Ein bescheidenes Haus, ein bescheidener Garten, eine bescheidene Einrichtung, gesundheitlich und sauber im Stand gehalten, eine bescheidene Küchenkost sollte jeder Künstler in seiner Heimat für sich finden, neben dem freien Reisen durch die Länder. Und laßt dann bei ihm seine Frau oder seine Familie, seinen Vater, seine Mutter, oder eines seiner Geschwister weilen, die um ihn sorgsam sein wollen. Denn bedenkt, daß der Künstler immer im Geiste weltfern leben muß, um echt im Geist und Gefühl zu schaffen. Und bedenkt, daß ein Künstler ein wenig Schutz um sich braucht, weil der Geist immer leichter zu gefährden ist als der Körper.

Ihr erlaubt doch euren Generälen und Offizieren, euren Ministern und Beamten, euren Lehrern und protestantischen Geistlichen, daß sie ihre staatliche Wohnung haben, worin sie mit ihrer Familie hausen. Seid nicht engherzig und gönnt euren Künstlern dasselbe, was ihr diesen Männern, die der Staat benötigt, bietet.

Jede Stadt sollte eine Jahressumme aussetzen für jeden ihrer Künstler, der Geburtsrecht in ihr hat. Jede Stadt wird so die Heimatkunst und dadurch die nationale Kunst bereichern helfen.

Der Künstler soll in seiner Heimatstadt seinen Erdfleck haben, sein Stück Vaterland und sein Heimatdach, wo er zu jeder Zeit, wenn er, bereichert von Wissen und Erleben, sich zurückziehen will, für kurz oder lang einen Ruheplatz zum Ergründen und Ausarbeiten seiner Eindrücke finden kann; einen Ruheplatz, wenn er krank ist, und einen Ruheplatz, wenn er alt ist.

Die flüchtige Hast, die viel unreifes Schreiben erzeugt und einen Wust von Büchern gebiert, durch die das Volk kaum den Weg aus nebensächlichen Werken zu hauptsächlichen Werken finden kann, wird wegfallen, sobald der Künstler immer wieder weiß, daß seine Stadt und zugleich die ganze Welt frei vor ihm liegt. Wenn er weiß, daß er frei, kostenlos wandern und zurückkehren darf, sobald er es verlangt, und überall standesgemäße Unterkunft findet.

Jeder Künstler muß wissen, daß er unermeßliches Vertrauen genießt, weil er mit dem kleinsten Buch, mit einem einzigen Gemälde, mit einem einzigen Musikstück Unermeßliches, Hoheitsvolles seiner Heimat geben kann, Höheres, als jemals Pfarrer, Lehrer und Beamte ihrer Heimat und ihrem Volke zu geben vermögen.

Dann wird mancher Künstler nicht gezwungen werden, manchem erniedrigenden bürgerlichen Zeitgeschmack zu huldigen, des täglichen Brotes und des Lebens zuliebe. Er wird stark werden durch die Heimat, die er bis zu seinem Lebensende als sicheren Lebensgrundstein spürt.

Es sollten sich Vereine bilden, die Einzelhäuser und Atelierhäuser und Unterkunftshäuser den wandernden Künstlern bauen.

Die Echtheit eines solchen mit Bewußtsein gepflegten Künstlertums wird das nationale Leben eines Volkes so verinnerlichen, daß davon die Völker, geistig gekräftigt und geistig erfrischt, sich in jeder Beziehung tatkräftiger fühlen werden. Denn durch die Würdigung des Künstlers wird die höchste nationale Geist- und Gefühlsentfaltung gepflegt. So wie Nationen bis jetzt für ihre körperliche Erhaltung sorgten, indem sie Handelsministerien, Kriegsministerien, Ministerien der Kolonien und andere Ministerien gegründet haben, müßten sie auch ein Künstlerministerium aus tätigen Künstlern gründen, das an Bedeutung zum mindesten der Nation so wichtig sein müßte wie die Schulangelegenheiten, die kirchlichen und die militärischen Angelegenheiten.

Aber zuerst müssen die Städte und Orte beginnen, ihre schöpferischsten Söhne, die Künstler, die in ihnen geboren sind, heimatlich und in allen Ehren zu verpflegen. Die Städte sollen sich aber nicht einfallen lassen, dabei in einen Wetteifer zu verfallen und zu protzen mit dem Wohltun, denn damit schädigen sie die künstlerische Ruhe ebensosehr wie mit der Vernachlässigung der Künstler. Die Städte sollen nicht künstlerische Schlemmer und künstlerische Verschwender erziehen. Die Städte sollen den in ihren Mauern geborenen Künstlern unveräußerliches Hab und Gut auf Lebenszeit zur Verfügung stellen. Aber die Heimat soll den Künstler nicht durch verderbliche Üppigkeit verwöhnen und vernichten. —