die Weiber zu Hexen zu machen, bestand für den Teufel in der Buhlschaft. Um mit den Hexen geschlechtlich zu verkehren, besucht er sie in allerlei Verkleidungen in ihren Wohnungen. Bald tritt er als schwarz gekleideter Herr, bald als Mann mit Federhut, gelben Strümpfen und einem Esels- oder Pferdefuss, bald wieder als langer, schwarzer Mann mit Hörnern auf[261], oder er naht sich ihnen unter der Maske eines Junkers, Jägers, Reiters und unter den Namen Junker Hans, Voland, Hämmerlein, Federhanns, Schönhans, Peterlein, Federlein, Papperlen, Klaus, Grässle, Grünhütel oder ähnlichen.[262] Manchesmal aber suchte sich der Junker Hans auch ganz ausgefallene Örter zum Buhlen aus. Am 6. März 1604 wurde in Lauchstädt eine Zauberin, die Haferkastin nebst einer anderen Hexe verbrannt, die bekannt haben sollte, vom Teufel auf die Spitze des Roten Turmes zu Halle geführt worden zu sein, wo er ihr gedroht habe, sie hinunter zu stürzen, wenn sie ihm ihr gegebenes Versprechen nicht halte. Darauf sei sie ihm zu Willen gewesen und habe fünfmal mit ihm auf der Turmspitze Unzucht getrieben. Etwas Derartiges konnten Menschen, die sich ihrer fünf gesunden Sinne rühmten, für bare Münze nehmen!

Über die Art des geschlechtlichen Verkehrs ergehen sich die Werke Carpzows und das »aus frommem Wahnsinn und fanatischer Grausamkeit« bestehende Schandbuch des Ketzerrichters und Theologie-Professors Jakob Sprenger, der im Jahre 1489 mit Approbation der Kölner theologischen Fakultät gedruckte »Malleus maleficarum«, zu deutsch der Hexenhammer, in einer Breite, deren Unflätereien lebhaft an Liguoris Moraltheorie erinnern. »Der Autor schreibt wie ein Kerl, der etliche bordels ausgehuret hat«, sagt bereits Hauber von Sprenger.[263] Es sträubt sich meine gewiss nicht prüde Feder, diese mit behaglicher Ruhe vorgetragenen Schweinereien eines im Cölibate lebenden hochwürdigen Herrn auch nur andeutungsweise wiederzugeben.[264]

Aus den düsteren Gewölben, deren Kreuzbogen vom Gewinsel und Stöhnen der armen, gefolterten Kinder und Frauen widerhallten, drang viel, zu viel an die Öffentlichkeit, um nicht die Phantasie hysterischer und vom allgemeinen Wahne ergriffener Weiber derart zu erhitzen, dass sie alles das, was sie gehört, auch schliesslich selbst erlebt zu haben glaubten und sich im Wahnsinne Verbrechen bezichtigten, die sie kaum geträumt haben können. Sie geben unumwunden zu, was ihnen die Richter in den Mund legen, oder gestehen es, ausgeschmückt mit eigenen Zuthaten unter den Martern der oft menschlicher als die Richter fühlenden Henker. Fühllos wie die Quadern der Folterkammern wohnten diese Richter jahraus, jahrein jenen Greuelscenen bei, bis die Gewohnheit jegliches Gefühl in ihnen abstumpfen musste. Wenn die deutschen Richter auch nicht in den Zwischenakten eines Hexenprozesses Laute spielten und Inkulpantinnen tanzen liessen, ehe sie sie an den Holzstoss ablieferten, wie dies ein französischer Kollege that[265], so fanden sich doch auch in deutschen Gauen nichtswürdige Hallunken genug unter ihnen. Wenn sich unter der Regierung des Bischofs Heinrich Julius von Halberstadt-Braunschweig im 17. Jahrhundert anlässlich einer rebellischen Bewegung der Braunschweiger Bürger gegen den geistlichen Herrn folgendes zutragen konnte, wird es bei den Prozessen gegen die Unholdinnen keinesfalls besser, eher noch schlimmer hergegangen sein, wofür viele Gründe sprechen. In dem besagten Prozesse heisst es von den in der Marterkammer anwesenden Gerichtspersonen: »Sie trunken einander fleissig zu, dass sie auch so toll und voll wurden, dass sie einesteils eingeschlafen ... Etwan in die dritte Woche kamen sie wieder, und als sie nun in solcher Trunkenheit ihr gefasstes Müthlein ziemlichermassen ausgeschüttet, seyn sie für diesmal davongegangen ... Zum dritten male bin ich abermal in die peinliche Kammer gebracht u. s. w. und Hans Saub war so trunken und voll, dass er beim Tisch einschlief, und wann er hörte, dass ich etwas härter sprach, so wachte er auf und weisete mit den Fingern, sagend: Meister Peter, hinan, hinan mit dem Schelm und Stadtverräther und wenn er solches gesagt, schlief er wieder ein vor Trunkenheit. Ingleichen soffen die andern tapfer auch herum Wein und Bier, und wurden aus Trunkenheit und sonsten so verbittert, dass nicht zu sagen ...«[266] Das Martern und Foltern der Angeklagten war im Mittelalter ein derart unzertrennlicher Bestandteil des Gerichtsverfahrens, dass der Richter den Gedanken, ein Geständnis anders als durch die Folter zu erlangen, einfach nicht fassen konnte. Und bei den Unholdinnen erst, die nichts zu gestehen hatten, waren die Folterwerkzeuge unentbehrlich, denn ohne sie hätte es eben keine Hexenprozesse gegeben.

Bei Weibern, die sich dem Satan zu eigen gegeben, wäre Milde des Richters ein Verbrechen gewesen, das ihn vielleicht selbst in eine zweideutige Stellung gebracht hätte, darum suchte jeder einzelne genau nach der Schablone zu handeln. Lag es auch in seinem Belieben, die schauerliche Wirkung der Tortur zu erhöhen oder zu mildern, so brauchte er seine Macht doch kaum jemals zu Gunsten einer Hexe, ebensowenig wie er sich daran kehrte, die heuchlerische Vorschrift des Hexenhammers zu befolgen, bei der Tortur kein Blut zu vergiessen. Er war unumschränkter Herr in der Folterkammer und gebrauchte seine Macht oder missbrauchte sie, ganz wie es ihm beliebte. Hatte er jemanden freilassen müssen, weil seine Unschuld denn doch zu klar lag, so liess er eben den unschuldig Gepeinigten Urfehde schwören, sich niemals an ihm und den Seinen zu rächen. Bei einer Hexe war aber diese Gefahr für den Inquisitor nicht zu befürchten, denn kaum eine dieser Unthat bezichtigte Weibsperson entrann jemals dem Arm »der Gerechtigkeit«.

Schon vorm Beginn des Prozesses brach man die Seelenkraft der Angeklagten, die schliesslich so mürbe werden musste, dass sie sich schuldig bekannte, um durch den Tod von weiteren Quälereien befreit zu werden.

Ehe man die Hexe dem Richter vorführte, zog man sie splitternackt aus und untersuchte ihren Körper, ob sie nicht Zaubermittel bei sich führte, mit denen sie dem Richter Schaden zufügen könnte. Obwohl der Hexenhammer vorschrieb, diese Untersuchung von ehrsamen Frauen vornehmen zu lassen, so scherte sich in der Praxis kein Richter darum, sondern überliess die Wehrlose den Henkersknechten, die diese günstige Gelegenheit nicht vorübergehen liessen, sich tierisch an jungen Hexen, selbst unmündigen Kindern zu vergreifen und dem Teufel die Schuld zuzuschieben. Der wütende Hexenrichter Remigius, der sich in seiner »Daemonolatria« rühmt, binnen fünfzehn Jahren (1580-1595) in Lothringen achthundert Hexen eingeäschert zu haben, erzählt von einem seiner Opfer, Katharina genannt, sie wäre, obgleich noch ein unmannbares Kind, im Kerker wiederholt derart vom Teufel genotzüchtigt worden, dass man sie halbtot aufgefunden habe.[267] Wem hätten auch die Geschändeten die ihnen angethane Schmach klagen sollen, dem Richter? Der wusste doch, dass alles, was die Hexe sprach, Lüge und Blendwerk der Hölle sei, oder ihren Beichtvätern, »gleichviel ob katholisch oder protestantisch, die die gefangenen Hexen in den Kerkern aufsuchten und, anstatt ihnen Trost und Mut zuzusprechen und durch das Gebet für ihren Martergang zu stärken, sie mit allen möglichen Kreuz- und Querfragen in Fallen zu locken suchten; ihnen das Gewissen beängstigten; sie zu falschem Geständnisse zwangen? Diese gemeine, niederträchtige Pfaffenbrut war gefährlicher als die Henkersknechte und Inquisitoren resp. Richter. Denn selbstverständlich hing sich ein bis zu Tod geängstigtes Weib mit aller Gewalt an den Seelensorger; suchte bei ihm Trost und folgte seinem Rate. Musste ein solch armes Wesen nicht von Sinnen kommen, wenn sie sogar von dem Manne, den sie als heilig und fromm verehrte, als Hexe betrachtet wurde? Und wie er ihr ins Gewissen redete! Wie er, wenn sie bekennen würde, ihr von Heil und Rettung, von Gnade und Barmherzigkeit vorpredigte! Jede verfängliche Aussage, die ein so verzweifeltes Weib fallen liess, nahm der Beichtvater zu Protokoll. Hatte er genug aus der Unglücklichen herausgepresst, so gab er dem Richter genauen Bericht. So kam es, dass der Richter bereits das ganze Untersuchungsprotokoll, die ganze Beweisaufnahme in den Händen hatte, ehe er überhaupt die Hexe verhört hatte. Er hatte somit leichte Arbeit, indem das Verhör seinerseits nur kurze Zeit in Anspruch nahm, das übrige that die Folter.«[268]