Doch noch eine zweite Entwürdigung hatte die Hexe vor dem Richter durchzumachen. Man schor ihr jedes Haar am Körper ab, um eines jener Teufelsmale, Stigma, zu entdecken, mit dem der Satan alle Weiber kennzeichnete, die er als Buhlerinnen gebraucht. Fand man einen Leberfleck, ein Muttermal oder eine Warze, so stach der Henker mit einer Nadel darein, um seine Empfindlichkeit zu prüfen. Schmerzte der Stich nicht, dann war die Teufelsliebe erwiesen, im anderen Falle hatte der Teufel der Hexe das Mal empfindlich gelassen, um die Richter zu täuschen. Fehlte ein solches Mal gänzlich, so hatte es der Teufel verwischt. Gestand nun die Hexe, eingeschüchtert durch die Aussicht auf die Tortur, oder getäuscht von lügenhaften Vorspiegelungen des Beichtvaters oder des Richters, dann war sie verloren. Leugnete sie, dann unterwarf man sie der peinlichen Frage, die mit der amtlichen Formel begann: »Du sollst so dünn gefoltert werden, dass die Sonne durch dich scheint!« Diese Drohung war keine leere, und die Feder sträubt sich, all das Entsetzliche niederzuschreiben, was man nun mit den armen, schwachen Weibern vornahm. Mädchen im zartesten Kindesalter, sieben-, acht-, zehn- und zwölfjährige Mädchen[269], schwangere Frauen[270], sechzig-, selbst achtzigjährige Greisinnen, sie alle verliessen verbrannt, zerrissen, mit gebrochenen Gliedern, aus hundert Wunden blutend die Folterkammern.
Alle Bande des Blutes löste der unglückselige Wahn. Wolf Rossmann, ein Bauer zu Amorbach, gab seine eigene Mutter als Hexe an.[271] Vielleicht um sich ihrer zu entledigen, wie es Männer mit ihren Frauen thaten, Brüder mit Schwestern, denen sie das Erbe missgönnten, selbst Väter mit ihren Töchtern.
Und der ewig wiederkehrende Punkt bei allen Hexenprozessen ist geschlechtlicher Natur, in allen den vielen Protokollen, die auf uns gekommen sind, kehrt er, wenn nicht als Teufelsbuhlschaft allein, so in irgend einer anderen Form neben dieser wieder. Ein solches Protokoll, herausgerissen aus hundert beinahe gleichen, möge hier stehen. Es stammt aus dem Jahre 1572 aus der Umgebung von Trier und wird von Dr. Hennen mitgeteilt. Eine gewisse Eva, eine überführte Kindesmörderin aus dem Dorfe Kenn ist beschuldigt, mit dem Höllenfürsten Umgang gehabt zu haben. Sie besässe die Kunst zu hexen und hätte einen Knecht auf dem »grünen Haus« verzaubert, dass er in Liebe zu ihr entbrennen sollte. Die Angeklagte antwortete, dass sie die Zauberkunst nicht verstände. Sie hätte nur dem Zymmerhansen, dem Knecht, einen Ring gegeben; dieser hätte ihr versprochen, sie einst zu ehelichen. Das war das kurze Verhör. Die Folter wurde vorläufig nicht angewendet. Die Angeklagte wurde hierauf ins Gefängnis abgeführt.
An demselben Nachmittage wurde sie nochmals dem Amtmann, Schultheissen und zwei Schöffen vorgeführt. Sie verharrte auf ihrer Aussage, dass sie nichts von Zauberei verstünde. Nun wurde sie den Henkersknechten übergeben, die sie auf die Folter spannten.
Das unsinnigste Zeug brachte sie infolge der wahnsinnigen Schmerzen vor. Sie zog andere mit ins Unglück, einen Mann und drei Frauen, da sie, um nur sobald als möglich von den Folterqualen befreit zu werden, andere angab, von denen sie die Hexerei gelernt haben wollte. Von der einen behauptete sie, dass diese ihres (Evas) Mannes Mannbarkeit durch Zauberei genommen habe; von einer zweiten Frau sagte sie, dass diese ihr das Zaubermittel, wie man einen Mann an sich fesseln könnte, gelernt hätte, indem man nämlich einige Tropfen Blutes in einer Birne dem Betreffenden zu essen gäbe. Dies hätte sie nun auch mit dem Zymmerhansen so gemacht.
Die Folter wurde noch verschärft. Da rief Eva vor Schmerz aus, man sollte sie nur loslassen, sie wollte die Wahrheit eingestehen. Sie könnte zaubern.
Als man mit Foltern nachliess, gestand sie, dass sie von jener Frau, der sie die Entmannung ihres (Evas) Mannes zuschrieb, das Zaubern gelernt hätte. Sie teilte nun dem Amtmanne mit, wie sie durch die betreffende Frau, die Barbara hiess, mit dem Teufel zusammengekommen wäre; wie sie Gott abgeschworen und den Teufel verehrt hätte mit den Worten: »Ich sage Gott ab und dem Teufel zu und soll sein Eigen sein.«
Ferner gestand sie ein, mit dem Teufel etlichemal zu schaffen gehabt zu haben, Vieh und Menschen bezaubert, Unwetter heraufbeschworen zu haben. Die von ihr Bezichtigten erlagen gleichfalls unter der Anklage.[272]
Der Raub der Mannheit, dessen Eva die eine Hexe beschuldigte, wurde durch »das Nestelknüpfen« erreicht, vermittelst Schürzung eines zauberischen Knotens an einer der Hosennesteln eines Ehemannes, diesen zeugungsunfähig zu machen, doch gab es auch noch viele andere, mehr oder weniger blödsinnige Mittel, gegen die man sich aber auf gleich sinnreiche Weise schützen konnte, so nach der »gestriegelten Rockenphilosophie«, wenn der Bräutigam, bevor er in die Kirche zur Trauung geht, das Bierfass anzapft und den Zapfen während der Trauung bei sich trägt und andere ähnliche mehr, von denen Scheibles Sammelwerke »Das Kloster« und »Das Schaltjahr« eine reiche Blütenlese geben.
Rossberg'sche Buchdruckerei, Leipzig.