Am 4. 5. 93 Gerichtstag, abgehalten von Assessor Wehlau!...

Ein Schwarzer, Aug. Bell, ist beschuldigt, eine Uhr gestohlen zu haben. Er wird vorgeführt. Das erste, was ihm vorgehalten wird, ist: es gibt nur zweierlei Wege, entweder er gesteht, er habe den in Frage stehenden Diebstahl begangen, oder er bekommt 50 Hiebe. Bell sagt aus: „Nein, ich habe die Uhr nicht gestohlen.“ Sofort wurde er abgeführt und erhält 50 Hiebe mit der Rinozerospeitsche. Wieder vorgeführt gesteht er auf weiteres Befragen, daß er die Uhr gestohlen habe. Er wird darauf zu 6 Jahren (schreibe und sage sechs Jahren) Gefängnis, 100 Mk. Geldstrafe und 15 Hieben am ersten Sonnabend jedes Monats verurteilt.

Aug. Bell soll während jener vorerwähnten Verhandlungen ca. 80 Hiebe bekommen haben, sowohl dafür, daß er nicht gleich eingestand, daß er die Uhr gestohlen hätte, als auch wenn er, bei der Niederschrift des Protokolls, die verlangten Antworten nachsprechend, stotterte. Was aber 80 Hiebe an einem Nachmittag zu bedeuten haben, das kann nur der in vollem Umfange ermessen, der jemals einer derartigen Prozedur beigewohnt hat. Ein rohes, gehacktes Beefsteak ist nichts dagegen.

20. 6. 93... Es sind nach dem Berichte drei Gefangene gehängt worden. In Wirklichkeit hat Assessor Wehlau dieselben der Wollust der Soldaten preisgegeben, und diese haben die drei Leute regelrecht abgeschlachtet. Maschinist Gebhardt von der „Nachtigall“ schildert diesen Vorgang folgendermaßen: „Die Schwarzen wurden mit Messern zerschnitten, zerhackt und verstümmelt, da Assessor Wehlau den Befehl gegeben hatte, die Gewehre beim Töten nicht zu gebrauchen.

Am 18. 8. 93 abends hat der stellvertretende Gouverneur Kanzler Leist sich aus dem Gefängnis drei Weiber holen lassen (Kassenverwalter Hering sagte es mir am selben Abend) und dieselben über Nacht bei sich behalten – darunter die schöne Ngombe, Tochter des Ekwe Bell. Am nächsten Morgen sind die Weiber ins Gefängnis zurückgeschickt worden; Ngombe wurde mit einem Geschenk von 5 Mk. bedacht...

Am 2. 10. 93. Vergangene Nacht wurde ich durch lauten Lärm im Gefängnis aus dem Schlafe geweckt (ca. ½-12 Uhr nachts). Als die Stimmen immer lauter wurden ging ich hinaus und sah einen Polizeigehilfen im heftigen Wortwechsel mit drei andern Schwarzen, von denen einer so angezogen war, wie die Boys des Kanzlers Leist, die an ihren roten Hüfttüchern erkenntlich sind. Auf mein Befragen wurde mir mitgeteilt, daß der „Governor“ (Leist) ein Weib aus dem Gefängnis holen ließe. Ich legte mich ärgerlich zu Bette, konnte aber wegen des immer mehr anwachsenden Lärmes innerhalb des Gefängnisses, aus dem es wie Weibergeheul und scheltende männliche Stimmen ertönte, nicht einschlafen; ich begab mich daher auf die Veranda, wo ich schon den Kassenverwalter Hering traf. Beide sahen wir jetzt, wie ein Weib unter Sträuben und Schreien von drei Schwarzen in der Richtung zum Kanzlerhause hinweggeschleppt wurde. Um ca. 4 Uhr nochmals Lärm im Gefängnis! Am nächsten Morgen stellte ich mich, als ob ich von nichts wüßte, fragte einige Schwarze über die Ursache des Getöses in der Nacht aus und erhielt zur Antwort: The Governor want a woman for usw. Der Schluß läßt sich denken.“

Soweit das Tagebuch Dr. Vallentins in Auszügen.

Wie wurden nun die Kulturträger bestraft? In der Gerichtssitzung vom 7. Januar 1896 vor der kaiserlichen Disziplinarkammer wurde festgestellt, daß die Tötung der drei Gefangenen keine Amtsverletzung sei, da sie im Kriegszustande erfolgte, dagegen sei die grausame Art der Ausführung als Amtsverletzung anzusehen. Korvettenkapitän Becker hatte vor Gericht bekundet, daß in Kamerum allgemein üblich sei, den Gefangenen die Köpfe abzuschneiden. Wenn das nicht geschehe, werde es von den Eingeborenen als Feigheit bezeichnet.

Die Strafe gegen Wehlau lautete auf Versetzung in ein anderes Amt von gleichem Range, auf eine Geldstrafe von 500 Mk. und Tragung der Gerichtskosten[293]!

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