1. 4. 15.
An die amerikanische Botschaft, Paris.
Im Namen und Interesse der in Casabianda unter Militärverwaltung internierten Zivilgefangenen erlaube ich mir folgendes vorzutragen:
Die in Casabianda internierten Zivilgefangenen sehen sich in der dringenden Lage, die Hilfe der nordamerikanischen Botschaft, deren Schutze sie unterstellt sind, anzurufen, weil ihre Behandlung dem hohnspricht, was sie selbst in Kriegszeiten als menschenwürdig anzusehen gewohnt sind. — Alle Repressalien, welche gegen sie ergriffen sind, wiegen nichts gegen das eine, die entehrendste aller Strafen, die Prügelstrafe in ihren Reihen. Die Prügelstrafe durch eine Reitpeitsche auf den bekleideten und nackten Körper ist ausgeführt durch drei französische Offiziere und ausgeübt an etwa acht Gefangenen durch dieselben Offiziere. — Der erste Fall der Prügelstrafe betraf einige Flüchtlinge im Kerker. Der zweite ist noch gravierender, er ereignete sich vor zwei Tagen, nachdem eine Beschwerde über den ersten Fall eingereicht worden war, und trug sich so zu: Sechs Gefangene, welche auf einem Fluchtversuche eingeholt waren, wurden morgens etwa drei Uhr am Tore von Casabianda durch zwei französische Offiziere des Lagers gezwungen, sich nackend auszuziehen, mit dem Revolver bedroht und gepeitscht. Dann mußten die armen Gefangenen ihre völlig durchnäßte Wäsche in den Arm nehmen, wurden den etwa 150 Meter weiten Weg zum Kerker heraufgetrieben, dort wiederum gepeitscht. Sie mußten im nassen Hemde, von Frost und Schmerzen fast erstarrt, im Kerker bleiben; erst heute ist ihnen Stroh und Unterzeug gegeben. — Ein Fluchtversuch, der von den Franzosen aus deutschen Lagern als Heldentat in französischen Zeitungen gepriesen wird, kann, von Deutschen ausgeführt, keine Schande sein und eine Strafe fordern, die bisher jeder Kulturstaat als unmenschlich aus seinen Rechtsbüchern ausgestrichen hat.
Eure Exzellenz bitten wir um schleunige Entsendung einer Kommission zur Feststellung unserer verzweifelten Lage und Bericht bei unseren Regierungen, da wir den augenblicklichen Stand für gefährlich erachten.
(gez.) Dr. M. Br....
Zugleich hatten Baron Weichs und Dr. Steinbrecher ihre Schriften verfaßt und sandten sie auf demselben Wege zum Kommandanten. Dessen erste Eingebung war, uns jeden auf 30 Tage, das Höchstmaß seiner Strafbefugnis, einzusperren.