Der Würzburger Bischof Philipp Adolf von Ehrenberg (1623–1631) ließ in den acht Jahren seiner Regierung 900 Personen verbrennen. Im Herzogtum Lothringen wurden in 16 Jahren 800 Hexen verbrannt. Was im ersten Falle die alleinseligmachende Kirche tat, ist im zweiten der hingebenden Frömmigkeit eines katholischen Fürsten zu danken[274].
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Das Buch des Kalvinisten Weier „de praestigiis daemonorum,“ mit dem er 1563 als erster Deutscher den Hexenwahn bekämpft; – wiewohl es stets Leute, selbstredend Laien gab, die den Wahn nicht mitmachten – wurde in Rom und anderwärts auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt. Der Verfasser selbst wurde von katholischer und von protestantischer Seite als Mitschuldiger und Genosse der Hexen verdächtigt. Er war nicht Theologe, sondern Arzt. Fast auf allen Gebieten sind ja gute Gedanken und Neuerungen nicht Zünftlern, sondern Außenstehenden zu danken. Die von Diefenbach in seinem „Hexenwahn“ angeführten katholischen Vorläufer Weiers sind, wie Riezler nachweist, sämtlich bona oder mala fide zu Unrecht genannt[275].
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Als Balthasar Bekker sein Buch „Verzauberte Welt“ 1691 herausgab, kostete ihn sein Auftreten gegen Hexenwahn und Teufel, den er nach der Bibel höchstens als einen machtlosen gefallenen Geist anerkennen wollte, seine Stelle. Christian Thomasius, der 1701 sein Werk „Theses de crimine magiae“ publizierte, wurde von Juristen und Theologen aufs heftigste angegriffen. Der gesunde Menschenverstand und die Liebe zum Fortschritt waren eben seit je nicht gerade die hervorragendsten Eigenschaften der Gelehrten- so gut wie der Handwerkerzünfte.
Die Leipziger theologische Fakultät (Neuer Pitaval, Band 32) hat gelegentlich des Teufelsbeschwörungsprozesses in Jena im Jahre 1715 folgendes Urteil abgegeben: „.... Wir halten dafür, daß bei diesem casu tragico singulari nicht nur auf die Exhalationes der angezündeten Kohlen, welche Menschen zuweilen naturali modo ersticken, sondern auch auf die causam primam, nämlich den gerechten und allgewaltigen Gott zu sehen, der je zuweilen dem Satan zuläßt, daß er bei den causis secundis sein Werk praeter ordinem naturae a creatore constitutam mithabe; denn was solche Philosophi vorgeben, als wenn die Spiritus keine Operationes in materiam et corpora hätten, ist wider die notorische Erfahrung, sonderlich auch wider die Heilige Schrift, die von Operationibus Daemonum in corpora et animam genug Exempel anführt, daher des fascinierten Bekkers in Holland vorgebliche Meinung sowohl von christlichen Philosophiis als Theologiis billigst widerlegt, verworfen und verdammt ist, weil sie der christlichen Religion einen Grundstoß gibt und die Leute vollends vor dem Teufel sicher macht...“ Das war also die offizielle protestantische Meinung im Todesjahre des Sonnenkönigs, in den Tagen von Newton und Leibniz[276]!
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Das von Kreittmayer 1751 ausgearbeitete bayerische Strafgesetzbuch bestimmte über Hexerei und Zauberei: Bündnis oder fleischliche Vermischung mit dem Teufel oder dessen Anbetung und Verunehrung der Hostien werden mit lebendiger Verbrennung bestraft. Die Strafe des Schwertes steht auf Gemeinschaft mit dem Teufel und Beschwörungen oder zauberische Mittel, wodurch jemand an seinem Leben, Leibes- oder Gemütsgesundheit, Vieh, Früchten, Hab und Gut Schaden geschieht[275].
Noch im Jahre 1713 wurde eine Hexe nach dem Spruch der protestantischen Tübinger Juristenfakultät verbrannt, während beim Hexenprozeß in Berlin im Jahre 1728 das Urteil auf lebenslängliches Arbeitshaus lautete. In Deutschland gebührt der Fürstabtei Kempten der Ruhm der letzten Hinrichtung einer Hexe. Es war das im Jahre 1775. Lessing zählte damals 46 Jahre, Goethe 26! Das protestantische Glarus hat gar noch im Jahre 1782 ein Opfer zu verzeichnen, wiewohl die Hexenverfolgungen im allgemeinen in den protestantischen Ländern um eine bis zwei Generationen früher eingestellt wurden, als in den katholischen. Noch im Jahre 1836 wurde eine „Hexe“ von den Fischern der Halbinsel Hela der Wasserprobe unterzogen. Sie ertrank bei dieser Prozedur. Die griechisch-katholische Kirche hat bekanntlich diesen Wahn überhaupt nie mitgemacht. Sie hatte auch keinen Papst, auf dessen unheilvolles Eingreifen allein nicht nur das Wiederaufleben eines im Absterben begriffenen Wahnes, sondern auch dessen lange Dauer zurückgeführt werden muß.
Die Begriffe Hexerei, Ketzerei und Zauberei fehlen erst im bayerischen Strafgesetzbuch vom Jahre 1813[277]! Die Aufklärung und die infolge der französischen Revolution beginnende Befreiung der Geister und Schätzung der Menschenrechte haben auch hier endlich getilgt, was die „unfehlbare“ und die andern Kirchen an der Menschheit verschuldet hatten.