Nach der geringsten Schätzung wurden unter Karls V. Regierung in den Niederlanden 50000, nach andern 100000 Ketzer hingerichtet. Herzog Alba rühmte sich, in den 5 bis 6 Jahren seiner Regierung mehr als 18000 mit kaltem Blute hingerichtet zu haben. Auf dem Schlachtfelde habe er noch viel mehr getötet. Demnach war er der Henker von mindestens 40000 Menschen.

Philipp II. von Spanien führte gegen die Ketzer einen 30 Jahre dauernden Krieg. Er ließ jeden Ketzer, der nicht widerrufen wollte, verbrennen. Widerrief er, wurde ihm Gnade erwiesen; da er sich aber einmal befleckt hatte, mußte er natürlich auch sterben, nur genügte statt des Feuertodes in diesem Falle der durch das Schwert[80].

Man hat die allein in Spanien während des 16. Jahrhunderts wegen protestantischer, jüdischer oder mohammedanischer „Ketzerei“ Verbrannten auf etwa 18000 berechnet. Mag diese Zahl auch um etliche Tausende übertrieben sein, so muß doch berücksichtigt werden, daß außer in Spanien und den Niederlanden noch in Mexiko, Cartagena, Lima, sowie dem damals noch spanischen Sizilien und Sardinien gleichzeitig in derselben Weise die Religion der Liebe verbreitet wurde[81].

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Die letzte Verbrennung in Rom dürfte am 22. August 1761 stattgefunden haben; in Spanien fand in Sevilla am 7. November 1781 das letzte Autodafé statt. Im römischen Falle war der Delinquent vorher gehängt worden[82].

Voltaire hat in seiner Schrift „Dieu et les hommes“ berechnet, daß während der Glanzperiode des Papsttumes 10 Millionen von Menschen der „Mutter Kirche“ zum Opfer fielen. Von ihr befreiten die Menschheit die Philosophen der verhaßten Aufklärung, die französische Revolution und die Naturwissenschaften. Als die Religion der Liebe in ihrer bisherigen Form abgewirtschaftet hatte, fing die Menschenliebe an; gewiß nicht aus Verschulden ihres erhabenen Stifters.

Vierter Abschnitt
Toleranz und Ähnliches

Melanchthon, wegen seiner Milde bekannt, rühmte Kalvin ausdrücklich wegen der Verbrennung des Servet und verlangt „die Verhängung bürgerlicher Strafen bis zur Todesstrafe gegen die Katholiken[83]. Das war noch ganz der Geist der Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507, die bestimmte: „Wer durch die ordentlichen geistlichen Richter für einen Ketzer erkannt und dafür dem weltlichen Richter überantwortet wurde, der soll auf dem Feuer vom Leben zum Tode bestraft werden“.

Die Exkommunikationsformel gegen den Rat der Stadt Magdeburg lautete: „Er scheide sie (die Katholiken) als faule, stinkende Glieder ab von der Gemeinde Christi, er schließe ihnen den Himmel zu und die Hölle weit auf, er übergebe sie dem leidigen Teufel, sie am Leibe zu martern, zu quälen und zu plagen,... er gebiete auch von Amts wegen, daß andere Christen sich solcher verbannten Menschen gänzlich enthalten, mit ihnen nicht essen oder trinken, sie zur Hochzeit oder ehrlicher Gesellschaft nicht laden,... sie auf der Straße nicht grüßen und in Summa für Heiden oder Unchristen halten sollen mit allen ihren Sünden teilhaftigen Anhängern, bis sie ihre Sünden bekennen und Kirchenbuße tun“[84].