Ich sprach diese Gedanken aus, die mir oft auf Reisen und zu Hause im Herzen umgingen. Ich hatte die Künstlernot nicht bloß bei Hunderten von jungen heranwachsenden Künstlern in vielen Städten Europas vor Augen, auch meine eigenen Notstunden vergangener Jahre gaben mir diese Gedanken ein. Hunderte von Gesprächen habe ich gehört und hundertmal rastloses Fragen, wie den jungen heranwachsenden Künstlern am besten geholfen werden könne, damit sie die Welt in Tiefen und Weiten erleben und doch, in der Heimat festwurzelnd, ihrer großen Lebensaufgabe, die an sich mühevoll genug ist, ohne Armutsleiden gerecht werden könnten.

Ich will nicht sagen, daß alle Künstler das Reisen nötig haben. Manche werden zeitlebens ihre Scholle nicht verlassen wollen. Aber das werden die wenigsten sein. Ich glaube, daß jedem Künstler in der Jugend der Drang innewohnt, wenn nicht alle Weltteile, so doch die Heimat auf freien Reisewegen und die äußerste Heimat, die Kolonien, ebenfalls auf freien Reisewegen erleben zu wollen.

Und die Mittel, dieses zu erreichen, sind nicht so ungeheuerlich und nicht so unmöglich unerschwinglich für ein Volk, wenn man den Plan verfolgen würde, für die Künstler freie Reise auf den Staatsschiffen und freie Reise auf den Staatseisenbahnen einzurichten, und wenn man es durchsetzen würde, mit Errichtung von Unterkunftshäusern in den Großstädten und mit Errichtung von Heimathäusern in den Heimatsorten den betreffenden Künstlern das Wandern und das Wohnen und die Verpflegung zu erleichtern. —


Der arme Sigbjörn Obstfelder starb schon bald. Er wurde nur einige dreißig Jahre alt. Not, Gram, Unterernährung machten, daß er hinsiechte und lebenswiderstandslos wurde, und die erste größere Krankheit, die ihn traf, raffte ihn fort. Nachdem der Arme noch die Schrecken einer unglücklichen Ehe erlebt hatte und von der Frau, die er liebte, tägliche Verachtung ertragen mußte, weil er sie nicht ernähren konnte, wurde er todkrank und starb. Die Norweger sehen Obstfelder heute noch als einen ihrer tiefsten Lyriker an, die die Neuzeit hervorgebracht. Der Dichter des Elends und der Traurigkeit ist er gewesen und geworden durch das Elend, das heutzutage jeden armgeborenen Dichter verfolgt. —

Die meisten Völker haben ein Gesetz gemacht, das die Nutznießung der Werke eines Künstlers nur bis dreißig Jahre nach seinem Tode den Nachkommen des Künstlers gewährt. Die Nationen, die sich also ein Nationalrecht auf das Lebenswerk ihrer Künstler zugesprochen haben, haben das Eigentum eines Menschen nach dreißig Jahren als vogelfrei erklärt und als der Nation zugehörig. Die Völker, die dieses Gesetz gemacht und dieses Recht sich zueigneten, haben damit öffentlich kundgetan, daß der Künstler kein außer der Nation und außer dem Volksinteresse stehender Mensch ist.

Und es ist darum nicht bloß anständig, sondern gerecht, zu fordern, daß das Volk, das sich durch den Künstler später auf Jahrhunderte bereichert fühlt, eine Vorausvergütung auf diese zu erwartende Nationalbereicherung dem Künstler bei Lebzeiten zukommen läßt. Und zwar in der Weise, daß die Nation dem Künstler die Arbeit und die Aufnahme von Lebenseindrücken erleichtert. Jedes Künstlers Heimatstadt soll angewiesen sein, den Künstler, der ihr einst Ruhm bringt und ihr einen geistigen Besitz hinterläßt, nicht bloß gnädig zu besolden, sondern diese Stadt soll dem Künstler einen Ehrenunterhalt bieten. Denn angeborenes Künstlertum berechtigt den jungen Künstler, einen Ehrensold zu erwarten und zu empfangen.

Der Einwand, daß soundso viele junge Kräfte vielleicht der Nation keinen Reichtum zurücklassen, indem nach ihrem Tode ihre Werke vielleicht nicht einmal von dreißigjähriger Bedeutung sind, dieser Einwand wird dadurch hinfällig gemacht, daß ein einziger großer Künstler jene hundert und mehr umsonst vom Staate ernährte Künstler aufwiegen würde.

Goethes Geist ist in der deutschen Nation so selten wie Bismarcks Geist und Moltkes Geist. Aber deshalb ernährt man doch viele Offiziere und Staatsbeamte, wenn diese auch keine Bismarcks und Moltkes werden, und bietet ihnen Ehren und Unterhalt, Wohnung und Altersversorgung. Und soviel wie diese Beamtenschar, die der Staat heute ernährt, Versorgungsgelder beansprucht und Würdegelder, soviel wird im Verhältnis nie der Künstler dem Staat kosten. Denn die echten Künstler werden von der Natur vereinzelt geboren und können nicht durch Schulen gezüchtet werden wie Beamte und Offiziere! Also werden sie nie in Massen da sein. Aber die Werte, die hundert von tausend Künstlern hinterlassen, sind immer unschätzbarer und unbezahlbarer als die Werte, die hundert Beamte von tausend Beamten auf Hunderte von Jahren der Zukunftsentwicklung des Nationalgeistes schenken können.

Außerdem soll der Künstler — und jeder echte Künstler wird es so wollen — nicht in Protzerei und Großtuerei vom Staate großgepflegt werden. Sondern es soll ihm verholfen werden zur Bewegungsfreiheit und Heimatsruhe, und es soll ihm Schutz vor Nahrungs-, Gesundheits- und Verpflegungssorgen gewährt werden. Dieses Wenige aber soll ihm in gediegenster und ehrendster Weise zugesprochen werden. Denn des Künstlers Leben, auch des jüngsten künstlerischen Anfängers, bedeutet, sowohl wie seine Werke nach seinem Tode, ein Ehrengut für die Nation.